Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht der Fahrscheine
(Fahrschein- Mustersammlung) unter dem Menüpunkt “Fahrscheine”.
Verkehrstarif ab 1.3.1976
Im Oktober 1975 hat der Berliner Senat neue Fahrpreise für die BVG genehmigt. Mit dieser Tarifreform wird das Tarifwesen
seit 1952 mit der großen Änderungen 1956 und 1960 grundlegend umgestaltet, was sich schon leicht mit der letzten
Tarifänderung 1969 abzeichnete. Ziel war weiterhin das Tarifsystem zu vereinfachen um den Automatenverkauf zu verstärken,
sowie der Aufgabe der Bahnsteigsperren bzw. dem Schaffnerbetriebes beim Autobus entgegen zu kommen. Ein
Einheitsfahrschein mit beliebiger Umsteigeberechtigung bildet die Grundlage, was allerdings aufgrund einer pauschalen
Kalkulation zu einer starken Preisanhebung für die bisherigen Nutzer des Fahrscheins für die einfache Fahrt bedeutete. Der
Nachteil von Einheitsfahrscheinen ist stets die Durchschnittsrechnung des Fahrpreises, zu Lasten der Kurzstreckennutzer und zu Gunsten der Langstreckennutzer.
Das Angebot der Zeitkarten änderte sich speziell für die Nutzer des BVG-Schnellbahnetzes. Hier standen neben dem
bisherigen Gesamtnetz aufgrund der Strecken-Netzerweiterung vergangener Jahre nun 4 sich überlappende Teilnetze zur
Auswahl, die mit einer Autobuslinie auf einer Zeitkarte für einen Monat oder als Wochenkarte (7- Tagewoche oder wahlweise nur 5- Tage- Arbeitswoche) erworben werden konnte.
Verkehrstarife der BVG (West) 1.3.1976 - 30.4.1988
|
Einheitsfahrschein
|
1,00 DM
|
Auch Normaltarif genannt, berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und
Umwegfahrten, Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten
|
Sammelkarte 5 Fahrten
|
4,50 DM
|
Umsteige- Sammelkarte (Usk) 5 Einzelfahrten, jeweils 120 Minuten Fahrtberechtigung ohne Rück-
und Umwegfahrten
|
Ermäßgigungsfahrschein
|
0,60 DM
|
Für Kinder, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur Fahrt im Netz der
BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Sammelkarte 5 Fahrten
(Ermäßigung)
|
2,50 DM
|
Umsteige- Sammelkarte (Usk) 5 Einzelfahrten, jeweils 120 Minuten Fahrtberechtigung ohne Rück-
und Umwegfahrten
|
Sammelkarte 5 Fahrten
(Arbeitslose)
|
1,00 DM
|
Sammelkarte (Sk). Ausgabe nur über die Arbeitsämter direkt an den Berechtigtenkreis, keine
Umsteigeberechtigung (5x einfache Fahrt)
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
7,50 DM
14,00 DM
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen sind -Linien und Sonderlinien. Nicht
übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. 1 Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten
Das U-Bahnnetz wurde in vier überlappende Bereiche aufgeteilt, aus denen sich die U/A und AB Zeitkarten zusammensetzen liessen.
-> Übersicht der Entwicklung dieser Bahnnetzteile bis 1988 auf dieser speziellen Unterseite <-
|
Zeitkarte 1U/A
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
Wählbar ist ein a) U-Bahnteilnetz, b) 1 Autobuslinie oder Schiff
|
24,00 DM
|
6,00 DM
|
5,00 DM
|
Zeitkarte 2U/A
|
29,00 DM
|
7,50 DM
|
6,00 DM
|
Wählbar ist a) U-Bahngesamtnetz, b) U-Bahnteilnetz + 1 Autobuslinie bzw. Schiff, c) 2
Autobuslinien
|
Zeitkarte 3U/A
|
32 DM
|
8,50 DM
|
7,00 DM
|
Wählbar ist a) U-Bahngesamtnetz + 1 Autobuslinie, b) 1 U-Bahnteilnetz + 2 Autobuslinien, c)
3 Autobuslinien
|
Zeitkarte
Netz Bus
|
52 DM
|
Berechtigt zu Fahrt im Westberliner Autobusnetz / Fährlinie. Ausgenommen sind wie bei allen
Zeitkarten alle -Linien
|
Zeitkarte
Gesamt N
|
75,00 DM
|
Gesamtnetz BVG (U-Bahn, Autobus, Schiff). Ausgenommen sind -Linien
|
Schülermonatskarte
3A/B
|
10,00 DM
|
Wählbar ist a) U-Netz + eine Autobuslinie, b)1 U-Netzteil + 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien.
Berechtigt sind Schüler, Studenten, Auszubildene, gegen Vorlage des gültigen Schüler-,
Hochschul- oder Fachschulausweises. Ausgenommen sind -Linien.
|
Seniorenkarte
|
18,00 DM
Gültig: Mo - Fr 9 - 15 Uhr sowie 18 - 5 Uhr, Sa + So ganztägig
|
Seniorenkarte ist eine Monats- Gesamtnetzkarte, ausgenommen sind -Linien und die Schiffslinie Wannsee - Kladow.
|
Ergänzungen ab 1. August 1977
Anhebung aller Preise mit Begründung der allgemeinen gestiegenen Kosten für Energie und Personal.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,30 DM
5,50 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
0,70 DM
3,00 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur
Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
9,50 DM
17,00 DM
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. 1 Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. August 1977
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar.
|
Zeitkarte 1U/A
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 U-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
30 DM
|
7,50 DM
|
6 DM
|
Zeitkarte 2U/A
|
36 DM
|
9 DM
|
7,50 DM
|
a) U-Netz, b) 1 U Netzteil und 1 Autobuslinie, c)2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3U/A
|
40 DM
|
10,50 DM
|
9 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
64 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
98 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
12,50 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Senioren
|
22 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Ar
|
0,25 DM
|
Arbeitslosengrundkarte, berechtigt zum Erwerb von Einzelfahrausweisen im Ermäßigungstarif
|
Ergänzungen ab 1. August 1979
Nach zwei Jahren folgte eine Fahrpreiserhöhung. Anpassungen erfolgten lediglich im Ermäßigungstarif. Die beiden
Touristenkarten (auch für “Nicht-Touristen” nutzbar) und das Gesamtnetz wird nun auch im Ermäßigungstarif (Schüler) angeboten. An den grundlegenden
Tarifregelungen ändert sich nichts.
Die Tarifbestimmungen Zeitkarten mit ausgewählten Autobuslinien sehen vor, dass auch
Einsetzwagen der Linie, auch bei abweichender Linienführung, benutzt werden dürfen. Nicht veröffentlicht, jedoch den Personalvertretungen von Großbetrieben sind darüber
hinaus Sonderregelungen bekannt und werden an die Werktätigen bekannt gegeben. Betroffen sind große Firmengelände, die über mehrere Werkstore erreichbar sind und die BVG
ein Interesse hat, den zuströmenden Verkehre auf die Werkstore zu verteilen. Daraus haben sich über die Jahre kleine Sonderregelungen von Verkehrsknotenpunkten entwickelt
für die Bereiche Siemensstadt, Gartenfeld, Flughafen Tegel, Hakenfelde und Lichtenrade, wo gar andere Linien mit benutzt werden dürfen. (BVB Heft 6/1979, Seite 132)
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,50 DM
6,50 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
0,80 DM
3,50 DM
|
Für Kinder, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur Fahrt im Netz
der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
11,00 DM (erm. 6,00 DM)
20,00 DM (erm. 12,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. 1 Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. August 1979
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar.
