Vorstellung der Tarifjahre. Tabelle, Preise Kurzinformationen. So ein Überblick über die
Tarifentwicklung seit 1949 (BVG-Ost) bis zur Einheit der BVG Ost und West (1992).
Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht der Fahrscheine
unter dem Menüpunkt “Fahrscheine”.
Verkehrstarif ab 1.6.1949
Mit der in Jahre 1948 erfolgten Einführung der Westmark in den Westsektoren wurde die Stadt getrennt (siehe dazu Tarif BVG-West). Der Verkehrstarif gestaltete sich noch einheitlich, bezahlt wurde in der des Einstiegs gültigen Währung, für den
Verkehrsbereich der BVG-Ost (ab 1969 VEB Kombinat BVB) galt ausschließlich (mit Ausnahme einer Verkaufsstelle von 1962 - 1984 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße). Seit Juni 1949 ist der folgende Tarif für die BVG in Berlin gültig:
Verkehrstarife der BVG 1.6.1949 - 30.7.1991
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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20 Pfennig
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Einfache Fahrt, auch für Hund oder Gepäck
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg
auf andere Wagen gleicher Linie
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
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Einfache Fahrt mit einmaliger Umsteigeberechtigung
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten.
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Einzelfahrschein (Schüler)
(alle Verkehrsmittel)
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15 Pfennig
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einmalige Umsteigeberechtigung, keine Anerkennung bei
der S-Bahn, da es dort keinen Ermäßigungstarif gab
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, Berechtigte
Schüler zwischen 6 und 14 Jahren)
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Sammelkarte (Sk)
(alle Verkehrsmittel)
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1 Mark
(Schwerbeschädigte: 50 Pf)
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5 einfache Fahrten
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg
auf andere Wagen gleicher Linie
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Zeitkarte 1 Linie / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
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Monat
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Woche
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Gültig für eine auszuwählende Straßenbahnlinie oder
U-Bahnstrecke
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Ausgabe nur an Berufstätige, Lehrlinge oder
Studenten gegen Vorlage der Arbeitsbuch oder Ersatzkarte, Hochschul- oder Fachschulausweise
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9 M
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2,10 M
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Zeitkarte 2 Linien / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
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12,50 M
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3 M
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2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert
Bus/Straßenbahn) oder nur 2 U-Bahnstrecken
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Zeitkarte Netz
U-Bahn
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14 M
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3,50 M
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Gesamtnetz U-Bahn
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Zeitkarte Netz
Straßenbahn
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24 M
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5,60 M
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Gesamtnetz Straßenbahn
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Zeitkarte Netz
Bahnen
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30 M
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7 M
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Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn
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Schülermonatskarte
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6 M
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Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts-
bzw. Lehrort, wobei Linien der Straßenbahn, des Omnibusbetriebes und U-Bahnstrecken benutzt werden dürfen, die von der BVG bestimmt werden.
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Ermäßigung für Schwerbeschädigte
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50 %
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Berechtigungsausweis der Versicherungsanstalt Berlin
ermöglichte den Erwerb von Sammelkarten (5 Fahrten) zu 50 Pfennig. Zeitkarten konnten mangels Vorlage der dazu erforderlichen Papiere (Bescheinigungen) nicht ausgestellt werden.
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Blinde + Begleitperson oder Blindenhund fahren frei.
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Dienstfahrscheine mit Umsteigeberechtigung
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Ausgabe über städtische Behörden an Bürger zur
Erledigung von Behördengängen, auch als Schülerkarten an verarmte Kinder für behördliche Erledigungen (Vorstellung auf dem Amt). Abrechnung erfolgte über die BVG
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Ergänzung ab <Datum unbekannt 1950 - 1960>
Einführung des Übergangsfahrscheines zur kombinierten Fahrt BVB /
S-Bahn. Der Nachweis zur Nutzung der Zeitkarten zum Arbeitsweg ist wie bei der BVG-West entfallen (bei Schülerkarten beibehalten).
