Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht historischer
Fahrschein- Abbildungen unter dem Menüpunkt “Mustersammlung”.
Verkehrstarif ab 1.6.1949
Die Einführung der Westmark im Jahr 1948 trennte die beiden Stadthälften für die nächsten 52 Jahre. Der Kalte Krieg zwischen
den Siegermächten fand hier seinen Anfang und erschwerte das Leben in der Stadt.
Ausschnitt aus der “Die Neue Zeitung” vom 19.Juni 1948 zur Einführung der Westmark in den Westzonen Deutschlands
In den Westsektoren der Stadt Berlin wurde die Westmark erst am 23. Juni 1948 eingeführt, nachdem die Sowjetische
Militärregierung die Ostmark auch für die Westsektoren der Stadt Berlin als alleiniges Zahlungsmittel erklärte. Bei der BVG war
in den Westsektoren vom 24. Mai 1948 bis 27. März 1949 der Fahrschein wahlweise in Ost oder West zu entrichten. Folgend eine Tabelle zu den zeitlichen Abläufen:
Zeittafel der Währungsreform 1948/1949
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Datum
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Westzone (Westdeutschland)
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Ostzone (Ostdeutschland) und Ostsektor (Ostberlin)
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Westsektor (Westberlin)
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März 1948
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Verhandlungen über eine einheitliche Deutsche Währung und Ablösung der noch immer gültigen
Reichsmark scheiterten im Alliierten Kontrollrat an der fehlenden Zustimmung der sowjetischen Militärverwaltung. Am 20. März verließen die sowjetischen Vertreter den
Alliierten Kontrollrat.
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20. Juni 1948
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Einführung der Westmark (DM) in der Westzone
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23.Juni 1948
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Einführung der Ostmark in der Ostzone und allen Sektoren der Stadt (am 22. Juni
angekündigt) ohne Zustimmung der Westalliierten durch die Sowjetische Militärregierung (SMAD) erfolgt.
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23.Juni 1948
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Die Alliierten des Westsektors reagierten mit der sofortigen Einführung der Westmark in den
Berliner Westsektoren.
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24.Juni 1948
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Als Protest auf die ohne Zustimmung der Sowjets erfolgte Währungsreform in den Berliner
Westsektoren unterbrachen die Sowjets alle Zufahrtswege auf dem Landwege (Straße, Schiene, Wasser). Westberlin unterlag einer Blockade, die Versorgung der Stadt wird nur
noch über die Luftbrücke durch die Westalliierten aufrecht erhalten.
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20. Juli 1948
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Die Sowjetische Militärregierung verbietet die Einfuhr von Geldscheinen der Westmark und
stellte den Besitz unter Strafe.
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Die Westalliierten stimmten der Ostmark als Zahlungsmittel in den Westsektoren zu, da viele
Firmen aus dem Westsektor ihre Löhne gemischt in beiden Währungen auszahlten
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20.März 1949
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Die Westalliierten erklärten die Westmark in den Westsektoren als allein gültiges
Zahlungsmittel
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11.Mai 1949
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Beendigung der Blockade
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Die Tarifgestaltung der BVG blieb davon zunächst ausgenommen, entsprechend wurde im Ostsektor (Ostberlin) mit der
Ostmark, in den Westsektoren (Westberlin) mit der Westmark bezahlt. Da jeder Berliner vordringlich versuchte, sein Ostgeld
schnell und überall wieder einzutauschen. So wurde bei Fahrtbeginn in der Nähe zum Ostsektor keine Mühe gescheut, wenige
Meter nach Ostberlin zu laufen, um dort in die Straßenbahn einzusteigen und für Ostgeld die Fahrt zu beginnen.
Schaffner- und Währungswechsel an der Sektorengrenze (Potsdamer Platz)
Bei den Omnibus- und Straßenbahnlinien, die die Sektorengrenze überquerten, war mit der Einführung der beiden Währungen
ein Schaffnerwechsel erforderlich geworden, da der Besitz von Westgeld im Ostsektor unter Strafe gestellt wurde. Ebenso war
das Verbringen von Ostgeld aus dem östlichen Währungsgebiet untersagt. In einer Stadt für die Menschen natürlich ein
untragbarer und gar unmögliche Regel. Die Beschäftigten der BVG jedoch sollten nicht unnötig in Gefahr gebracht werden, daher der sichere Schaffnerwechsel.
Zum Thema “Verkehr zwischen den Sektoren” siehe auch in der Rubrik U-Bahn der Berliner Verkehrsseiten zu den Transitstrecken unter dem
Ostsektor
Im Frühjahr 1949 gab es von beiden Stadtverwaltungen den Wunsch nach dem Umsteigefahrschein, der seit Mai 1945 von der
Alliierten Kommandantur versagt wurde, da man eine Anhäufung des Verkehrs befürchtete und während des Aufbaus der
Verkehrsmittel noch keine Kapazitäten dafür sah. Im vierten Jahr hatte sich das Angebot mittlerweile soweit erholt, dass nun die Zeit für eine Tarifüberarbeitung gekommen war.
Die beiden Stadtverwaltungen legten großen Wert auf eine einheitliche Tarifgestaltung trotz der beiden Währungen in der
Stadt. Noch war die BVG ein Unternehmen für alle vier Sektoren der Stadt und sollte sich auch die folgenden Jahre für die
Berliner als ein Verkehrsanbieter präsentieren. Politische Zänkereien, Probleme im Zahlungsverkehr zweier Währungen, die Entlohnung der Mitarbeiter in verschiedenen Währungen (je nach Wohnort) und gegenseitige Beschuldigungen, Material aus
dem Westsektor in den Ostsektor abgeführt zu haben die mit Westmark angeschafft wurden, führten letztendlich zur Trennung des Verkehrsunternehmens in zwei Verwaltungsbereiche. (Ausführlicher im Bereich U-Bahn, Themenseite zu den Transitstrecken der U-Bahn erläutert).
Das Personal und Material sowie die Betriebsstandorte wurden aufgeteilt. Die Verwaltungstrennung sollte jedoch nicht zum
Nachteil der Fahrgäste sein, daher blieb das Tarifsystem zunächst einheitlich, wenn auch je nach Zustieg im jeweiligen
Währungsgebiet die dortige Währung zum Erwerb der Fahrtberechtigung vorgelegt werden musste. Zum 1.8.1949 war die Trennung in die BVG-West und BVG-Ost vollzogen.
Die neuen Fahrscheine konnten mit Rücksicht auf das neu anzuwendende Entwerten durch das Stempelverfahren (vorher Lochzange oder seit 1942 durch Einreissen) als Universalfahrscheine für alle Betriebshöfe ohne die regionale Streckenangaben
einheitlich und im Großdruckverfahren hergestellt werden. Sie hatten im unteren Teil (unter der Nummerierung) ein weißes
Feld für den Stempelaufdruck sowie am oberen Rand eine Buchstabenleiste A bis F zum Einreissen zum Fahrtantritt der
zweiten Fahrt. Dreistellige Liniennummern bei der Straßenbahn und Buchstabenlinien beim Autobus mussten zugunsten des Stempelverfahrens aufgegeben werden.
Sie wurden je nach dem Verkehrsmittel und der sektoralen Lage der Betriebshöfe in unterschiedlichen Farben gedruckt:
Farbkennzeichung der Fahrscheine ab 1.6.1949
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Westsektoren:
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Ostsektoren:
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Straßenbahn:
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Roter Rahmen und rote Ecke
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Schwarzer Rahmen und rote Ecke
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Omnibus:
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Lila Rahmen und lila Ecke
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Schwarzer Rahmen und lila Ecke
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Untergrundbahn:
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Blauer Rahmen und blauer Ecke
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Schwarzer Rahmen und blaue Ecke
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Auch nach der Trennung des Verkehrsunternehmens wurden die Fahrscheine der jeweils gegenseitigen Verwaltung
entsprechend anerkannt, ebenso die Dienstausweise der BVG-Mitarbeiter, die weiterhin zur Freifahrt bei Dienst- und
Privatfahrten berechtigten (zzgl. der BVG-Rentner). Ausnahme bildete hier lediglich der Sonderfahrschein B (Rückfahrschein
Ost), der von der BVG-West zur Rückfahrt in den Verwaltungsbereich der BVG-Ost für Bürger mit Wohnsitz in Ostberlin oder der DDR gegen Ostmark eingerichtet wurde.
Verkehrstarife der BVG 1.6.1949 - 31.5.1952
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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20 Pfennig
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Einfache Fahrt, auch für
Hund oder Gepäck
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
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Einfache Fahrt mit einmaliger Umsteigeberechtigung
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten.
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Einzelfahrschein (Schüler)
(alle Verkehrsmittel)
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15 Pfennig
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einmalige
Umsteigeberechtigung
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten, Berechtigte Schüler zwischen 6 und 14 Jahren)
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Sammelkarte (Sk)
(alle Verkehrsmittel)
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1 Mark
(Schwerbeschädigte: 50 Pf)
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5 einfache Fahrten
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
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Monat
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Woche
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Gültig für eine
auszuwählende Straßenbahnlinie oder U-Bahnstrecke
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Ausgabe
nur an Berufstätige, Lehrlinge oder Studenten gegen Vorlage der Arbeitsbuch oder Ersatzkarte, Hochschul-
oder Fachschulausweise
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9 DM
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2,10 DM
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Zeitkarte 2 Linie / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
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12,50 DM
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3 DM
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2 Bus- oder
Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder nur 2 U-Bahnstrecken
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Zeitkarte Übergang
(alle Verkehrsmittel)
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12,50 DM
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3 DM
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1 Straßenbahnlinie + 1
U-Bahnstrecke oder 1 Omnibuslinie und eine U-Bahnstrecke
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Zeitkarte Netz
U-Bahn
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14 DM
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3,50 DM
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Gesamtnetz U-Bahn
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Zeitkarte Netz
Straßenbahn
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24 DM
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5,60 DM
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Gesamtnetz Straßenbahn
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Zeitkarte Netz
Bahnen
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30 DM
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7 DM
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Gesamtnetz Straßen- und
Untergrundbahn
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Schülermonatskarte
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6 DM
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Für
eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- bzw. Lehrort, wobei Linien der Straßenbahn, des Omnibusbetriebes und U-Bahnstrecken benutzt werden
dürfen, die von der BVG bestimmt werden.