|
Zeitkarte 1U/A
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 U-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
33 DM
|
8,50 DM
|
7,00 DM
|
Zeitkarte 2U/A
|
39,00 DM
|
10 DM
|
8,50 DM
|
a) U-Netz, b) 1 U Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3U/A
|
45,00 DM
|
12,00 DM
|
10 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
68,00 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
100 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
14,00 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Schüler Netz
|
25,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Senioren
|
25,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Sperrzeit in der Hauptverkehrszeit Mo -Fr
|
Ar
|
0,30 DM
|
Arbeitslosengrundkarte, berechtigt zum Erwerb von Einzelfahrausweisen im Ermäßigungstarif
|
Ergänzungen ab 1. Juli 1981
Nach zwei Jahren folgte nun schon traditionell eine Fahrpreiserhöhung. An den
grundlegenden Tarifregelungen ändert sich nichts.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,80 DM
7,20 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,00 DM
4,00 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur Fahrt
im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
13,00 DM (erm. 7,00 DM)
24,00 DM (erm. 14,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. 1 Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. Juli 1981
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar.
|
Zeitkarte 1U/A
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 U-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
39,00 DM
|
10 DM
|
8,00 DM
|
Zeitkarte 2U/A
|
46,00 DM
|
11,50 DM
|
10,00 DM
|
a) U-Netz, b) 1 U Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3U/A
|
53,00 DM
|
14,00 DM
|
11,50 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
81,00 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
120 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
16,50 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Schüler Netz
|
30,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Senioren
|
30,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Sperrzeit in der Hauptverkehrszeit Mo -Fr
|
Ar
|
0,35 DM
|
Arbeitslosengrundkarte, berechtigt zum Erwerb von Fahrausweisen im Ermäßigungstarif
|
Ergänzungen ab 1. Juli 1982
Nach nur einem Jahr (!) wurden die Fahrpreise wieder angehoben, allerdings nicht so stark wie ein Jahr zuvor. An
den grundlegenden Tarifregelungen ändert sich nichts. Das Tarifsystem scheint sich für die politische Halbstadt mangels Umland zu bewähren. Mit einem Einheitsfahrschein
lässt sich unbeschwert ganz Westberlin befahren. Ein Übergangsfahrschein zur noch immer von der Deutschen Reichsbahn unter ostzonaler Verwaltung gibt es seit 1944 nicht
mehr für das Westnetz. Jedoch bemüht sich die Interessengemeinschaft für Fahrgastbelange (IGEB) seit 1981 intensiv um eine Integration der S-Bahn in das Verkehrssystems
der BVG.
Neu eingeführt wird der Familienpass als Berechtigungsausweis, der dem Berechtigungskreis es
bei gemeinsamen Fahrten erlaubt die Kinder kostenfrei mitzunehmen.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,90 DM
7,80 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,10 DM
4,50 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur Fahrt
im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
14,00 DM (erm. 8,00 DM)
28,00 DM (erm. 16,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. 1 Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. Juli 1982
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar.
|
Zeitkarte 1U/A
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 U-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
44,00 DM
|
11,00 DM
|
9,00 DM
|
Zeitkarte 2U/A
|
52,00 DM
|
13,00 DM
|
11,00 DM
|
a) U-Netz, b) 1 U Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3U/A
|
56,00 DM
|
15,00 DM
|
12,50 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
90,00 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
130 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
18,00 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Schüler Netz
|
33,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Senioren
|
34,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Sperrzeit in der Hauptverkehrszeit Mo -Fr von 4 - 9 Uhr und 15 bis 18
Uhr
|
Neu:
Familienpass
|
5,00 DM
|
Eltern und Alleinerziehende mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können einen
Familienpass erwerben, der mit einer monatlichen Wertmarke gültig ist. In den Familienpass müssen selbst die Vor- und Zunamen der Eltern und die Vornamen der Kinder mit
ihren Geburtsdaten eingetragen werden. Der Pass berechtigt bei gemeinsamen Fahrten zur kostenlosen Mitnahme der fahrgeldpflichtigen Kinder. Ebenfalls ist die kostenlose
Mitnahme eines Tieres oder eines Gepäckstückes eingeschlossen. Die Eltern sind verpflichtet, pro Person einen Einzelfahrschein zu lösen oder eine Sammelkarte zu entwerten.
Mindestens ein Elternteil und ein Kind müssen gemeinsam fahren. Zeitkarten sind nicht kombinierbar. Der Familienpass gilt auch im Autobus--Verkehr. Hier sind die Eltern verpflichtet, den Sondertarif zu bezahlen.
|
Ergänzungen ab 1. Januar 1983
|
Senioren
|
Veränderung der Sperrzeiten bei den Seniorenkarten: Mo bis Fr Betriebsbeginn (4 Uhr) bis 9
Uhr und 15 bis 17:30 Uhr. Für Fahrten innerhalb der Sperrzeit besteht die Möglichkeit, für den Ermäßigungstarif zu fahren. An Sa, So und Feiertagen weiterhin ganztägige
Nutzung der Seniorenkarte.
|
Ergänzungen ab 1. Juli 1983
Wieder nach nur einem Jahr (!) wurden die Fahrpreise angehoben. An den grundlegenden
Tarifregelungen ändert sich wieder nichts. neu ist die zu Veranstaltungen ausgegebene Tageskarte, die jedoch noch nicht zum regulärem Tarifangebot gehört. Die Diskussion
das politisch ignorierte Schnellbahnsystem der Deutschen Reichsbahn irgendwie zu nutzen wird mittlerweile öffentlich geführt. Live übertragene Diskussionsrunden im
SFB-Fernsehen aber auch im Rundfunk mit Befürwortern des Schnellbahnsystems und plötzlich auch begeisterte Politiker die Kindheitserinnerungen öffentlich werden liessen,
wie schnell und komfortabel das S-Bahnsystem einst war. Der damalige BVG-Direktor Joachim Piefke tat sich etwas schwer mit dem Gedanken und verweist auf die hohen Kosten
und ist sich sicher, auch ohne das Verkehrssystem S-Bahn arbeiten zu können. Trotzdem war dies ist die letzte Tariferhöhung ohne Einbindung der S-Bahn im BVG-Tarif! Binnen
weniger Tage Übernahme die BVG die Betriebsführung der S-Bahn in Westberlin ab dem 9. Januar 1984 mit folgendem Tarif. Hier nicht aufgeführte Tarife blieben unberührt.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
2,00 DM
8,50 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,20 DM
5,00 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur Fahrt
im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
15,00 DM (erm. 9,00 DM)
30,00 DM (erm. 18,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. Ein Kind, ein Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Tageskarte
|
?
|
Nur als Sonderangebot zu Anlässen (Messe) ausgegeben.
|
Zeitkarten ab 1. Juli 1983
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar.
|
Zeitkarte 1U/A
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 U-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
48,00 DM
|
12,00 DM
|
10,00 DM
|
Zeitkarte 2U/A
|
57,00 DM
|
14,50 DM
|
12,00 DM
|
a) U-Netz, b) 1 U Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3U/A
|
60,00 DM
|
16,50 DM
|
13,50 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
98,00 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
140 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
19,50 DM
|
a) U-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 U-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Schüler Netz
|
35,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Senioren
|
37,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Sperrzeit in der Hauptverkehrszeit Mo -Fr
|
Ergänzungen ab 1. Mai 1984
nach noch nicht einmal einem Jahr wurden die Preise wieder angehoben. Begründet wurde das mit der plötzlichen
Angebotserweiterung durch die Übernahme der Betriebsführung auf den Westberliner S-Bahnstrecken. Das anfängliche Verkehrsangebot sah auf der S-Bahn jedoch noch sehr dünn
aus, die BVG musste nach der überraschenden Übernahme ihre Organisationsstrukturen erstmal neu in diesem Betriebsteil aufbauen und die Fahrzeuginstandhaltung sowie den
baulichen Zustand der Anlagen verfolgen. Der erste Tarif seit 1944 in Westberlin mit freiem Überstieg zwischen S-Bahn und den übrigen BVG-Verkehrsmitteln. Die
Tarifstruktur blieb unberührt, neu ist die Tageskarte (24-Stundenkarte) und das Städteticket. Hier nicht aufgeführte Tarife blieben unberührt. Der Normaltarif
(Einzelfahrschein) blieb unverändert bei 2 DM. Bei der Freifahrt für Schwerbeschädigte gab es Neuregelungen für den Berechtigtenkreis.
