Zur Beachtung!
Beförderungsbedingungen für den BVG - Umsteigeverkehr
Der Umsteigefahrschein berechtigt zum einmaligen Umsteigen auf den Verkehrsmitteln der BVG - Straßenbahn, U-Bahn, Omnibus und Dampfer.
Bei Straßenbahn, Omnibus und Obus ist jedoch das Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon zur ersten Fahrt benutzten Linie unzulässig, das Umsteigen zwischen Stamm- und Einsatzlinie ist gestattet.
Das U-Bahnnetz darf nur für eine der beiden Fahrten benutzt werden. Rückfahrten - auch auf Umwegen - sind nicht gestattet.
Rundfahrten - auch mit Fahrtunterbrechungen - sind nicht zugelassen.
Der Fahrschein gilt zur Erreichung nur eines Fahrzieles auf kürzestem Wege. Die Anschlußfahrt muß eine unmittelbare und sofortige
Fortsetzung der ersten Fahrt sein. Das Umsteigen darf daher nur am Kreuzungspunkt der beiden benutzten Linien erfolgen, bei streckenweise gleichlaufenden Linien ist das Umsteigen zwischen dem Treff- und Trennungspunkt beliebig zulässig. Zeitlich muß zum Umsteigen der erste Zug der Umsteigelinie benutzt werden, der am Umsteigepunkt eintrifft.
Ein Fahrschein, der nicht zum sofortigen Umsteigen benutzt worden ist, verliert seine Gültigkeit. Der Fahrpreis wird in den Westsektoren in Westgeld, im Ostsektor in Ostgeld erhoben. Die zweite Fahrt
muß in dem Währungsgebiet angetreten werden, in dem der Fahrschein gelöst wurde, er gilt dann auch zur Fahrt über die Grenze des Währungsgebietes hinaus.
Berlin, im Mai 1949 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
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