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Ermäßigung für Schwerbeschädigte
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50 %
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Berechtigungsausweis der Versicherungsanstalt Berlin ermöglichte den Erwerb von Sammelkarten (5 Fahrten) zu 50 Pfennig. Zeitkarten
konnten mangels Vorlage der dazu erforderlichen Papiere (Bescheinigungen) nicht ausgestellt werden.
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Blinde
+ Begleitperson oder Blindenhund fahren frei.
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Befristete Schülerzeitkarten
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Ausgabe erfolgte ab dem 11. Oktober 1949 an arbeitslose Schüler in
Weiterbildungsmaßnahmen in datierten Zeiträumen.
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Dienstfahrscheine mit Umsteigeberechtigung
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Ausgabe über städtische Behörden an Bürger zur Erledigung von
Behördengängen, auch als Schülerkarten an verarmte Kinder für behördliche Erledigungen (Vorstellung auf dem Amt). Abrechnung erfolgte über die BVG
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Zur Beachtung!
Beförderungsbedingungen für den BVG - Umsteigeverkehr
Der Umsteigefahrschein berechtigt zum
einmaligen Umsteigen auf den Verkehrsmitteln der BVG - Straßenbahn, U-Bahn, Omnibus und Dampfer.
Bei Straßenbahn, Omnibus und Obus ist
jedoch das Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon zur ersten Fahrt benutzten Linie unzulässig, das Umsteigen zwischen Stamm- und Einsatzlinie
ist gestattet.
Das U-Bahnnetz darf nur für eine der beiden Fahrten benutzt werden. Rückfahrten - auch auf Umwegen - sind nicht gestattet.
Rundfahrten - auch mit Fahrtunterbrechungen - sind nicht zugelassen.
Der Fahrschein gilt zur Erreichung nur eines Fahrzieles auf kürzestem Wege. Die Anschlußfahrt muß eine unmittelbare
und sofortige
Fortsetzung der ersten Fahrt sein. Das Umsteigen darf daher nur am Kreuzungspunkt der beiden benutzten Linien erfolgen, bei streckenweise gleichlaufenden Linien ist das Umsteigen zwischen dem Treff- und Trennungspunkt beliebig zulässig. Zeitlich muß zum Umsteigen der erste Zug der Umsteigelinie benutzt werden, der am Umsteigepunkt eintrifft.
Ein Fahrschein, der nicht zum sofortigen
Umsteigen benutzt worden ist, verliert seine Gültigkeit. Der Fahrpreis wird in den Westsektoren in Westgeld, im Ostsektor in Ostgeld erhoben. Die
zweite Fahrt muß in dem Währungsgebiet angetreten werden, in dem der Fahrschein gelöst wurde, er gilt dann auch zur Fahrt über die Grenze des
Währungsgebietes hinaus.
Berlin, im Mai 1949
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
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Zwischen 1950 und 1953 gab es einige kleine Ergänzungen zum bestehenden Tarif. Einerseits die Fahrtvergünstigungen für
Arbeitslose, da die Arbeitslosenzahlen ab 1950 deutlich anstiegen und hier eine Regelung von der Stadt Berlin gefordert wurde
. Der Nutzerkreis für die Schülerkarte wurde ausgedehnt um auch Schüler der Oberstufe in diesen Anwenderkreis
aufzunehmen. Die Stadtverwaltung erstattete wie bei allen sozialen Ermäßigungen den dadurch entstandenen Einnahmeverlust
(Differenz zum Normalpreis), da die BVG nicht für die Beförderung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auf Einnahmen
verzichten soll, bzw. ein Zuschlag oder Preiserhöhung für Normaltarifnutzer vermieden wird. Veränderungen gab es bei
Beförderung der Alliierten Mitarbeiter, um eine Abrechnung zu ermöglichen. Die Beförderung von Angehörigen der Polizei
wurde wie bisher über so genannte P-Fahrtausweise realisiert. Die Abrechnung erfolgte über die Stadtkasse an die BVG,
wobei der Pauschalpreis pro P-Ausweis von zuletzt 8,42 DM ab 1.12.1952 auf 11 DM erhöht wurde.
Der eingeschränkte Berechtigungskreis für Zeitkarten (bisher nur an Berufstätige aufgrund des schwachen
Verkehrsangebotes) wurde nun auch aufgehoben, da die Verkehrskapazität im Nahverkehr sich nun stabilisierte. Ein exaktes Datum konnte bisher nicht ermittelt werden.
Ergänzungen ab 1.4.1950
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Arbeitslosen Grundkarte
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25 Pfennig
(monatliche Wertmarke)
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Empfängerkreis: Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosen-
Fürsorge- Empfänger. Gegen Vorlage der Arbeitslosenpapiere von BVG-Mitarbeitern auf den Arbeitsämtern zum Monatswechsel ausgegeben. Berechtigt
zum Erwerb der Arbeitslosenfahrscheine. Mit Lichtbild.
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Einzelfahrschein Arbeitslose
(alle Verkehrsmittel)
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10 Pfennig
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Einfache Fahrt. Fahrtberechtigung nur
außerhalb der Verkehrsspitzenzeit Mo - Sa 8:30 - 15:30 Uhr und So ganztägig.
Ab dem 1.10.1951 lag die Sperrzeit
nur von Mo - Sa 6 8:30 Uhr und 15:30 bis 18:30 Uhr
Sperrzeiten
wurden ab dem 15.11.1952 völlig aufgehoben.
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Gegen Vorlage der
Arbeitslosengrundkarte
Ab 1.10.1950 auch
an Sozialunterstützungsempfänger ausgegeben (Nachweis auch über Grundkarte).
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Ergänzungen ab 25.12.1950
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Mitarbeiter der
Alliierten Besatzungsmächte
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Seit Mai 1945 bestand eine Freifahrt für die Uniformträger der militärischen Vertreter in allen Verkehrsmitteln des besetzten Landes, ohne Rücksicht auf die Sektoren (Berlin) oder Zonen (übriges Deutschland). Ab 1.3.1950 wurde die Freifahrt auf die von der akkreditierten Militärmissionen und das nicht deutsche Personal aller alliierten Organisationen in Uniform ausgeweitet. Ab dem 25.12.1950 wurden nun auch zivile Mitarbeiter und Angehörige bei Vorlage eines besonderen Ausweises in diesen Berechtigungskreis aufgenommen. Zahlungen für diese Beförderungen erhielt die BVG zunächst nicht erstattet. Eine Neuordnung dieses Freifahrtkreises ab dem 1.3.1952 wurden zur Nachweisführung mit dem Ziel der Abrechnung durch die jeweilige alliierte Dienststelle “Alliierte Fahrgutscheine” ausgegeben, die vom Schaffner gegen Normalfahrscheine eingetauscht wurden. Der Schaffner behielt den Fahrgutschein zur Abrechnung und behandelte diesen wie Bargeld. Über die Fahrgeldkassen wurden die Gutscheine erfasst und an die Hauptverwaltung der BVG gereicht, die wiederum ihre fehlenden Fahrgeldeinnahmen gegenüber der alliierten Verwaltung geltend machte.
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Ergänzungen ab 7.5.1951
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
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Einfache Fahrt,
auch für Hund oder Gepäck
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Erhöhung um 5 Pfennig. Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten,
kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie
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Sammelkarte (Sk)
(alle Verkehrsmittel)
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90 Pfennig
(Schwerbeschädigte 5 Fahrten für 50 Pfennig)
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4 einfache Fahrten
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Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie
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Zeitkarte Netz
Omnibus
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Monat
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Woche
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Gesamtnetz Omnibus BVG (West)
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Neu aufgenommen, da der Bereich Omnibus mittlerweile ein großes
eigenes Netz entwickelt hat
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18 DM
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4,20 DM
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Zeitkarte Netz
alle Verkehrsmittel
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36 DM
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8,40 DM
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Gesamtnetz BVG (West)
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Verkehrstarif ab 1.6.1952
Das Jahr 1952 brachte dann wieder eine Korrektur des Verkehrstarifs. In der Hauptsache handelte es sich dabei um die
kostengerechte Eingliederung des an Umfang und Bedeutung weiter wachsenden Omnibusbereiches bei der BVG (West). Ab
dem 1. Januar 1952 wurde noch im alten Tarif (1949 - 1952) der Omnibus in die bestehende Übergangszeitkarte
aufgenommen. Hier trennte sich der Verkehrstarif zwischen BVG Ost und West. Die Einzelfahrscheine wurden jedoch weiterhin gegenseitig anerkannt.
Beim neuen Verkehrstarif ab 1.6.1952 blieben die Grundfahrpreise unverändert, lediglich die Sammelkarte (Sk) wurde um 10
Pfennig teurer, und somit die Preisermäßigung für die Einzelfahrten aufgehoben. Die Fahrpreise für den Omnibus wurden
aufgrund der höheren Betriebskosten wieder angehoben, wie es vor 1942 bereits üblich war. Damit schloss sich die Benutzung
von Sammelkarten beim Omnibus auch wieder aus. Damit handelt es sich hier nicht nur um eine Fahrpreiserhöhung sondern
um eine Neugliederung des Tarifs, womit eine neue Tarifperiode beginnt. Auch bei den Zeitkarten wurden die Preise nun um durchschnittlich 20% angehoben.