Mit der Übernahme der S-Bahnbetriebsrechte (1/1984) hatten aufgrund einer alten Tarifregelung, die von der BVG
zu übernehmen war, auch weiterhin auf einigen S-Bahnstrecken Gültigkeit. Fernfahrkarten mit der Bezeichnung “Berliner Stadtbahn” haben am An- und Abreisetag
Gültigkeit auf folgenden Streckenabschnitten der S-Bahn in Berlin (West): S1 zwischen Wannsee und Anhalter Bahnhof, S2 zwischen Papestraße und Gesundbrunnen, S3 zwischen Wannsee und Friedrichstraße.
Für die Fahrt mit Verkehrsmitteln der BVG ab Bahnhof Friedrichstraße Richtung Westberlin gab
es einige Sonderregelungen, siehe mehr unter -> Berliner Verkehrsseiten -> U-Bahn -> Transit -> Kapitel 25
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
2,00 DM
9,00 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,30 DM
5,30 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose und Schwerbeschädigte, Gepäck, Hund. Berechtigt zur Fahrt
im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Neu: Tageskarte
|
8,00 DM
|
Gültig ab Entwertung für 24 Stunden im Netz der BVG, ohne Schiff, sonst wie Touristenkarte
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
16,00 DM (erm. 10,00 DM)
32,00 DM (erm. 20,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. Ein Kind oder Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Neu: Städte-Ticket
|
9,50 DM
|
Tagesticket für BVG und einer ausgewählten Stadt in Westdeutschland, in Berlin Bedingungen wie Tageskarte.
|
Zeitkarten ab 1. Mai 1984
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar. In den U-Bahnnetzteilen fanden sich nun auch die S
-Bahnstrecken wieder. Darstellung der Schnellbahn- Teilnetzbereiche in der Mustersammlung.
|
Zeitkarte 1A/B
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 Bahn-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
55,00 DM
|
13,50 DM
|
11,50 DM
|
Zeitkarte 2A/B
|
62,00 DM
|
16,00 DM
|
13,50 DM
|
a) Bahn-Netz, b) 1 Bahn- Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3A/B
|
65,00 DM
|
18,00 DM
|
15,00 DM
|
a) Bahn-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 Bahn-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
105 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
150 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
22,00 DM
|
a) Bahn-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 Bahn-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Schüler Netz
|
39,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Senioren
|
41,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Sperrzeit in der Hauptverkehrszeit Mo -Fr
|
Familienpass
|
5,50 DM
|
Eltern und Alleinerziehende mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können
einen Familienpass erwerben, der mit einer monatlichen Wertmarke gültig ist. In den Familienpass müssen selbst die Vor- und Zunamen der Eltern und die Vornamen der Kinder
mit ihren Geburtsdaten eingetragen werden. Der Pass berechtigt bei gemeinsamen Fahrten zur kostenlosen Mitnahme der fahrgeldpflichtigen Kinder. Ebenfalls ist die
kostenlose Mitnahme eines Tieres oder eines Gepäckstückes eingeschlossen. Die Eltern sind verpflichtet, pro Person einen Einzelfahrschein zu lösen oder eine Sammelkarte zu
entwerten. Mindestens ein Elternteil und ein Kind müssen gemeinsam fahren. Zeitkarten sind nicht kombinierbar. Der Familienpass gilt auch im Autobus--Verkehr. Hier sind die Eltern verpflichtet, den Sondertarif zu bezahlen.
|
Ergänzungen ab 1. Dezember 1984
Einführung des Kurfürstendamm-Tickets als einseitige politische Lösung der
Parkplatzproblematik. Umsteigern vom eigenen Automobil sollte hier eine für die BVG defizitäre Möglichkeit angeboten werden, von entfernten Parkplätzen des Kurfürstendamm
unter dem Preis einer Parkhausgebühr mit den Autobuslinien der BVG zu den Zielorten zu gelangen. Statt eine Angebotsattraktivität für alle Kunden anzubieten, drängte die
schon damals einseitig denkende Partei zu dieser Lösung, die tatsächlich extrem hoch angenommen wurde. Da man dieses Ticket jedoch nur auf dem Kurfürstendamm nutzen
konnte, eine einseitige Subventionierung und Belohnung für die Kunden, die mit dem eigenen PKW anreisten. Mit vernünftiger Verkehrspolitik hat das nichts zu tun.
|
Kurfürstendamm Ticket
|
1,00 DM
|
Am 1.12.1984 führte die BVG das Kurfürstendamm-Ticket auf dem Kurfürstendamm zwischen
Bahnhof Halensee und U-Bahnhof Wittenbergplatz ein. Das Ticket entstand auf Initiative der FDP-Fraktion gegen den Willen der BVG, da hier mit 1,2 Mio DM Mindereinnahmen
gerechnet wird und die BVG vom Senat dafür keinen Ausgleich erhielt. Einfache Fahrt ohne Umsteigebrechtigung. Nur gültig auf den Linien 19 und 29.
|
Seniorenkarte
|
Während der nachmittäglichen Sperrzeit dürfen Inhaber der Seniorenkarte gegen das Lösen eines Einzelfahrausweises
zum Ermäßigungstarif die Verkehrsmittel der BVG benutzen.
|
Ergänzungen ab 1. Mai 1985
Nach 12 Monaten die nächste Preiserhöhung. Die Netzkarte hat nun bereits einen phantastischen Wert von 155 DM
erreicht, das Ergebnis einer völlig verfehlten Verkehrspolitik des CDU-geführten Senats in Westberlin. Das Aufgabengebiet des Autobus speziell in den Bezirken
Reinickendorf, Lichtenrade und Zehlendorf bedurfte seit 1984 einer Neuordnung um auf das seit 1953 immer mehr ignorierte Verkehrsmittel zu reagieren. Der Anteil der
Verkehrsleistung beim Autobus sank ein wenig.
Im Tarifwesen ist neu aufgenommen das Städteticket. Neu ist das bargeldlose Bezahlen für
Zeitkartenbesitzer. Für eine Jahres-Abo einer Zeitkarte wird der fällige Betrag vom Konto abgebucht, dem Kunden werden dabei zwei Monate erlassen. Hier nicht neu
aufgeführte Tarifsorten blieben im Preis unverändert.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
2,10 DM
9,50 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,30 DM
5,50 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose, Gepäck, Tier. Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120
Minuten wie Normaltarif, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Tageskarte
|
9,00 DM
|
Gültig ab Entwertung für 24 Stunden im Netz der BVG, kein Schiff, sonst wie Touristenkarte
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
18,00 DM (erm. 11,00 DM)
36,00 DM (erm. 22,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. Ein Kind oder Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. Mai 1985
Grundsätzlich nicht gültig auf -Linien und Sonderlinien (Sondertarif)! Die Schiffverbindung Wannee - Kladow ist im
Tarifbegriff “Autobus” enthalten und auch für die Zeitkarten auswählbar. In den U-Bahnnetzteilen fanden sich nun auch die S
-Bahnstrecken wieder. Darstellung der Schnellbahn- Teilnetzbereiche in der Mustersammlung. Das S-Bahnetz ist nun seit der
Betriebsübernahme in Westberlin angewachsen und verfügt mittlerweile über 3 Linien im 10-Minuten Takt. Die Bahn-
Netzteile wurden entsprechend erweitert. Bei Abschluß eines Jahresabos für Monats-Wertmarken wird ein Rabatt im Werte von zwei Monaten gewährt.
-> Übersicht der Entwicklung dieser Bahnnetzteile bis 1988 auf dieser speziellen Unterseite <-
|
Zeitkarte 1A/B
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 Bahn-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
60,00 DM
|
15,00 DM
|
13,00 DM
|
Zeitkarte 2A/B
|
67,00 DM
|
17,50 DM
|
15,00 DM
|
a) Bahn-Netz, b) 1 Bahn- Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3A/B
|
70,00 DM
|
19,50 DM
|
16,50 DM
|
a) Bahn-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 Bahn-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Netz Bus
|
110 DM
|
Autobusnetz einschl. Schiff
|
Gesamt N
|
155 DM
|
Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
24,00 DM
|
a) Bahn-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 Bahn-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Schüler Netz
|
42,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff
|
Seniorenkarte
|
44,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Sperrzeit in der Hauptverkehrszeit Mo -Fr. Während der
nachmittäglichen Sperrzeit dürfen Inhaber der Seniorenkarte gegen das Lösen eines Einzelfahrausweises zum Ermäßigungstarif die Verkehrsmittel der BVG benutzen.
|
Familienpass
|
6,00 DM
|
Eltern und Alleinerziehende mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können mit einem
Familienpass (Monatswertmarke) bei gemeinsamen Fahrten kostenlos fahrgeldpflichtigen Kinder mitnehmen, wenn mind. ein Normalfahrschein gelöst wurde. Bestimmungen
unverändert wie Vorjahr.
|
Ergänzungen ab 1. Mai 1986
Ein politisches Umdenken in der Verkehrspolitik hat begonnen. Die Netzmonatskarte zu 155 DM
für das Verkehrsangebot in Westberlin überstieg jegliche Schwerzgrenze der Verträglichkeit. Durch die ungehaltenen Preissteigerungen der letzten Jahre sind merklich
Fahrgäste verloren gegangen. Diskussionen über Teilstreckentarif werden geführt. Zunächst jedoch gibt es wie erwartet eine Preiserhöhung der Fahrscheine und Sammelkarten.
Für die Zeitkartenkunden wurden die Preise neu sortiert und für Dauerkunden eine Möglichkeit des Abonnements mit Preisnachlass eingerichtet. Die Autobus-Netzkarte
ist aus dem Programm genommen, was mit der Neuordnung des Verkehrs durch die S-Bahn begründet ist. Parallel zur S-Bahn führende Autobuslinien wurde zugunsten der S-Bahn
aufgegeben. Die Jahres-Netzkarte ist im Monatsmittel für 75 DM (nicht übertragbar) zu haben, sowie wahlweise übertragbar gegen Aufschlag. Das Städteticket entfiel aufgrund
der mangelnden Nachfrage und komplexen Abrechnung mit den anderen Verkehrsbetrieben.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
2,20 DM
10,00 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,40 DM
6,00 DM
|
Für Kinder, Schüler, Arbeitslose, Gepäck, Tier. Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120
Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
|
Zuschlag L*I*F*T
(Lichtenrader individueller Fahrgast-Transfer) Siehe dazu Flyer im BVS- Online Textarchiv Signatur F_003.
|
1 DM
|
(ab 1.Oktober 1986) Zuschlagpflichtiges Angebot in Lichtenrade
(Pilotprojekt) zur Fahrgast- Feinverteilung im Wohngebiet Lichtenrade ab S-Bhf. Buckower Chaussee bis Töpchiner Weg mit einem VW-Bus. In
Richtung S-Bhf verkehrt der Bus an 13 festen L*I*F*T- Haltestellen, zurück werden die Fahrgäste innerhalb des abgesteckten Gebietes vor
die Zieladresse gefahren. Die Benutzung dieser im Fahrplanbuch aufgeführten Linie zum BVG-Tarif erfordert einen Zuschlag.
|
Tageskarte
|
7,50 DM
|
Gültig ab Entwertung für 24 Stunden im Netz der BVG, kein Schiff, sonst wie Touristenkarte
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
15,00 DM (erm. 9,00 DM)
30,00 DM (erm. 18,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. Ein Kind oder Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. Mai 1986
Erstmalig in der Nachkriegszeit sinken die Zeitkartenpreise durch eine Neuordnung des
Preisgefüges. Durch die bargeldlose Bezahlung (Lastschriftverfahren) sind nun auch Jahreskarten erhältlich.
|
Zeitkarte 1A/B
|
Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
a) 1 Bahn-Netzteil b) 1 Autobus bzw. Schiff
|
67 DM
|
16,50 DM
|
14,50 DM
|
Zeitkarte 2A/B
|
74,00 DM
|
19,00 DM
|
16,50 DM
|
a) Bahn-Netz, b) 1 Bahn- Netzteil und 1 Autobuslinie, c) 2 Autobuslinien
|
Zeitkarte 3A/B
|
77,00 DM
|
21,00 DM
|
18,00 DM
|
a) Bahn-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 Bahn-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien
|
Gesamtnetz
|
Monatsmarke 95,00 DM
Jahreskarte 990 DM (übertragbar)
Jahreskarte 900 DM (persönlich)
|
Monatsmarke auch als 3-Monatsmarke erhältlich ohne weiteren Preisnachlaß, Gesamtnetz BVG
|
Schüler 3A/B
|
26,00 DM
|
a) Bahn-Netz und 1 Autobuslinie, b) 1 Bahn-Netzteil und 2 Autobuslinien, c) 3 Autobuslinien, auch als
3-Monatswertmarke erhältlich
|
Schüler Netz
|
45,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, auch als 3-Monatswertmarke erhältlich
|
Seniorenkarte (Normaltarif)
Seniorenkarte (Ermäßigungstarif)
|
47,00 DM
10,00 DM
|
Gesamtnetz ohne Schiff, Gültigkeit von Mo - Fr 9 - 15 Uhr sowie von 17:30 bis
Betriebsschluß. Sa, So und Feuertags ganztägig. Während der nachmittäglichen Sperrzeit dürfen Inhaber der Seniorenkarte gegen das Lösen eines Einzelfahrausweises zum
Ermäßigungstarif die Verkehrsmittel der BVG benutzen.. Ermäßigte Seniorenkarte für Bedürftige, deren Bedarfssatz der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG nicht
übersteigt.
|
Familienpass
|
6,50 DM
|
Eltern und Alleinerziehende mit Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können mit einem
Familienpass (Monatswertmarke) bei gemeinsamen Fahrten kostenlos fahrgeldpflichtigen Kinder mitnehmen, wenn mind. ein Normalfahrschein gelöst wurde. Bestimmungen
unverändert wie Vorjahr.
|
Ergänzungen ab 16. Februar 1987
Nach Verschärfung der Grenzwerte für die Luftreinheit für westdeutsche Städten wurde in
Westberlin mehrmals SMOG- Alarm ausgerufen, was zu mehrmaligen SMOG-Alarmen (Fahrverbote für den Automobilverkehr im Stadtgebiet bei zu
hoher Luftverschmutzung in Folge von austauscharmen Wetterlagen) mit der Folge von strikten Fahrverboten für den privaten Autoverkehr zur Folge hatte. Die BVG
entschloss sich hier auf Druck der Politik ein entsprechendes Angebot für die gezwungenen Umsteiger anzubieten, die SMOG-Karte.