Verkehrstarife der BVG (West) 1.6.1952 - 30.6.1956
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Einzelfahrschein
(Bahnen)
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0,25 DM
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Berechtigt zur einfachen Fahrt, ohne Fahrtunterbrechung,
Rück- oder Rundfahrt oder Umsteigen / Überstieg
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Einzelfahrschein
(Bus, Obus, Schiff)
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0,30 DM
Kinder: 0,15 DM
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Umsteigefahrschein
(Bahnen)
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0,30 DM
Kinder: 0,15 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zwischen den Bahnen.
Statt Umsteigen auf eine Bahn ist für den Überstieg auf Bus / Obus / Schiff der nachlösbare “Zuschlag Überstieg” möglich.
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Umsteigefahrschein
(Bus, Obus, Schiff)
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0,35 DM
Kinder: 0,20 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zum Bus oder Überstieg
zu einer Bahn
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Zuschlag Überstieg von Bahn
auf Bus / Obus / Schiff
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0,05 DM
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Zuschlag für den einmaligen Überstieg von Bahn auf Bus /
Schiff bei Vorlage eines Umsteigefahrscheins Bahnen
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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1 DM
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4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder
Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar. Keine Anwendung
bei Bus / Schiff
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Sammelkarte Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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0,50 DM
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5 Einzelfahrten (kein Um- oder Übersteigen) gegen Vorlage des
Berliner Schwerbeschädigtenausweises, ab 1.2.1953 ersetzt durch Einzelfahrausweise zu 0,10 DM
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Einzelfahrschein für Arbeitslose
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0,10 DM
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Bei Vorlage der gültigen Arbeitslosengrundkarte (0,25
DM) Berechtigt nur zur Einzelfahrt bei Bus / Bahn / Schiff
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Zeitkarte 1 Linie
(Bahnen)
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Monat
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Woche
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Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie
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11 DM
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2,60 DM
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
(Bus / Obus / Schiff)
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12 DM
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2,80 DM
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Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff
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Zeitkarte 2 Linie
(Bahnen)
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15 DM
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3,50 DM
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Wählbar sind zwei Bahnlinien
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Zeitkarte 2 Linien / Strecken
(Bus / Obus)
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16 DM
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3,70 DM
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Wählbar sind zwei Buslinien
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Zeitkarte Netz
(Straßenbahn)
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28 DM
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6,50 DM
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Gesamtnetz Straßenbahn BVG
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Zeitkarte Netz
(Untergrundbahn)
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16 DM
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3,70 DM
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Gesamtnetz Hoch- und Untergrundbahn BVG
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Zeitkarte Netz
(Autobus / Obus)
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22 DM
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5,10 DM
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Gesamtnetz Autobus und Obus, nur BVG (West)
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Zeitkarte 2 Netze
(alle Verkehrsmittel)
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33 DM
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7,70 DM
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Zusammenstellung von zwei Netzen von Straßenbahn, Bus und
U-Bahn (Bus nur BVG West)
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Zeitkarte Geamtnetz
(BVG West)
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40 DM
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9,30 DM
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Gesamtes Verkehrsangebot der BVG (West)
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Schülermonatskarte (BVG West)
(Schüler, Studenten, Lehrlinge)
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7 DM
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Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder
Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen Schüler-,
Hochschul- oder Fachschulausweises.
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Nachttarif
(Einheitstarif alle Verkehrsmittel BVG West)
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Zur Fahrt mit den Verkehrsmitteln der BVG (West) zwischen
23:30 und 4 Uhr wurde der Einheitstarif von 50 Pfennig ausgegeben, der ein Umsteige- und Überstiegsberechtigung beinhaltete. Nach
sofortigen Protesten wurde der Nachttarif bereits nach 2 Wochen (16.Juni 1952) ausgesetzt.
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Ergänzungen ab 1.1.1953
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Zeitkarte 3 Linien
(Straßenbahn / U-Bahn / 1 Bus)
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Monat
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Woche
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Wählbar 3 Linien, jedoch max. nur eine Buslinie (auch Obus)
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18 DM
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4,20 DM
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Zeitkarte 3 Linien
(Straßenbahn / U-Bahn / 2-3 Bus)
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19 DM
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4,40 DM
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Wählbar 3 Linien beliebiger Zusammenstellung mit 2 bis 3
Buslinien (inkl. Obus)
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Ergänzungen ab 1.2.1953
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Einzelfahrschein Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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10 Pfennig
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Einfache Fahrt
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten, kein Um- und Überstieg
Die
Sammelkarten für Schwerbeschädigte entfielen dafür wegen übermäßigen Missbrauchs
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Ergänzungen ab 15.3.1953
Die von der Deutschen Reichsbahn betriebene S-Bahn wurde komplett in allen Sektoren der Stadt Berlin
einheitlich betrieben, die Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn jedoch unterstand dem
sowjetischen Stadtkommandanten. Seit der Währungsreform in Berlin verkaufte die Reichsbahn an die
Bewohner der Ostzone und Ostberlin so genannte “Rückfahrscheine” gegen Ostmark, um von einem
Bahnhof in Westberlin zurück in den Ostsektor / -zone fahren zu können. Die Fahrkartenausgaben der
Reichsbahn in Westberlin verkauften wie es auch die BVG tat, ihre Fahrscheine nur für Westmark. Am 26.
Februar 1953 stellte die Reichsbahn den Verkauf der Ostfahrscheine ein, was die Mobilität der Ostberlin
stark eingrenzte. Der Westberliner Senat reagierte darauf und beauftragte die landeseigene BVG mit der
Einführung dieser Rückfahrkarten für den Verkehrsbereich der BVG. Mangels eigener Verkaufsstellen im Ostsektor, wurden
diese Sonderfahrscheine an Fahrkartenschaltern der Straßen- und U-Bahn gegen Ostmark ausgegeben. Zur Legitimation war
die Vorlage des Personalausweises vorzulegen. Der Verkauf durch den Schaffner wurde zur Vermeidung von zwei
Währungstaschen nicht durchgeführt. Die Reichsbahn bot übrigens ab 15.12.1953 wieder Rückfahrscheine an den
Verkaufsstellen im Währungsgebiet der Ostmark an.
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Sonderfahrschein B
Straßenbahn / U-Bahn
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0,30 DM-Ost
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Gültig nur auf 17 Straßenbahnlinien (Kennzeichnung der Wagen
mit einem O), die zur Sektorengrenze führten und nur in Richtung dieser. Bei der U-Bahn mit Umsteigebrechtigung nur zur Fahrt bis an die
Sektorengrenze. Da die BVG-Ost diesen Fahrschein nicht akzeptierte, war ein gültiger Fahrausweis für die BVG-Ost (bspw. Zeitkarte) ab dem
ersten Bahnhof / Straßenbahnhaltestelle im Ostsektor erforderlich.
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Ergänzungen ab 1.4.1953
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Schülerermäßigung
(Zeitkarten und Einzelfahrausweis)
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Berechtigungskreis “Schüler” wurde über das 14.
Lebensjahr (Oberschule) sowie um Studenten und Lehrlinge erweitert. Gegen Vorlage des Schülerausweises, Hochschul- oder Fachschulausweise (von der jeweiligen Schulverwaltung ausgegeben),
wird diese Fahrpreisermäßigung nun erteilt.
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Ergänzungen ab 1.5.1953
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Tageskarten, Dauerkarten
Gültigkeitszeitraum und Fahrpreis mit Veranstalter einzeln ausgehandelt.
Berechnungsgrundlage war überwiegend die Wochenkarte zu 7 DM.
Eine Tagesberechtigung wurde mit 1 DM angesetzt, entsprechend der Gültigkeitstage multipliziert. In den folgenden Jahren gab es auch davon
abweichende Variationen.
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Diese ausgegebenen nicht übertragbaren Tageskarten (Auftragen des
Trägernamens erforderlich) gehörten nicht zum regulären Angebot und wurden auch nicht von der BVG beworben. Auf Anregung des
Fremdenverkehrsamtes wurden diese Pauschalfahrausweise nur zu Tagungen, Kongressen und Ausstellungen zwischen der BVG und dem Veranstalter
einzeln ausgehandelt. Es wurden jeweils vorab Kontingente ausgehandelt (abhängig von der Teilnehmerzahl der Veranstaltungen), mind.
jedoch 100 Karten sowie der Gültigkeitszeitraum (je nach Veranstaltung). So gesehen gehörten diese Fahrten nicht zum allgemeinen
Tarifangebot der BVG sondern sind als “Großkunden-Vereinbarungen” anzusehen, wie es sie bis heute auch noch gibt. Die Ausgabe
erfolgte über den Veranstalter, nicht über die Verkaufseinrichtungen der BVG.
Diese Einzelverträge heute noch mit Veranstaltungsanlaß, Gültigkeitszeitraum,
Kontingent und Ausgabepreis nachträglich vollständig darzustellen, wird nicht möglich sein, zeigt aber auch das vermutlich nicht erfassbare
weite Feld der Fahrschein-Vielfalt des Berliner Nahvekehrs. Beispiele dazu in der Mustersammlung.
Wenn Sie derartige Fahrkarten
besitzen, freuen wir uns um Zusendung eines digitalen Abdrucks zur Einbindung in der Online-Mustersammlung dieser Publikation.