|
SMOG - Karte 87
|
10,00 DM
|
Im Vorverkauf erhältlich, gültig vom 16.2.1987 bis 30.4.1987 an Tagen mit SMOG-Warnstufe,
sowie Fahrverbotsstufe 1 und 2, übertragbar
|
SMOG - Karte 87/88
|
20,00 DM
|
Im Vorverkauf erhältlich, gültig vom 1.10.1987 bis 30.4.1988 an Tagen mit SMOG-Warnstufe,
sowie Fahrverbotsstufe 1 und 2, übertragbar -> Infoflyer zum SMOG-Alarm (BVG 1987) im Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten, Signatur F_002
|
Ergänzungen ab 1. Mai 1987
Die Neusortierung der Preisgestaltung von Zeitkarten im letzten Jahr zeigte sich sehr gut. Die Jahreskarte
(korrekt: 12- Monatskarte) erreichte die Stammkunden und wurde auf das gesamte Zeitkartensortiment ausgeweitet. Preisrabatte werden je nach Zahlart eingeräumt, bei
Abbuchung des gesamten Jahresbetrages zum Beginn der Gültigkeit wurden 307,50 DM Rabatt gewährt.
Die finanzielle Erleichterung des Vorjahres droht jedoch wieder zu entfallen, wenn die nächsten Jahre weiterhin
der Fahrpreis bei diesem Tarifsystem steigt. Diskutiert werden Lösungen und Vergleiche zu anderen Städten (Wabentarif). Letztmalig in dieser Tarifperiode also die
abschliessende Fahrpreiserhöhung, Darstellung des gesamten Tarifangebotes.
Neu aufgenomen eine Kombikarte zwischen BVG und der Stern und Kreisschiffahrt.
|
Normaltarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
2,30 DM
10,50 DM
|
Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten,
Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90 Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Ermäßigungstarif (Einzelfahrschein)
Sammelkarte (Usk) 5 Fahrten
|
1,50 DM
6,50 DM
|
Für Kinder (6- 14 Jahre), Schüler (Vorlage Schülerausweis), Arbeitslose (Vorlage Ar
Grundkarte), Gepäck, Tier, Fahrrad. Berechtigt zur Fahrt im Netz der BVG für 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten, Umsteigeberechtigung innerhalb der ersten 90
Minuten, Gesamtgültigkeit 120 Minuten.
|
Kurfürstendamm Ticket
|
1,00 DM
|
Einfache Fahrt ohne Umsteigebrechtigung. Nur gültig auf den Autobuslinien 19 und 29 zwischen
Rathenauplatz (Kurfürstendamm - Tauentzienstraße) und Wittenbergplatz
|
Zuschlag L*I*F*T
(Lichtenrader individueller Fahrgast-Transfer) Siehe dazu Flyer im BVS- Online Textarchiv Signatur F_003.
|
1 DM
|
(seit 1.Oktober 1986) Zuschlagpflichtiges Angebot (18 - 2 Uhr) in Lichtenrade (Pilotprojekt) zur Fahrgast- Feinverteilung im Wohngebiet
Lichtenrade ab S-Bhf. Buckower Chaussee bis Töpchiner Weg mit einem VW-Bus. In Richtung S-Bhf verkehrt der Bus an 13 festen
L*I*F*T- Haltestellen, zurück werden die Fahrgäste innerhalb des abgesteckten Gebietes vor die Zieladresse gefahren. Die Benutzung dieser im Fahrplanbuch
aufgeführten Linie zum BVG-Tarif erfordert einen Zuschlag. -> Informationsblatt zum Haustür
-Service LIFT und anderen zuschlagfreien Angeboten im Nachtverkehr im Informationsflyer der BVG 10/1987 im BVS-Online-Archiv, Signatur F_003
|
Kombi- Tageskarte
BVG / Stern u. Kreis
|
8,00 DM
(Kinder 7,50 DM)
|
Gültig am Kalendertag der Entwertung für alle BVG-Verkehrsmittel einschl. der Autobus -Linien und alle Linienfahrten der Stern- und Kreisschiffahrt incl. “Ausflug durch 7
Bezirke”
|
Tageskarte
|
8 DM
(Kinder 5 DM)
|
Gültig ab Entwertung für 24 Stunden im Netz der BVG, kein Schiff, sonst wie Touristenkarte
|
Touristenkarte 2 Tage
Touristenkarte 4 Tage
|
16,00 DM (erm. 9,50 DM)
32,00 DM (erm. 19,00 DM)
|
Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Normaltarif der BVG-West. Ausgenommen
sind -Linien und Sonderlinien. Nicht übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei
wählbarer Beginn des Gültigkeitszeitraumes. Ein Kind oder Gepäckstück oder ein Tier ist frei.
|
Zeitkarten ab 1. Mai 1987
Durch die bargeldlose Bezahlung (Lastschriftverfahren) sind die Monats- Wertmarken
überwiegend im Jahresbetrag (komplett wie auch Ratenzahlung), vierteljährlich bar und herkömmlich monatlich (bar wie bargeldlos) bezahlbar. Daraus ergeben sich
unterschiedliche Rabatte. Die “3- Monatsmarken” wurden jedoch nur bis 3 Monate vor dem folgenden Tarifwechsel ausgegeben. Die Auswahl der Zeitkartensorten
blieb dabei jedoch unverändert zum Vorjahr, daher verzichten wir zur Wahrung der Übersichtlichkeit auf die Kurzbeschreibung der Karten (siehe Vorjahr).
|
Zeitkartensorte
|
Jahr
|
3 Monate
|
1 Monat
|
So - Sa
|
Mo - Fr
|
Bemerkungen zur Zahlung
|
1 A/B
|
787,50 DM
|
213 DM
|
75,00 DM
|
18,50 DM
|
16,50 DM
|
Jahr: Abbuchung von 10x75 und 1x 37,50 DM
|
2 A/B
|
850,50 DM
|
230 DM
|
81,00 DM
|
21,00 DM
|
18,00 DM
|
Jahr: Abbuchung von 10x41 und 1x 40,50 DM
|
3A/B
|
882 DM
|
239 DM
|
84,00 DM
|
23,00 DM
|
19,50 DM
|
Jahr: Abbuchung 10x84 und 1x 42 DM
|
Gesamtnetz (übertragbar)
Gesamtnetz (persönlich)
|
1045 DM
950 DM
|
285 DM
327 DM
|
100 DM
115 DM
|
Bei Erwerb bis zu 3 Monate vor dem folgenden Tarifwechsel ist mit einer anteilige
Neuberechnung möglich. 3-teilige Ratenzahlung möglich. Zur “Jahreskarte übertragbar” gab es auch die Möglichkeit der monatlichen Zusendung einer Wertmarke für
gesamt 1072,50 DM.
|
Schüler 3A/B
|
--
|
79,00 DM
|
28,00 DM
|
Keine bargeldloser Abrechnung möglich
|
Schüler Netz
|
--
|
139 DM
|
49 DM
|
Keine bargeldloser Abrechnung möglich
|
Senioren (Normaltarif)
Senioren (Ermäßigungstarif)
|
525 DM
--
|
142 DM
--
|
50,00 DM
10,00 DM
|
Jahr: Abbuchung von 10x50 und 1x25 DM
Keine bargeldloser Abrechnung möglich.
|
Ar Grundkarte
|
--
|
--
|
0,35 DM
|
Arbeitslosengrundkarte, berechtigt Nutzung Ermäßigungsausweise
|
Familienkarte
|
--
|
--
|
9,00 DM
|
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme eigener Kinder bis 16 Jahre, Tageskarte
|
|
Verkehrstarif ab 1.5.1988
Seit März 1976 galt der in Bezug auf die Tarifsorten recht beständige Verkehrstarif bei der BVG-West 12 Jahre, jedoch
zeichnete sich mit 9 Preiserhöhungen in dieser kurzen Zeit ein Problem des einfachen Tarifsystems: Kurze Fahrten stehen in
keinem Verhältnis zu den erlaubten Langstrecken. Eine Station mit einem Verkehrsmittel der BVG kostet wie eine Fahrt quer
durch das gesamte Gebiet. Mit 2,30 DM schreckt man jeden Gelegenheitsnutzer ab, der nur wenige Stationen fahren möchte.
Überlegungen gab es schon viele in den Jahren zuvor, ab Mai 1988 folgte die Einteilung des Verkehrsgebietes der BVG in 5
Tarifzonen Nord, West, City, Südwest und Südost, die nur für die Zeitkarten von Bedeutung waren. Der altbekannte
Einzelfahrausweis blieb erhalten (Umsteigefahrschein) und wurde um einen Kurzstreckenfahrschein ergänzt.
|
Verkehrstarife der BVG (West) 30.4.1988 - 31.12.1991
Der Fahrschein ist nun für 120 Minuten uneingeschränkt nutzbar. In diesem 120 Minuten ab Entwertung darf völlig frei umgestiegen werden und auch Rück-, Rund- und Umwege dürfen gemacht werden.
Der Kurzstreckenfahrschein berechtigt zur Fahrt von 6 Autobusstationen oder 3 Bahnstationen, mit Umsteigeberechtigung (1x Autobus sowie kombiniert mit Bahn und 2x Bahn. Beim Umsteigen zwischen Autobus und Bahn gilt die Regel “1 Bahnstation entspricht 2 Autobus- Haltestellen”). Keine Fahrtunterbrechung und Rückfahrt erlaubt. Fahrscheine gelten nicht auf der Fähre, sowie auf den Autobuslinien 8, 9, 98, 99. -> Auszug aus den Tarifbestimmungen 5/1988
Die Sammelkarte bietet einen Rabatt im Vorverkauf für 5 Fahrten.
Der Ermäßigungstarif darf für Kinder (6-14 Jahre), Schüler über 14 Jahre und Studenten bei Vorlage des Berliner Schülerausweises I, Fahrräder und Gepäck sowie Tiere, Inhaber der Arbeitslosengrundkarte, zweiter Mitreisender Elternteil bei Vorlage der Familiengrundkarte gelöst werden.
|
Tarifsorte
|
|
|
|
|
Anmerkungen
|
Fahrschein
|
2,70 DM
|
1,70 DM
|
1,70 DM
|
1,20 DM
|
Fahrschein für 120 Min. Fahrtberechtigung
|
Sammelkarte
|
11,50 DM
|
7,00 DM
|
7,00 DM
|
5,00 DM
|
5er Karte, Einzelfahrt für 120 Min. Fahrtberechtigung
|
Ku´damm-Ticket
|
1,00 DM
|
--
|
--
|
--
|
Berechtigt zur einfachen Fahrt im Straßenzug Kurfürstendamm - Tauentzienstraße
zwischen Wittenbergplatz und Rathenauplatz, ohne Umsteigeberechtigung, ausgenommen ist die Autobuslinie 9.
|
Zuschlag L*I*F*T
(Lichtenrader individueller Fahrgast-Transfer) Siehe dazu Flyer im BVS- Online Textarchiv Signatur F_003.
|
1,00 DM
|
(seit 1.Oktober 1986) Zuschlagpflichtiges Angebot in Lichtenrade
(Pilotprojekt) zur Fahrgast- Feinverteilung im Wohngebiet Lichtenrade ab S-Bhf. Buckower Chaussee bis Töpchiner Weg mit einem VW-Bus. In Richtung
S-Bhf verkehrt der Bus an 13 festen L*I*F*T- Haltestellen, zurück werden die Fahrgäste innerhalb des abgesteckten Gebietes vor die Zieladresse
gefahren. Die Benutzung dieser im Fahrplanbuch aufgeführten Linie zum BVG-Tarif erfordert einen Zuschlag.
|
Tageskarten
Die Touristenkarten wurden aus dem Programm genommen. Die 2 und 4-Tagekarte war eh
nur jeweils eine Verdoppelung des Preises. Mit dem Berlin-Ticket lässt sich ebenso eine 3-Tageskarte aufbauen, für den Nutzer sogar individueller als mit der an
den Tag gebundenen Touristenkarte.
|
|
Berlin-Ticket 24
|
9,00 DM
|
5,00 DM
|
--
|
--
|
24 Stunden ab Entwertung, Gesamtnetz BVG, Ausgenommen sind -Linien, ein Hund, Fahrrad oder Gepäckstück frei
|
|
Kombi- Tageskarte
|
15,00 DM
|
7,50 DM
|
--
|
--
|
Gültig bis 2 Uhr des Folgetages der Entwertung, Gesamtnetz BVG einschl. -Autobuslinien sowie Linienverkehr der Stern- und Kreisschifffahrt
April - Oktober, auch “Ausflugsfahrt durch 7 Bezirke”,
|
|
Familien- Tageskarte
|
10,00 DM
|
--
|
--
|
Nur gültig am Wochenende Sa, So, und gesetzliche Feiertage. Berechtigt zur Fahrt der
Familie mit eigenen Kindern bis 16 Jahren (im Personalausweis des Kartenträgers eingetragene Kinder, keine fremden Kinder) zur gemeinsamen Fahrt im
BVG-Netz, einschl. -Autobuslinien
|
SMOG - Karte 88/89 und 89/90
|
20,00 DM
|
Im Vorverkauf erhältlich, Karte war gültig vom 1.10.1988 bis 30.4.1989 oder 1.9.1989
bis 30.4.1990 an Tagen mit SMOG-Warnstufe, sowie Fahrverbotsstufe 1 und 2, übertragbar ->
Infoflyer zum SMOG-Alarm (BVG 1987) im Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten, Signatur F_002
|
Zeitkarten
Von den bisherigen Zeitkarten wurden lediglich die Netzkarte erhalten. Statt der Auswahl von Autobus-
und Bahn- Teilnetzen konnte nun ein Tarifgebiet gewählt werden. Ein völlig unangebrachtes System für die Stadt, zumal es an Überlappungen der Tarifgrenzen mangelte
(wie vorher die Bahnnetzteile hatten). Schon vor der Einführung des Tarifsystems gab es heftige Beschwerden. Die Tarifgebiete waren nur für einen sehr kleinen
Nutzerkreis verwendbar. Die Tarifreform war daher ein Erfolg, da es deutlich mehr Nutzer für die Gesamtnetzkarte. Diese Tarifgestaltung war nicht von Dauer ...