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Sonderregelungen ab 17.6.1953
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Sondertarif Einzelfahrt zwischen Seestraße und
Reinickendorfer Straße
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0,10 DM
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In Folge des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR und
Ostberlin wurde der sektorenübergreifende Verkehr seitens Ostberlin unterbunden, um die Regierungsmacht wieder herstellen zu können und die
Aufruhr durch Festsetzen der Beteiligten beenden zu können. Für diesen Zeitraum verkehrte die U-Bahnlinie C im Nordabschnitt nur im
Westsektor unter Führung der BVG (West). Für die Einzelfahrt auf diesem Abschnitt wurden nur 10 Westpfennig erhoben. Auf dem Nordabschnitt
der Linie D wurde für die eine Station kein U-Bahnverkehr angeboten. Im Ostsektor der Linie D richtete die BVG-Ost in eigener Regie einen
Inselverkehr mit Fahrzeugen und Personal der Linie E ein und gestatte hier keinen Sondertarif. Mehr zu den Besonderheiten der beiden
Transitstrecken bei der Berliner U- Bahn siehe unter U-Bahn bei den Berliner Verkehrsseiten.
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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Im Zeitraum vom 17.6. bis 9.7.1953 und dauerhaft ab dem 29.7.1953 waren Fahrten
bei der BVG-West auf allen Bahnen (Autobus weiterhin ausgenommen) in alle Richtungen möglich.
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Ergänzungen ab 29.9.1953
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Freifahrt
Kriegs-Heimkehrer aus Russland
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Für die nun heimkehrenden Kriegsgefangenen wurde eine Freifahrt auf allen
Verkehrsmitteln zum Stadttarif (ausgenommen Dreiecklinien) eingerichtet (spezielle Heimkehrer-Ausweise). Diese unkomplizierte Regelung
wurde eingerichtet, bis die Betroffenen sich alle notwendigen behördlichen Anmeldungen (Personalausweis) erfolgten und Papiere
besorgt hatten, dann entweder Arbeit fanden oder die Beantragung auf Arbeitslosen- oder Sozialhilfe bezogen oder eine Schwerbeschädigung
nachweisen konnten und entsprechende bestehende Vergünstigungen beanspruchen konnten.
Vergleichbare Regelungen gab es ab 13.9.1954 je 12 Wochen
Freifahrt für Gulag-Häftlinge aus der Sowjetunion und der SBZ mit gleicher Begründung wie Vorstehend.
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Ergänzungen ab 1.4.1956
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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Ab 1.4.1956 durften auch die Westberliner Autobuslinien 5, 6, 18, 20, 31, 34, 35
und 52 in beiden Richtungen benutzt werden.
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Verkehrstarif ab 1.6.1956
Die wirtschaftliche Situation der BVG (West) hat sich mittlerweile negativ entwickelt. Der Geschäftsbericht des Jahres 1955 wirft
einen Jahresverlust von 12,7 Mio DM aus, so eine Tariferhöhung unvermeidbar war. Zudem bedurfte der Tarif durch den
Ausbau des Autobusnutzes zum Nachteil des Straßenbahnbereiches eine Korrektur. Lange interne Überlegungen zwischen
dem berlintypischen Einheitstarif (Berechnungsgrundlage ist das Durchschnittsverhalten) oder Leistungstarif (kurze Strecken sind preiswerter).
Hinweise für den sektorenübergreifenden Nahverkehr in Berlin:
Die Fahrscheine und Sammelkarten berechtigen nur zum Fahrtantritt im Netz der BVG-West. Die angetretene Fahrt kann nach
oder durch Ostberlin fortgesetzt werden. Bei Umsteigefahrscheinen ist der Umstieg nur auf Bahnhöfen in Westberlin, die
Weiterfahrt in den Ostsektor aber erlaubt. Das Fahrgeld war bei Fahrtantritt in Westberlin in Westgeld zu entrichten Ausnahme
Sonderfahrschein B). Zeitkarten der Bahnen wurden gegenseitig bei beiden BVG-Netzen anerkannt. Jedoch waren nur Träger von Zeitkarten-Ost mit Wohnsitz in der DDR (Wertmarke in Ostgeld entrichtet) berechtigt.
Verkehrstarife der BVG (West) 1.6.1956 - 1.1.1960
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Einzelfahrschein
(Bahnen)
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0,30 DM
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Berechtigt zur einfachen Fahrt, ohne Fahrtunterbrechung,
Rück- oder Rundfahrt oder Umsteigen / Überstieg
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Einzelfahrschein
(Bus, Schiff)
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0,35 DM
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Umsteigefahrschein
(Bahnen)
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0,35 DM
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Berechtigt zur Einzelfahrt. Statt Umsteigen auf eine Bahn
ist für den Überstieg auf Bus / Obus / Schiff der nachlösbare “Zuschlag Überstieg” möglich.
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Einzelfahrschein Kinder
(alle Verkehrsmittel)
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0,15 DM
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Berechtigt zur Fahrt. Keine Rück- und Umwegfahrten,
Nutzungsgruppe bis 14. Lebensjahr
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Umsteigefahrschein Kinder
(alle Verkehrsmittel)
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0,20 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umstieg oder Überstieg. Keine
Rück- und Umwegfahrten, Nutzungsgruppe bis 14. Lebensjahr
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Umsteigefahrschein
(Bus, Obus, Schiff)
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0,40 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zum Bus oder
Überstieg zu einer Bahn
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Zuschlag Überstieg von Bahn
auf Bus / Obus / Schiff
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0,05 DM
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Zuschlag für den einmaligen Überstieg von Bahn auf Bus /
Schiff bei Vorlage eines Umsteigefahrscheins Bahnen
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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1,10 DM
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4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder
Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar. Keine
Anwendung bei Bus / Schiff
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Sammelkarte (Sk)
(Bus)
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1,30 DM
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4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück- oder
Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar.
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Einzelfahrschein für Arbeitslose
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0,10 DM
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Bei Vorlage der gültigen Arbeitslosengrundkarte (0,25
DM) Berechtigt nur zur Einzelfahrt bei Bus / Bahn / Schiff
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Zeitkarte 1 Linie
(Bahnen)
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Monat
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Woche
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Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie der BVG (West)
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13,50 DM
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3,10 DM
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
(Bus / Obus / Schiff)
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15 DM
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3,50 DM
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Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff der BVG (West)
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Zeitkarte 2 Linien
(Bahnen)
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16 DM
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3,70 DM
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Wählbar sind zwei Bahnlinien der BVG (West)
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Zeitkarte 2 Linien
(alle Verkehrsmittel)
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17,50 DM
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4,10 DM
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Wählbar ist eine Bahnlinie und eine Buslinie der BVG (West)
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Zeitkarte 2 Linien
(Bus / Obus)
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18,50 DM
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4,30 DM
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Wählbar sind zwei Buslinien der BVG (West)
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Zeitkarte 3 Linien
(Bahnen)
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19 DM
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4,40 DM
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Wählbar sind drei Bahnlinien der BVG (West)
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Zeitkarte 3 Linien
(alle Verkehrsmittel)
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20,50 DM
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4,75 DM
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Wählbar sind 3 Linien aus dem Verkehrsangebot der BVG (West)
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Zeitkarte Netz
(Straßenbahn)
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28 DM
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6,50 DM
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Gesamtnetz Straßenbahn BVG
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Zeitkarte Netz
(Untergrundbahn)
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20 DM
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4,65 DM
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Gesamtnetz Untergrundbahn BVG
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Zeitkarte Netz
(Autobus)
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28 DM
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6,50 DM
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Gesamtnetz Autobus und Obus, gültig nur BVG (West)
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Zeitkarte 2 Netze
(alle Verkehrsmittel)
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35 DM
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8,10 DM
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Zusammenstellung von zwei Netzen von Straßenbahn, Bus und
U-Bahn (Bus nur BVG West)
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Zeitkarte Geamtnetz
(BVG)
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41 DM
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9,50 DM
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Gesamtes Verkehrsangebot der BVG (Bus nur bei BVG West)
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Schülermonatskarte (BVG West)
(Schüler, Studenten, Lehrlinge)
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8,50 DM
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Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder
Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen
Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.
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Einzelfahrschein
Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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15 Pfennig
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Einfache Fahrt
Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Um- und Überstieg, nur für Linien zum Stadttarif
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Umsteigefahrschein Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
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Einmaliger Um- und Überstieg zu anderen Verkehrsmitteln der BVG
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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0,30 Ostmark
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Gültig nur auf U-Bahn und allen Straßenbahnlinien und
ausgewählten Autobuslinien (Linien 5, 6, 18, 20, 31, 34, 35 und 52). Bei den durchgehenden Bahnverbindungen mit Umsteigeberechtigung im
Westnetz nur zur Fahrt bis an die Sektorengrenze. Da die BVG-Ost diesen Fahrschein nicht akzeptierte, war ein gültiger Fahrausweis für
die BVG-Ost (bspw. Zeitkarte) ab dem ersten Bahnhof oder Haltestelle der Straßenbahn im Ostsektor erforderlich.
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Ergänzungen ab Februar 1957
Mit Einführung der Schnellbuslinien AS1 Bhf. Zoo <-> Spandau (1.2.1957), AS2 Bhf. Zoo <-> Lichtenrade (1.2.1957), AS3
Bhf. Zoo <-> Zehlendorf (1.10.1957), AS4 Bhf. Zoo <-> Wannsee (7.9.1961) wurden unterschiedliche Schnellbus-Zuschläge zusätzlich zum Autobusfahrschein erhoben. Auch Zeitkartenbenutzer mussten anfänglich noch diesen Zuschlag entrichten, einen Aufschlag auf die Zeitkarten gab es später in Form einer zusätzlichen Wertmarke. Einzig anerkannt wurden der Besitzer eines Schwerbeschädigtenausweises, der mit dem vergünstigten Einzelfahrschein zu 15 Pfennig zzgl. dem erforderlichen Schnellbuszuschlag diese Linien hat nutzen können.
Zur Eröffnung der Kongreßhalle versuchte die BVG eine Anbindung über die
zuschlagpflichtige Buslinie K. Ab Januar 1960 wurde die Linie durch die Linie 69 im Normaltarif ersetzt.
Zur Internationalen Bauausstellung “Interbau
Berlin 1957” wurden Touristenkarten (4-Tageskarten) dauerhaft und ohne Beschränkung auf den Nutzerkreis eingeführt.
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Touristenkarte
4 Tageskarte
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6 DM
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Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum Stadttarif
der BVG-West. Ausgenommen sind -Linien und Sonderlinien (bspw. Sonderlinien- Kennzeichnung E oder Linie K). Nicht übertragbar. Angabe des
Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei wählbares Gültigkeitsdatums.
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Zuschlag Schnellbus
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0,10 DM
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Mit Einführung der Schnellbuslinien wurde dieser
Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus für die Schnellbuslinien S1, S3 (ab 7.9.1961 auch Linie S4) erhoben
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Zuschlag Schnellbus
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0,15 DM
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Mit Einführung der Schnellbuslinie S2 am 1. Februar 1957
wurde dieser Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus erhoben
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Zuschlag Buslinie K
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0,05 DM
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Zur Benutzung der zuschlagpflichtigen Autobuslinie K
Grunewald - Kongreßhalle (Tiergarten) von 19.9.1957 - 2.1.1960
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Ergänzungen ab August 1957
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Einzelfahrschein
Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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0,25 DM
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Nach Veränderung des Berechtigtenkreises (siehe Gesetz über Berufsfürsorge und Vergünstigungen für Beschädigte” in der Fassung vom 9.November 1956),
Aufgabe der 100%igen Freifahrt für Kriegsinvaliden und Kriegsblinde, wurde ab 1.8.1957 diese Fahrpreiserhöhung vorgenommen. Keine
Anerkennung auf Sonderlinien und Linien mit Sondertarif
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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Ab 2. August 1957 wurde der Ostfahrschein auch auf der Autobuslinie 60 anerkannt.
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Ergänzungen ab 1.Juni 1958
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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Ab 1.Juni 1958 wurde der Ostfahrschein auch auf der Autobuslinie 13, ab 11. August auch auf der
Autobuslinie 61 anerkannt.
Während des 78. Katholikentages in Berlin (11. - 17.
August 1958) wurde dieser Sonderfahrschein (Einzelfahrt für 30 Pfennig Ost für Bürger der DDR)
auf allen Verkehrsmittel zum Stadttarif der BVG-West anerkannt. Ausgenommen sind -Linien, Sonderlinien (bspw.
Sonderlinien- Kennzeichnung E oder Linie K
) und Schnellbusse.
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Ergänzungen ab 1.Juli 1958
Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der U-Bahnlinie C
nach Tegel und der daran anschließenden Neuordnung des Oberflächenverkehrs im Raum Reinickendorf wurde eine zeitlich begrenzte
Sonderregelung bis zum Frühjahr 1961 getroffen (Inbetriebnahme der U-Bahnlinie G ab Leopoldplatz). Da bei Stilllegung von
Straßenbahnlinien für einen Teil der Fahrgäste die Notwendigkeit gegeben war, zur Erreichung eines Reisezieles nördlich von Tegel
zusätzlich einmal umzusteigen, wurde den Fahrgästen der Autobuslinien 13, 14, 15 und 20 ab 1.Juli 1958 gestattet, in beiden Richtungen
gegen Zuzahlung eines Zuschlages eine zweite Umsteigeberechtigung zu kaufen. Dieses zusätzliche wurde auch Schwerbehinderten
eingeräumt, die einen ermäßigten Zuschlag von 5 Pfennig zu entrichten hatten. Der doppelte Umsteiger wurde monatlich
durchschnittlich 65.000 mal verkauft.
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Zuschlag “Doppelter Umsteiger”
Zzgl. zum Umsteigefahrschein Bahnen
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0,10 DM
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Bei Zuzahlung von 5 / 10 Pfennig auf den Preis des Umsteigefahrscheins zu 45
/ 40 Pfennig bzw. bei Kindern zu 20 Pfennig haben Fahrgäste der Autobuslinien A13 (Streckenabschnitt Heiligensee - U-Bahnhof Tegel),
A14, A15 und A20 auf dem Fahrtweg über U-Bhf. Tegel bzw. Fahrgäste der Autobuslinie A13 (Streckenabschnitt U-Bahnhof Tegel - Spandau,
Weinmeisterhornweg) auf dem Fahrtweg über U-Bahnhof Holzhauser Straße, und zwar in beiden Fahrtrichtungen, zusätzliches Umsteigerecht.
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Zuschlag “Doppelter Umsteiger”
Zzgl. zum Umsteigefahrschein Bus
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0,05 DM
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Verkehrstarif ab 2.1.1960
Die weitere defizitäre Entwicklung der Jahresabschlüsse der BVG erforderte eine baldige Tariferhöhung verbunden mit kleinen
Veränderungen in den Fahrscheinsorten. Der Senat von Berlin als 100% Eigentümer der Verkehrsbetriebe (West) erkannte,
dass der Nahverkehr nicht mehr wie vor 1939 Gewinne abwirft sondern subventioniert werden muss. Ab 1960 wurde eine
Deckung des Defizits im Haushaltsplan der Stadt in der Etatplanung bereits vom Finanzsenator berücksichtigt. Diese
beabsichtigte Defizitplanung ist bei der Einnahmeplanung der BVG zu berücksichtigen, entsprechend sind die Fahrpreise
auszurichten. Die Fahrpreisgestaltung ist also fortan politisch diktiert, Fahrpreise könnten attraktiver gestaltet sein, wenn der
öffentliche Haushalt es sich erlauben kann.
Erneut wurde der Nachttarif, diesmal in Form eines Zuschlages für Fahrscheine und Sammelkarten (nicht für Ostfahrscheine,
Schwerbeschädigten- Fahrscheine, Arbeitslosenfahrscheine werden nach 23:30 Uhr nicht ausgegeben) eingeführt. Der
Kinderfahrschein wurde wieder einheitlich festgesetzt, berechtigt grundsätzlich zum einmaligen Um- und Überstieg. Neu ist
neben der traditionellen 7-Tagekarte (So - Sa) nun in Hinblick auf die zunehmende 5-Tage Arbeitswoche auch die 5-Tagekarte
(Mo - Fr). Die Zeitkarten mit Straßenbahnanteilen stiegen etwas weniger im Preis, ebenso die Gesamtnetzkarte für
Straßenbahn sogar preiswerter wurde. Hintergrund ist hier das schwindende Netz durch den Rückbau der Straßenbahn in Westberlin.
Unter der Produktbezeichnung versteht sich weiterhin der Autobus und der Obus. Eine tarifliche Unterscheidung gibt es hier
nicht, teilweise fuhren die Obuslinien auch gemischt. Zur Beförderung von Gepäckstücken oder einem Hund ist der
Normalfahrschein (mit oder ohne Umsteigebereichtigung, kein Nachtzuschlag erforderlich) erforderlich.
Verkehrstarife der BVG (West) 2.1.1960 - 29.2.1976
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Einzelfahrschein
(Mo - Fr: 9 -14 Uhr)
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Bahnen: 0,30 DM
Bus / Schiff: 0,35 DM
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Allgemein “Hausfrauen- Fahrschein” genannt zur Fahrt zwischen
der Verkehrsspitzenzeit (Vormittag), berechtigt zur Einzelfahrt, keine Rück- und Umwege, kein Über- und Umstieg
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Einzelfahrschein
(Bahnen)
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0,35 DM
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Berechtigt zur einfachen Fahrt, ohne
Fahrtunterbrechung, Rück- oder Rundfahrt oder Umsteigen / Überstieg
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Einzelfahrschein
(Bus, Schiff)
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0,40 DM
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Umsteigefahrschein
(Bahnen)
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0,40 DM
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Berechtigt zur Einzelfahrt. Statt Umsteigen auf eine
Bahn ist für den Überstieg auf Bus / Obus / Schiff der nachlösbare “Zuschlag Überstieg” möglich.
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Umsteigefahrschein Kinder
(alle Verkehrsmittel)
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0,20 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit 1x Um- oder Überstieg. Keine
Rück- und Umwegfahrten, Nutzungsgruppe bis 14. Lebensjahr. Ein Kind bis 6 Jahren ist in Begleitung eines Erwachsenen frei
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Umsteigefahrschein
(Bus, Obus, Schiff)
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0,45 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit 1x Umsteigen zum Bus oder
Überstieg zu einer Bahn
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Zuschlag
Überstieg von Bahn auf Bus / Obus / Schiff
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0,05 DM
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Zuschlag für den einmaligen Überstieg von Bahn auf
Bus / Schiff bei Vorlage eines Umsteigefahrscheins Bahnen
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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1,30 DM
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4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück-
oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar.
Keine Anwendung bei Bus / Schiff
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Sammelkarte (Sk)
(Bus)
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1,50 DM
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4 Einzelfahrten, je ohne Fahrtunterbrechung, Rück-
oder Rundfahrt oder Um- oder Überstieg. Die Karte (nicht die einzelne Fahrt) ist übertragbar, auch als Gruppenkarte verwendbar.
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Einzelfahrschein für Arbeitslose
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0,15 DM
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Bei Vorlage der gültigen Arbeitslosengrundkarte (mit
monatlicher Wertmarke zu 0,25 DM). Berechtigt nur zur Einzelfahrt bei Bus / Bahn / Schiff, kein Verkauf dieser
Fahrscheinsorte zwischen 23:30 und 4 Uhr.