Auf allen - Autobuslinien haben erstmalig seit bestehen der -Linien (ca. 1924) alle Gesamtnetz- Zeitkarten Gültigkeit.
|
Zeitfahrausweis
|
Jahr
|
Monat
|
Mo - Sa
|
Bemerkungen
|
Kleine Karte
|
700 DM
|
70 DM
|
19 DM
|
Ein Tarifgebiet (Karte siehe oben), ein Fahrrad, Hund oder Gepäck frei, im
Nachtliniennetz gilt die Karte stadtweit
|
Superticket übertragbar
Superticket persönlich
|
990 DM
890 DM
|
99 DM
89 DM
|
--
26 DM
|
Gesamtnetz BVG, ein Fahrrad, Hund oder Gepäck frei. Jahresabo: Abbuchung erfolgt 10x zu gleichen Beträgen. Abbuchung in einem Betrag möglich: persönlich: 870 und übertragbar 970 Euro. Auf Wunsch auch 12 einzelne Wertmarken erhältlich.
|
Seniorenkarte
(ermäßigt)
|
600 DM
--
|
60,00 DM
10,00 DM
|
--
--
|
Gesamtnetz. Ausgabe an alle Personen ab 60 Jahre, nicht übertragbar, Gültigkeit nur
von 8 Uhr bis 4 Uhr. Sa und So gänztägig. Ermäßigte Seniorenkarte für Bedürftige, deren Bedarfssatz der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG nicht übersteigt.
|
Schülerticket
|
--
|
32,00 DM
|
--
|
Gesamtnetz, Antrag für Schülerticket von der besuchten Schule bestätigen,
Trägerkarte ist befristet gültig (meist nur ein Jahr)
|
Auszubildenenticket
|
--
|
38,00 DM
|
--
|
Gesamtnetz, für Schüler an Berufsschulen, Trägerkarte ist befristet gültig
|
Arbeitslosengrundkarte
|
--
|
0,50 DM
|
--
|
Arbeitslosengrundkarte, berechtigt zum Erwerb von Fahrscheinen und Sammelkarten im
Ermäßigungstarif
|
Familiengrundkarte
|
--
|
9,00 DM
|
--
|
Die Karte berechtigt bei gemeinsamen Fahrten zur kostenlosen Mitnahme der
fahrgeldpflichtigen Kinder; mind. ein Elternteil und ein Kind müssen gemeinsam fahren. Die kostenlose Mitnahme eines Hundes, eines Gepäckstückes oder eines
Fahrrades je Familiengrundkarte ist möglich. Ein Elternteil benötigt jedoch einen eigenen Fahrausweis (Normaltarif oder Zeitkarte), der zweite Elternteil
darf über einen Ermäßigungstarif mitfahren.
|
Ergänzungen ab 1. Oktober 1989
Die Tarifzonen für die Zeitkarten in Berlin war nicht von langer Dauer. Die Karten
wurden kaum abgefragt und der Ärger groß. Die im Frühjahr 1989 neu gewählte Senatsregierung beschloss eine neue Preisgestaltung mit dem Ziel mehr Kunden in die
Verkehrsmittel zu bewegen. Kernstück bildete hier die so genannte Umweltkarte für 60 DM mit Berechtigung für ein Fahrrad. Die Fahrscheine, Sammelkarten und
Tageskarten waren von Änderungen nicht betroffen, daher hier nur die Änderungen bei den Zeitkarten. Das Superticket nennt sich nun Umweltkarte, gemeint ist die
Gesamtnetzkarte. Die -Linien können weiterhin von den Zeitkartenbenutzern benutzt werden.
|
Zeitfahrausweis
|
Jahr
|
Monat
|
Mo - Sa
|
Bemerkungen
|
Umweltkarte
|
600 DM
|
65 DM
|
26 DM
|
Gesamtnetz, grundsätzlich übertragbar, Jahreskarte: monatl. Abbuchungen 10x60
DM, bei Zahlung des Gesamtbetrages sind nur 580 DM erforderlich
|
Seniorenkarte
|
500 DM
|
50 DM
|
--
|
Gesamtnetz, nicht übertragbar, Jahreskarte: monatliche Abbuchungen 10x50 DM
|
Sozialkarte
|
--
|
10 DM
|
--
|
Gesamtnetz, nicht übertragbar, Berechtigt sind Personen deren Einkommen den
Bedarfssatz des BSGH nicht übersteigt.
|
Schülerticket
|
360 DM
|
32 DM
|
--
|
Gesamtnetz, nicht übertragbar, zur Beantragung Bestätigung von der Schule
erforderlich. Jahreskarte: monatliche Abbuchung 11x32 + 1x8 DM
|
Auszubildungsticket
|
360 DM
|
38 DM
|
--
|
Gesamtnetz, nicht übertragbar, Zur Beantragung Bestätigung von der Berufsschule
erforderlich, Jahreskarte: monatliche Abbuchung 9x38 + 1x8 DM
|
Arbeitslosenticket Netzkarte
|
--
|
50 DM
|
--
|
Gesamtnetz. Berechtigt sind Personen mit Bescheinigung vom Arbeitsamt
|
Arbeitslosenticket Berechtigungskarte
|
--
|
0,50 DM
|
--
|
Berechtigt die Nutzung des Ermäßigungstarifes (Fahr- und Sammelkarten)
|
Familiengrundkarte
|
--
|
9 DM
|
--
|
Die Karte berechtigt bei gemeinsamen Fahrten zur kostenlosen Mitnahme der
fahrgeldpflichtigen Kinder. Wie im Vorjahr unverändert.
|
Ergänzungen ab 1. Januar 1990
Aufgrund der politischen Veränderungen reagierte das Tarifsystem bereits zum 1.
Januar 1990. Mit dem Wegfall der Ostfahrscheine (Fahrscheine zur Fahrt in Westberlin gegen Ostmark für Bürger der DDR) war es geregelt, Bürger der DDR bei
Vorlage des Reisepass Freifahrt zu gewähren. Mit dem Fall der Grenzanlagen und Reisefreiheit der DDR-Bürger konnte diese Regelung nicht aufrecht gehalten werden.
Noch in der ersten Dezemberhälfte 1989 gab es erste Gespräche über die Anerkennung des BVG-Tarifes bei den Verkehrsbetrieben im Umland und Ostberlin sowie der
Reichsbahn. So wurden in den umliegenden Verkehrsbetrieben (Potsdam, BVB, ...) die BVG-Westfahrausweise anerkannt und zur Fahrt nach Westberlin BVG-Fahrausweise
gegen Ostmark verkauft.
|
Fahrscheinsorte
|
|
|
|
|
Bemerkungen
|
Ostfahrscheine
(ab 1.7.90 Preis in DM)
|
2,00 M
|
1,00 M
|
5,00 M
|
2,50 M
|
Fahrkarten haben nur Gültigkeit für Bürger der DDR bei Vorlage des DDR-
Personaldokument. Nicht in Westberlin erhältlich, dafür jedoch im Vorverkauf. -> Detaillierte
Bestimmungen entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt der BVG (West) vom 1.1.1990 (pdf-Datei) aus dem Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten,
Signatur F_001.
|
Ergänzungen ab 1. April 1990
An den bestehenden Regelungen in Ost und West wurde am BVG-Tarif nichts verändert.
jedoch wurde die Umweltkarte (Gesamtnetz) nun auch für Ostmark angeboten. Wer das Jahresabo abgeschlossen hatte, konnte mit der Jahreskarte bis in den Sommer 1991
noch für Ostmark entrichtet fahren. leider haben wir keine Jahreswertmarke dieser Ausgabe (Ausgabe nur in den Monaten April - Juni 1990) in unserem Archiv. Wir
freuen uns aber auf einen Scan für die BVS- Musterkartensammlung.
|
Fahrscheinsorte
|
|
|
Bemerkungen
|
Umweltkarte (Ost)
(ab 1.7.90 Preis in DM)
|
Jahr
|
Monat
|
Jahr
|
Monat
|
Fahrkarten haben nur Gültigkeit für Bürger der DDR bei Vorlage des DDR-
Personaldokument. Nicht in Westberlin erhältlich.