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Zuschlag
(Nachtfahrten)
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0,20 DM
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Nachtzuschlag für den Verkehrszeitraum von 23:30 bis
4 Uhr. Ist erforderlich für alle Fahrscheine (ausgenommen: Schwerbeschädigte, Arbeitslose, Kinder,
Ostfahrschein, Zeitkarten, Hund+Gepäck). Maßgebend ist die Zeit des Betretens des Fahrzeuges (Bus und Straßenbahn), bei der
U-Bahn die Zeit den Durchgangs an der Fahrkartensperre.
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Zeitkarte 1 Linie
(Bahnen)
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Monat
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So - Sa
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Mo - Fr
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Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie
der BVG (West)
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14,50 DM
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3,10 DM
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2,80 DM
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
(Bus / Obus / Schiff)
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16,50 DM
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3,80 DM
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3,15 DM
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Wählbar ist je eine Buslinie oder Strecke mit dem
Schiff der BVG (West)
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Zeitkarte 2 Linien
(Bahnen)
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17,50 DM
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4 DM
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3,35 DM
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Wählbar sind zwei Bahnlinien der BVG (West)
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Zeitkarte 2 Linien
(alle Verkehrsmittel)
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18,75 DM
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4,35 DM
|
3,55 DM
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Wählbar ist eine Bahnlinie und eine Buslinie der BVG (West)
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Zeitkarte 2 Linien
(Bus / Obus)
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20 DM
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4,60 DM
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3,80 DM
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Wählbar sind zwei Buslinien der BVG (West)
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Zeitkarte 3 Linien
(Bahnen)
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20 DM
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4,65 DM
|
3,80 DM
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Wählbar sind drei Bahnlinien der BVG (West)
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Zeitkarte 3 Linien
(alle Verkehrsmittel)
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22 DM
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5,15 DM
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4,20 DM
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Wählbar sind 3 Linien aus dem Verkehrsangebot der BVG
(West)
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Zeitkarte Netz
(Straßenbahn)
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26 DM
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6,05 DM
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Gesamtnetz Straßenbahn BVG
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Zeitkarte Netz
(Untergrundbahn)
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20 DM
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4,65 DM
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Gesamtnetz Untergrundbahn BVG
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Zeitkarte Netz
(Autobus)
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30 DM
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7 DM
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Gesamtnetz Autobus und Obus, gültig nur BVG (West)
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Zeitkarte 2 Netze
(alle Verkehrsmittel)
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36 DM
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8,40 DM
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Zusammenstellung von zwei Netzen von Straßenbahn, Bus
und U-Bahn (Bus nur BVG West)
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Zeitkarte Geamtnetz
(BVG)
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42 DM
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9,80 DM
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Gesamtes Verkehrsangebot der BVG (Bus nur bei BVG West)
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Schülermonatskarte (BVG West)
(Schüler, Studenten, Lehrlinge)
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9,50 DM
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Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts-
oder Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen
Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.
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Einzelfahrschein
Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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20 Pfennig
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Einfache Fahrt
Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Um- und Überstieg, nur für Linien zum Stadttarif
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Umsteigefahrschein Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
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Einmaliger Um- und Überstieg zu anderen
Verkehrsmitteln der BVG
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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0,30 Ostmark
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Gültig nur auf U-Bahn und allen Straßenbahnlinien
und ausgewählten Autobuslinien (Linien 5, 6, 13, 18, 20, 31, 34, 35, 52, 60, 61). Bei den durchgehenden Bahnverbindungen mit
Umsteigeberechtigung im Westnetz nur zur Fahrt bis an die Sektorengrenze. Da die BVG-Ost diesen Fahrschein nicht akzeptierte, war
ein gültiger Fahrausweis für die BVG-Ost (bspw. Zeitkarte) ab dem ersten Bahnhof oder Haltestelle der Straßenbahn im Ostsektor
erforderlich.
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Touristenkarte
4 Tageskarte
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7 DM ?
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Fahrtberechtigung auf allen Verkehrsmittel zum
Stadttarif der BVG-West. Ausgenommen sind -Linien und Sonderlinien (bspw. Sonderlinien- Kennzeichnung E
oder Linie K). Nicht
übertragbar. Angabe des Trägernamens erforderlich. Gültig ab frei wählbares Gültigkeitsdatums.
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Zuschlag Schnellbus
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0,10 DM
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Mit Einführung der Schnellbuslinien wurde dieser
Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus für die Schnellbuslinien S1, S3 (ab 7.9.1961 auch Linie S4) erhoben
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Zuschlag Schnellbus
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0,15 DM
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Mit Einführung der Schnellbuslinie S2 am 1. Februar
1957 wurde dieser Schnellbuszuschlag zum Normaltarif Autobus erhoben
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Zuschlag Buslinie K
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0,05 DM
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Zur Benutzung der zuschlagpflichtigen Autobuslinie K
Grunewald - Kongreßhalle (Tiergarten) von 19.9.1957 - 2.1.1960
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Ergänzungen ab 1.Juli 1960
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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Ab 1.Juni 1960 konnte der Sonderfahrschein auf allen Buslinien der BVG West verwendet werden.
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Zeitkartenwagen
Kennzeichnung von Autobus- Verstärkerwagen ohne
Schaffner
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Mit den ersten Versuchen im Autobusbereich ohne Schaffner zu fahren (“Einmannwagen”, (Kasse
beim Fahrer), ab 1.5.1958, Linie A63), setzte man auch Einmannwagen
auf Schaffnerlinien ein, kennzeichnete sie jedoch als “Zeitkartenwagen
”. Mitfahrberechtigt waren die Inhaber von Zeitkarten und Umsteigefahrscheinen, letztere jedoch nicht zur ersten Fahrt. Damit
hatte der Fahrer ausschließlich über eine Sichtkontrolle die Abfertigung zu erfolgen. Eine Kasse oder ein Stempel war beim Fahrer
der Zeitkartenwagen zunächst nicht vorhanden. Barzahler konnten diese Verstärkerwagen nicht benutzen. Inhaber von
Sammelkarten, die einer Entwertung zur ersten Fahrt bedurften, konnten erst ab 14.5.1962 diese Zeitkartenwagen benutzen, nachdem
die Fahrer mit einer Stempelausrüstung ausgestattet wurden.
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Ergänzungen ab 2. Januar 1961
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Einzelfahrschein
(Mo - Fr: 9 -14 Uhr)
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Nach 12 Monaten wurde diese Fahrscheinsorte mit dem
Spitznamen “Hausfrauentarif” mit Hinweis auf die angespannte Finanzlage der BVG
aus dem Angebot genommen. Daraus darf vermutet werden, dass diese Fahrscheinsorte stärker als kalkuliert angenommen wurde.
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Ergänzungen ab 13. August 1961 (Mauerbau)
Mit dem Bau der Berliner Mauer (Sprachgebrauch Ost: antifaschistischer Schutzwall)
entlang der Staatsgrenze der DDR verhinderte die DDR-Regierung den freien Zugang von und nach Westberlin. Die Transitwege in die
Westzone (Westdeutschland) blieb zwischen Westberlin und der Bundesrepublik Deutschland für Jedermann fast ungehindert frei, jedoch
der Zugang nach Ostberlin blieb den Westberlinern nun verwehrt. Ebenso erreichten die Bürger der DDR die Westzone sowie Westberlin
nicht mehr ohne Genehmigung. Einige wenige Bürger der DDR, die in Westberlin ihre Arbeit versahen (bspw. Mitarbeiter der Deutschen
Reichsbahn) trugen entsprechende Berechtigungen.
In Westberlin mieden die Westberliner nun die unter ostzonaler
Verwaltung stehende S-Bahn, der Deutsche Gewerkschaftsbund rief groß zum Boykott des Schnellverkehrsmittels auf. Mit der
Beschuldigung, jeder der einen Fahrschein bei der Reichsbahn kauft, finanziert damit Ulbrichts Stacheldraht (gemeint ist der
damalige Staatsratsvorsitzender Walter Ulbricht, der mit den Westgeldeinnahmen die Ausrichtung der Staatsgrenze finanzieren würde).
Absoluter Unsinn, zumal der Betrieb der Reichsbahn in Westberlin auch Kosten verursachte, die in Westgeld zu entrichten war (bspw.
Lohnkosten für die überwiegenden Mitarbeiter, die in Westberlin wohnten). Der Kalte Krieg zeichnete sich durchweg platt und dumm,
keine Seite war in den Parolen und Propagandameldungen besser.
S-Bahn - Boykott: Als Folge des Mauerbaus hatte die BVG einen enormen Verkehrsanstieg zu bewältigen, der nur durch die Hilfe anderer Westdeutscher Verkehrsunternehmen mit Personal und Fahrzeugen zu lösen war. Das Fahrverhalten änderte sich auch, worauf das Tarifwesen reagierte: Bedingt der Nichtnutzung des S-Bahnnetzes in Westberlin (die
nun rapide sinkende Fahrgastzahlen vermerkte aber trotzdem das uneingeschränkte Westberliner Streckennetz bis 1980 vollständig zu
deutlich geringeren Fahrtkosten befuhr) bedurfte es dem politisch korrekten Westberliner auf langen Strecken mit deutlich
längeren Reisezeiten sowie dem mehrfachen Umsteigen, um sein Ziel zu erreichen. Die BVG verlagerte ihren Betriebsbeginn bei der
U-Bahn dafür extra um eine Stunde früher auf 4 Uhr. Was nimmt man nicht alles in Kauf, um sich politisch korrekt in der Stadt zu
bewegen. Dafür steht man gerne 30 Minuten früher am Morgen auf ... Einzig ist nur nachvollziehbar, dass Besucher aus
Westdeutschland und dem Ausland kopfschüttelnd diesen freiwilligen Boykott bemerkten und sich fragten, wie man den Mauerbau durch
Nichtnutzung der S-Bahn rückgängig machen kann ...
Um die längeren Reisewege im BVG-Netz preiswerter zu
ermöglichen, wurde der “Doppelte Umsteiger” nun netzweit eingeführt.
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Sonderfahrschein B
(Ostfahrschein)
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Mit dem Bau der Berliner Mauer um die Westsektoren
herum mangelte es nun an der Zielgruppe für diesen Sonderfahrschein. Eingerichtet für Bewohner von Ostberlin und der Ostzone
(Umland), die keine Westmark zum Erwerb von BVG-West- Fahrausweisen hatten. Der Sonderfahrschein B wurde mit dem 11. September 1961
mangels Nachfrage aus dem Angebot genommen.
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Doppelter Umsteigefahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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0,50 DM
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Ab 14. September 1961: Berechtigt zum 2-maligen Umsteigen zwischen allen
Verkehrsmitteln der BVG.
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Umsteigefahrschein Kinder
(alle Verkehrsmittel)
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0,20 DM
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Ab 14. September 1961: Der bestehende
Umsteigefahrschein für Kinder wurde um ein zweifaches Umsteigerecht erweitert.
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Ergänzungen ab 1. Oktober 1961
Zum 1. Oktober 1961 wurden die Preise für Zeitkarten gesenkt. Auf
Forderung des Beirates wurden die Zeitkarten für 2 und 3 Linien gleichgesetzt, was natürlich eine äußerst schwache Nachfrage bei
den Zeitkarten für 2 Linien nach sich zog. Da das Straßenbahnnetz in Westberlin weiter zurückgebaut wurde, nahm man für das kleine
Netz die Netzkarte aus dem Angebot. Für Zeitkarten gab es nun auch Zuschlagmarken für die Schnellbuslinien.
Die gegenseitige Anerkennung der Zeitkarten (BVG Ost
/ West) war mit dem Mauerbau erloschen. Lediglich auf den letzten beiden Strecken der BVG (West), die den Ostsektor befuhren
(U-Bahnlinien C und D) wurden auch zum Fahrtantritt (Bahnhof Friedrichstraße) die Zeitkarten der BVG (West) anerkannt, nicht jedoch
die Fahrscheine. Die BVG (Ost) hielt dafür eine eigene Fahrkartenausgabe im Bahnhof Friedrichstraße offen, um Fahrscheine des
Tarifs BVG (Ost) jedoch gegen Westmark abzugeben.
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Zeitkarte 1 Linie
(Bahnen)
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Monat
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So - Sa
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Mo - Fr
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Wählbar ist je eine Straßenbahn - oder U-Bahnlinie der BVG
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13 DM
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3 DM
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2,50 DM
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
(Bus / Obus / Schiff)
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15 DM
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3,50 DM
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2,80 DM
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Wählbar ist je
eine Buslinie oder Strecke mit dem Schiff der BVG
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Zeitkarte 2 oder 3 Linien
(alle Verkehrsmittel)
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17 DM
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4 DM
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3,20 DM
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Wählbar sind zwei oder drei Linien der BVG
(Bus, Straßenbahn, U-Bahn)
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Zeitkarte Netz
(Untergrundbahn)
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17 DM
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4 DM
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Gesamtnetz Untergrundbahn BVG
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Zuschlagwertmarke
(Schnellbus)
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4 DM
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1 DM
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0,80 DM
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Zusätzliche Marke für alle Zeitkarten mit Gültigkeit
im Busbereich. Berechtigt zur Nutzung der Schnellbuslinien, sofern die Schnellbuslinie mit der Zeitkarte nutzbar ist.
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Zeitkarte Netz
(Straßenbahn)
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Tarifart entfallen, da das Straßenbahnnetz
mittlerweile stark zurückgebaut wurde, so dass keine Netzkarte mehr gerechtfertigt war
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Zeitkarte 2 Netze
(alle Verkehrsmittel)
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Ergänzungen ab 1. Dezember 1961
Die erst im Oktober 1961 abgeschaffte Zeitkarte für
zwei beliebige Netzbereiche wurden aufgrund von Beschwerden wieder im Angebot aufgenommen.
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Zeitkarte 2 Netze
(alle Verkehrsmittel)
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36 DM
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8,40 DM
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Auf Nachfrage der Kunden wieder im Tarifangebot aufgenommen
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Ergänzungen ab 1. Juli 1962
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Umsteigefahrschein Schwerbeschädigte
(alle Verkehrsmittel)
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Der einfache Umsteigefahrschein zu 0,30 DM wurde zum Doppelumsteiger.
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Ergänzungen ab 1. April 1964
Das anhaltende Defizit der Wirtschaftsrechnung hatte 1963 die Planung
einer Anhebung der Fahrpreise nötig gemacht. Man hatte sich dabei abermals für die Beibehaltung des Einheitstarifes entschieden.
Man sah eine Anhebung der Fahrscheinpreise um 5 bis 20 Pfennig vor, behielt aber den Preisunterschied zwischen den
Schienenverkehrsmitteln und dem Autobus bei den Geradeausfahrten (Einzelfahrten) bei. Bei den Fahrscheinen für ein- und zweimaliges
Umsteigen wurde dagegen eine Vereinheitlichung durchgeführt, sie galten also beliebig auf allen Verkehrsmitteln. Die Sammelkarte
für Straßenbahn und U-Bahn wurde aufgehoben. Beim Autobus wurde sie im Preis erhöht. Alle Preise wurden auf volle 10 Pfennig
abgerundet. Die Zeitkartenpreise wurde entsprechend angepasst. Die Erhöhung betrug hier im rechnerischen Durchschnitt 2,8 Pfennig.
Der Nachtzuschlag blieb unverändert bestehen.
In der Verkehrssparte “Bahnen” sind die
letzten Straßenbahnlinien enthalten sowie das U-Bahnnetz. Unter Bus ist der Obus und die im BVG-Auftrag verkehrende Fährverbindung
enthalten.
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Einfachfahrschein
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Bahnen
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Bus
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Einfache Fahrt, auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag
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0,40 DM
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0,50 DM
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Sammelkarte
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--
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1,80 DM
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4 Einfachfahrten, auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag
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Einfacher Umsteigefahrschein
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0,60 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit einmaliger
Umsteigeberechtigung, auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag
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Doppelter Umsteigefahrschein
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0,70 DM
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Berechtigt zur Fahrt mit zweifacher
Umsteigeberechtigung, auch Gepäck und Hund aber ohne Nachtzuschlag
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Kinderfahrschein
Kinder bis 14 Jahre
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0,30 DM
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Doppelte Umsteigefahrt für Kinder bis 14 Jahre. Ein
Kind bis 6 Jahre ist in Begleitung eines Erwachsenen frei.
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Arbeitslosenfahrschein
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0,20 DM
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Nur in Verbindung mit einer Arbeitslosengrundkarte und 0,25 DM Monats-
Wertmarke. Kein Verkauf zwischen 23:30 und 4 Uhr (Nachttarif)
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Schwerbeschädigten- Fahrschein
Einfache Fahrt
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0,30 DM
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Einfache Fahrt, nur in Verbindung mit einem amtlichen
Schwerbeschädigtenausweis.
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Schwerbeschädigten- Fahrschein
Doppelter Umsteiger
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0,40 DM
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Doppelte Umsteigefahrt, nur in Verbindung mit
einem amtlichen Schwerbeschädigtenausweis.
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Zeitkarte 1 Linie
(Bahnen)
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Monat
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So - Sa
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Mo - Fr
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Eine U-Bahn- oder Straßenbahnlinie
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15 DM
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3,50 DM
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3 DM
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
(Bus / Obus / Schiff)
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18 DM
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4,50 DM
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3,50 DM
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Eine Linie Autobus oder Fähre
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Zeitkarte 2 oder 3 Linien
(alle Verkehrsmittel)
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21 DM
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5 DM
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4 DM
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Zwei Linien aus dem BVG-Normaltarif- Verkehr
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Zeitkarte Netz
(Untergrundbahn)
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21 DM
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5 DM
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Gesamtnetz Untergrundbahn
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Zeitkarte Netz
(Autobus)
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36 DM
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8,50 DM
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Gesamtnetz Autobus, ohne - Ausflugsverkehr und Sonderwagen (E)
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Zeitkarte 2 Netze
(alle Verkehrsmittel)
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43 DM
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10 DM
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Straßenbahn mit Autobusnetz, oder Straßenbahn mit
U-Bahnetz. Mit dem immer weiter abzubauenden Netz der Straßenbahn verlor diese Karte auch immer mehr an Bedeutung
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Zeitkarte Geamtnetz
(BVG)
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49 DM
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11,50 DM
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Gesamtes Fahrangebot der BVG (West), ohne - Ausflugsverkehr und Sonderwagen (E)
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Zuschlagwertmarke
(Schnellbus)
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5 DM
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1,20 DM
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1 DM
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Zusätzliche Marke für alle Zeitkarten mit Gültigkeit
im Busbereich. Berechtigt zur Nutzung der Schnellbuslinien, sofern die Schnellbuslinie mit der Zeitkarte nutzbar ist.
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Schülermonatskarte (BVG West)
(Schüler, Studenten, Lehrlinge)
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10 DM
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Für eine
Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- oder Lehrort mit Bestimmung der Linien oder Strecken von Straßenbahn, Autobus, Obus oder
U-Bahn durch die BVG, Vorlage des gültigen Schüler-, Hochschul- oder Fachschulausweises.