|
300 M
|
30 M
|
150 M
|
15 M
|
Diese von der BVG (West) im Auftrag der benachbarten Verkehrsunternehmen verkauften
Fahrausweise gegen Mark der DDR sind eine absolute Besonderheit in der Tarifgeschichte der BVG, was deutschlandweit einmalig ist. -> Die nur 6 Monate geltenden Tarifregelungen sind so außergewöhnlich, dass wir Ihnen hier zur Vertiefung der Regelungen die
damaligen Tarifbestimmungen (Stand April 1990) abgedruckt haben.
|
Ergänzungen ab 1. Mai 1990
Kleine Anpassung. Lediglich die Kombikarte wird auf Bestreben der Stern und
Kreisschifffahrt angehoben. Das übrige Angebot bliebt unberührt.
|
Tarifsorte
|
|
|
Bemerkungen
|
|
Kombi- Tageskarte
|
16,00 DM
|
8,00 DM
|
Gültig bis 2 Uhr des Folgetages der Entwertung, Gesamtnetz BVG einschl. -Autobuslinien
sowie Linienverkehr der Stern- und Kreisschifffahrt April - Oktober, auch “Ausflugsfahrt durch 7 Bezirke”,
|
Ergänzungen ab 1. Dezember 1990
Zur Senkung der Wartungskosten an den Fahrkartenentwertern werden die neuen
Entwertermodelle ohne Schneidevorrichtung beschafft. Damit ist die traditionelle 5er Karte nicht mehr verwendbar. Folgend (ab Dezember 1990 Automatenausgabe,
Januar 1991 Verkaufsstellen-Ausgabe) wird die 4er Karte ausgegeben. In der Übergangszeit sind beide Karten verwendbar, der Preis pro Einzelfahrt verändert sich
dabei nicht.
|
Tarifsorte
|
|
|
|
|
Bemerkungen
|
4er Sammelkarte
(BVG)
|
9,20 DM
|
5,60 DM
|
5,60 DM
|
4,00 DM
|
4er Karte,
|
4er Sammelkarte
(BVB)
|
6,00 DM
|
3,00 DM
|
3,00 DM
|
1,60 DM
|
4er Karte, Tarif B (BVB) in Tarifgebiet A (BVG) nur gültig für Bürger mit
Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Kurzstrecke Tarifgebiet B: in Kombination Autobus oder Straßenbahn keine Umsteigeberechtigung. Im Tarifgebiet B zudem für Autobus und Straßenbahn keine Haltestellenbegrenzung bis 30.9.1996.
|
Ergänzungen ab 1. August 1991
Diese Tarifanpassung diente der Vereinheitlichung der Tarifstruktur zwischen beiden Berliner
Verkehrsbetrieben. Dem bei der BVG verwendeten Kurzstrecken-Fahrschein wird zunächst der bei der BVB ausgegebene Fahrschein zur einfachen Fahrt gegenüber gestellt.
Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur gelten alle BVB-Fahrausweise auch bei der BVG, sofern der Fahrgast bereits am 2.10.1990 seinen Wohnsitz auf dem Gebiet
der ehemaligen DDR hatte. Die Fahrausweise für diesen genannten Personenkreis finden sich ab 1991 auf der ->
Tariftabelle der BVB wieder.
Kurzstreckenfahrschein: Der am 1.Mai 1988 eingeführte Kurzstreckenfahrschein berechtigte bisher auch zum einmaligen Umsteigen. Diese Umsteigeregelung machte bei Fahrscheinkontrollen eine aufwendige Kontrolle erforderlich. Stets aktuell gehaltene Linienbücher zeigten dem Kontrollpersonal alle erlaubten Entwerterdrucke, die an dieser Haltestelle gültig wären. Die Umsteigeregelung für den Autobus bei Kurzstreckenfahrscheinen wurde mit dieser Tarifänderung völlig aufgehoben, bei der BVB daher nie angewendet. Behalten blieb die Umsteigeregelung im S+ und U-Bahnnetz.
|
Tarifsorte
|
|
|
|
|
Bemerkungen
|
Fahrschein
|
3,00 DM
|
2,00 DM
|
2,00 DM
|
1,50 DM
|
Fahrschein
|
4er Sammelkarte
|
10,40 DM
|
6,40 DM
|
6,40 DM
|
4,80 DM
|
4er Karte, Einzelfahrten
|
Tageskarten
|
|
Berlin-Ticket 24
|
12 DM
|
6,00 DM
|
24 Stunden ab Entwertung, Gesamtnetz BVG, Ausgenommen sind -Linien, ein Hund,
Fahrrad oder Gepäckstück frei
|
|
Kombi- Tageskarte
|
18,50 DM
|
9.30 DM
|
Gültig bis 2 Uhr des Folgetages der Entwertung, Gesamtnetz BVG einschl. -Autobuslinien
sowie Linienverkehr der Stern- und Kreisschifffahrt April - Oktober, auch “Ausflugsfahrt durch 7 Bezirke”,
|
Zeitkarten (nicht aufgeführte Produkte wurden im Preis nicht verändert)
|
Zeitfahrausweis
|
Jahr
|
Monat
|
Mo - Sa
|
Bemerkungen
|
Umweltkarte
|
650 DM
|
70 DM
|
28,00 DM
|
Gesamtnetz, grundsätzlich übertragbar, Jahreskarte: monatl. Abbuchungen 10x65
DM, bei Zahlung des Gesamtbetrages sind nur 600 DM erforderlich
|
Seniorenkarte
|
530 DM
|
53,00 DM
|
--
|
Gesamtnetz, nicht übertragbar, Jahreskarte: monatliche Abbuchungen
|
Schülerticket und Auszubildungsticket
|
360 DM
|
40 DM
|
--
|
Beide Karten wurden wieder vereinigt. Gesamtnetz, nicht übertragbar, zur Beantragung
Bestätigung von der Schule erforderlich. Jahreskarte: monatliche Abbuchung 11x32 + 1x8 DM
|
Diese Tarifperiode endet am 31.12.1991 mit der Fusion der BVG und BVB zu einem Verkehrsunternehmen.
-> Weiter hier ab 1992 Gesamtberlin <-
|
|
Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:
- Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
- Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
- Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten:
- Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat,
Thomas Krickstadt, (Archiv Berliner Verkehrsseiten)
- “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. W. Schneider, Band 12, Seiten 293 - 295 (Tarifperiode 1977),
- Berliner Verkehrsblätter, Heft 2/1976 Seite 36 (Tarifperiode 1976)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Oktober 1967 (Tariferhöhungen)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Oktober 1974 (Tarifergänzungen 1972)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Oktober 1976 (Tarifperiode 1976)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Oktober 1979 (Tariferhöhungen 1979)
- Fahrplanbuch der BVG Ausgabe Oktober 1981 (Tariferhöhung 1981)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Oktober 1982 (Tariferhöhung 1982)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Oktober 1983 (Tariferhöhung 1983)
- Fahrplanbuch der BVG, Ausgabe Mai 1984 (Tariferhöhung 1984)
- Berliner Verkehrsblätter, Heft 8/1979 Seiten 177 - 187 (Die Fahrpreisentwicklung bei der BVG von 1945 bis 1979 (Heniz
Jung)
- Berliner Verkehrsblätter, Heft 10/1998 Seiten 187 - 196 “Die Fahrpreisentwicklung bei der BVG von 1979 bis 1997” von
Uwe Kerl
- Berliner Verkehrsblätter, Jahr 1984, div. Kurzmitteilungen zur Schwerbeschädigtenregelung, Kurfürstendamm-Ticket,
Städteticket und Seniorenkarte
- BVG aktuell Dezember 1990 (Einführung der 4er Karten)
- “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark,
Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus
Arbeitsstand 4.4.2011, Autor: Jurziczek von Lisone,
* Angaben ohne Gewähr * Korrekturen und ergänzende Hinweise erwünscht * Kontakt siehe Impressum *
|