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Touristenkarte
4 Tage
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8 DM
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Kreuz und quer in Westberlin, 4-Tage Gesamtnetz incl. der Fährverbindung
Wannsee - Kladow zum BVG-Tarif, ausgenommen -Linien, möglich auch 1964 erfolgte Tarifanpassung
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Ergänzungen ab 1. Juni 1964
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Sammelkarte
(Bahnen)
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2,00 DM
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Aufgrund von Beschwerden wurde die Sammelkarte für
die U- und Straßenbahn wieder eingerichtet. 5 Einzelfahrten á 40 Pfennig
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Ergänzungen ab 8.Juli1964
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Sammelkarte
(Bus)
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2,20 DM
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Nur am Automaten erhältlich, 5 Einzelfahrten
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Ergänzungen ab 1.Oktober 1967
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Zeitkarte 2 Netze
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Mit der Einstellung des Straßenbahnbetriebes bei der
BVG (Westberlin) entfiel die Notwendigkeit einer kombinierten Netzkarte Bus / Straßenbahn oder U-Bahn / Straßenbahn. Damit wurden
ab Monat 10/67 keine Wertmarken dieser Zeitkartensorte mehr ausgegeben.
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Ergänzungen ab 1.Januar 1968
Ab dem 1. Januar 1968 erfolgte die Erhebung einer
Mehrwertsteuer (5% ermäßigter Steuersatz auf den Warenwert eines Fahrscheines). Fortan war es gesetzlich vorgeschrieben, den
vollständigen (incl. Steuersatz) Warenwert anzugeben. Damit wurden alle Fahrscheine ab 1968 mit Preisangabe versehen (bisher: Preis
lt. Tarif).
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Keine Preiserhöhung erfolgt, die Mehrwertsteuer wurde zunächst nicht an die Kunden weitergegeben.
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Ergänzungen ab 1.Januar 1969
Im Zuge der Rationalisierung wurde ab 1. Januar 1969 das Tarifwesen der BVG
(West) wesentlich vereinfacht. Damit verbunden ist auch eine Preisanhebung für einzelne Nutzergruppen. Die Tarifvielfalt
berücksichtigt das Ziel, den Anteil des Automatenverkaufs deutlich zu steigern und für die Abfertigung im Einmannbetrieb der
Autobusse bzw. dem geplanten Wegfall der Bahnsteigsperren eine einfache Grundlage zu schaffen. Dadurch entfiel die Kennzeichnung
des Umsteigevorgangs, so die begrenzten (1x oder 2x) Umsteigevorgänge aufgehoben wurden. So entfallen bspw. die
Zuschlagfahrscheine für den Schnellbus und Nachtbusverkehr zwischen 23:30 und 4 Uhr.
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Einfach Fahrschein
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U-Bahn
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Bus
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Einfache Fahrt, ohne Umsteigen, keine Rück- und
Umwege, 120 Minuten Gültigkeit nach Entwertung
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0,40 DM
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0,50 DM
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Umsteigefahrschein
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0,70 DM
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Fahrten mir mehrfachen Umsteigevorgängen innerhalb
von 90 Minuten ab Entwertung, Gesamtgültigkeit 120 Minuten, keine Rück- und Umwegfahrten
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Sozialfahrschein
Umsteigefahrschein
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0,35 DM
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Abgabe an Kinder bis 14 Jahre, Arbeitslose,
Schwerbeschädigte, Fahrten mir mehrfachen Umsteigevorgängen innerhalb von 90 Minuten ab Entwertung, Gesamtgültigkeit 120 Minuten,
keine Rück- und Umwegfahrten
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Sammelkarte 4 Fahrten
Sammelkarte 5 Fahrten
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2,00 DM
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1,80 DM
2,20 DM
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Sammelkarte ohne Umsteigeberechtigung, U-Bahn 5
Fahrten, Autobus 4 und 5 Fahrten)
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Sammelkarte 5 Fahrten
(Arbeitslose)
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1,00 DM
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Ausgabe nur über die Arbeitsämter direkt an den
Berechtigtenkreis, keine Umsteigeberechtigung (einfache Fahrt)
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Schülermonatskarte
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Der Berechtigtenkreis von Schülermonatskarten darf
drei aus dem Verkehrsangebot der BVG frei wählen, ohne den Bedarf nachzuweisen (vorher wurde die Schülermonatskarte nur für den Weg
Wohnanschrift - Schule ausgestellt)
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Ergänzungen ab 1.März 1972
Die in immer schnellerer Folge stattfindenden Preiserhöhungen schaffen zunehmend Unmut in der Bevölkerung. Ein Koordinationskreis Nahverkehr organisiert eine Demonstration gegen die beabsichtigte Preiserhöhung zum März 1972 am 29.1.1972 am Kottbusser Tor, auf der rund 3000 BVG-Benutzer die Rückkehr zum 0,30 DM Einheitsfahrschein fordern. Auch militante Gruppen schließen sich der Demonstration mit der Forderung des Nulltarifes an. In den folgenden Jahren wird die BVG mehrmals Opfer von Brandanschlägen mit Forderung auf den Nulltarif. Gefälschte Sammelkarten und Informationsblätter werden 1975 in der Bevölkerung verteilt.
Neben der weitergehenden Preiserhöhung (nur der hier unten aufgeführten Sorten)
hebt die BVG nun den Umsteige- Einzelfahrschein auf und drängt die Kunden so zum Kauf der Umsteige- Sammelkarte (Usk). Siehe dazu
Sonderseite “Gefälschte Sammelkarten und Terroristische Anschläge gegen die BVG”.
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Einfach Fahrschein
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U-Bahn
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Bus
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Einfache Fahrt, ohne Umsteigen, keine Rück- und
Umwege, 120 Minuten Gültigkeit nach Entwertung, auch für Hund oder Gepäck zu entrichten.
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0,60 DM
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0,70 DM
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Ermässigter Tarif
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0,40 DM
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Abgabe an Kinder bis 14 Jahre, Arbeitslose,
Schwerbeschädigte, Fahrten mir mehrfachen Umsteigevorgängen innerhalb von 90 Minuten ab Entwertung, Gesamtgültigkeit 120 Minuten,
keine Rück- und Umwegfahrten
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Sammelkarte (Sk) 4 Fahrten
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2,00 DM
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--
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Sammelkarte mit Einfachfahrten, auch für Hund oder Gepäck zu entrichten
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Sammelkarte (Sk) 5 Fahrten
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--
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3,00 DM
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Umsteiger- Sammelkarte (Usk) 4 Fahrten
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3,00 DM
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Sammelkarte mit Umsteiger-Fahrten, jede einzelne Fahrt berechtigt zum
beliebigen Umsteigen in den ersten 90 Minuten nach Entwertung, Gesamtgültigkeitszeitraum 120 Minuten. Keine Rund- Umweg- und
Rückfahrten
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Umsteiger- Ermäßigungs Sammelkarte 6 Fahrten
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2,10 DM
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Sammelkarte mit Umsteiger- Fahrten, jede einzelne
Fahrt berechtigft zum beliebigen Umsteigen wie bei der Usk. Berechtigter Personenkreis: Kinder bis 14 Jahre, Arbeitslose (Vorlage
der Grundkarte zu 0,25 DM), Schwerbeschädigte (Vorlage des amtl. Schwerbeschädigtenausweises).
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Touristenkarte 4 Tage
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9 DM
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Zeitkarte 1 Strecke U-Bahn
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Monat
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So - Sa
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Mo - Fr
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Bestimmungen unverändert
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18 DM
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4,50 DM
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4,00 DM
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1 Linie Autobus oder Schiff
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21,00 DM
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5,50 DM
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4,50 DM
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2 Linien bzw. U-Bahnstrecken
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23,00 DM
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6,00 DM
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5,00 DM
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3 Linien bzw. U-Bahnstrecken oder U-Bahnnetz
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26,00 DM
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6,50 DM
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5,50 DM
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Autobusnetz (inkl. Schiff)
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42,00 DM
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Gesamtnetz BVG
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60,00 DM
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Schülermonatskarte
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10,00 DM
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Seniorenkarte
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15,00 DM
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Neu im Tarifangebot aufgenommen, Seniorenkarte ist eine Monats- Gesamtnetzkarte, ausgenommen sind -Linien und die Schiffslinie Wannsee - Kladow.
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Diese Tarifperiode endete am 29. Februar 1976
-> Weiter <-
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Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:
- Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
- Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
- Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten:
- Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat,
Thomas Krickstadt, (Archiv Berliner Verkehrsseiten)
- “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 11, Tarifperiode 1949: Seiten 25 -32,
111 - 118 (Ostfahrscheine), Seiten 209 - 212 (Schnellbus) , Seiten 212 - 213 (Linie K),
- “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 12, Seiten 45 - 46 (Tarifperiode 1952),
46 -57 (Tarifperiode 1956), Seite 53 - 54: (“Doppelter Umsteiger Tegel), Seite 54 - 66 (Tarifperiode 1960), 196 - 200
(Zeitkarten- und Einmannwagen), 206 - 207, 268 (Fahrkartenautomaten), 257 - 261 (Fahrpreise 1964, 1967), 293 - 295 (Tarifperiode 1977),
- Berliner Verkehrsblätter, Heft 10/1968 Seite 146, Heft 2/1969 Seite 24 (Tarifperoide 1969), Heft /1971 Seite 216
(Tarifperiode 1971),
- Berliner Verkehrsblätter, Heft 8/1979, Seiten 177 bis 189 (Die Fahrpreisentwicklung bei der BVG von 1945 bis 1979) von
Heinz Jung
- “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark,
Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus
Arbeitsstand 4.4.2011, Autor: Jurziczek von Lisone,
* Angaben ohne Gewähr * Korrekturen und ergänzende Hinweise erwünscht * Kontakt siehe Impressum *
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