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Übergangsfahrschein
BVG / S-Bahn
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0,35 M
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Berechtigt zum einmaligen Umstieg zur S-Bahn (Preisstufe 1)
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Zeitkarten für Schwerbeschädigte
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1 Linie / U-Bahnstrecke: 6,50 M
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2 Linien / U-Bahnstrecken: 9,75 M
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Monatskarte nur gültig mit Berechtigungsschein,
Keine Gültigkeit auf Verkehr
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Ergänzungen ab 1.3.1966
In Zusammenhang mit Einführung des schaffnerlosen
Betriebs im Betriebsteil Straßenbahn folgten einige Änderungen im Tarifsystems. Die so genannte “Gesellschaftliche Fahrkartenkontrolle” wurde eingeführt.
In den Obus-, Autobus- und Straßenbahnfahrzeugen
wurden die nebenstehende mechanische Zahlbox eingebaut. Über ein seitliches Sichtfenster bestand für den nachfolgenden Fahrgast die Kontrollmöglichkeit, ob
der Vorgänger sein Entgelt entrichtet hatte.
Zeitkarten- und Tageskartenbesitzer haben bei Betreten des Fahrzeuges (bei der U-Bahn an der Entwertersperre)
zur gesellschaftlichen Kontrolle die Karte offen zu zeigen (hoch halten).
Mangels Kontrollmöglichkeit der Umsteigefahrscheine
wurde diese Fahrscheinsorte aufgegeben. Neu eingeführt wurde die Zeitkarte für 3 Linien bzw. U-Bahnstrecken. Das übrige Zeitkartensortiment bleib unberührt.
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Einzelfahrt Erwachsene
Kinder und Schwerbeschädigte
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0,20 M
0,10 M
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“Geradeausfahrt”,
bedeutet keine Umsteigeberechtigung auf ein anderes Verkehrsmittel, oder eine andere Linie oder anderen Wagen der gelösten Linie. Für ein Kinderwagen, Gepäckstück oder Hund ist
ebenso ein Normalfahrschein zu lösen.
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Sammelkarte 5 Fahrten Erwachsene
Kinder und Schwerbeschädigte
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1,00 M
0,50 M
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5 Geradeausfahrten auf einem Kartenabschnitt, die
einzelnen Bedingungen wie bei Einzelfahrt, Kinder 6- 14 Jahre sowie Schüler,
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Sammelkarte Kombi 5 Fahrten
Übergang BVG zur S-Bahn
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2,00 M
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Kombinierte Sammelkarte S-Bahn / BVG, 5 Fahrten mit
je einmaliger Umsteigeberechtigung von oder zur S-Bahn, Preisstufe 1
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Zeitkarte 3 Linien / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
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Monat: 16 M
Woche 3,90 M
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Neu zu den bestehenden 1 und 2-Linien-Zeitkarten hinzugefügt.
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Ergänzungen ab 1970:
Die Zeitkarten für ausgesuchte Linien ermöglichten bisher zwei Punkte im
Netz zu benennen, die eine Strecke ergaben. Unabhängig davon, ob ein mehrmaliges Umsteigen erforderlich war. Diese Regelung wurde verändert, nun wurden die Zeitkarten nur für eine
oder zwei U-Bahnlinien ausgegeben. Bei der U-Bahn gelten nun als Linien folgende Strecken: I Pankow - Thälmannplatz, II Pankow - Friedrichsfelde, III Friedrichsfelde - Thälmannplatz.
Neu im Angebot aufgenommen wurde die Touristenkarte
(Tageskarte, keine Ermäßigung). Angeboten werden auch Betriebsausweise mit Fahrtberechtigungen (Abonnement), die durch die personalführende Stelle des Betriebes ausgestellt
werden. Abgerechnet wurden diese Karten jedoch über die Reichsbahn.
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Zeitkarte Fähre Grünau - Wendenschloß
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0,70 M
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Monatskarte
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Touristenkarte
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2,00 M
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Gültig am Tag der Entwertung in allen Verkehrsmitteln der BVB und S-Bahn
Preisstufe 1 und 2, (nicht Taxi, Fähren, Schiff, Verkehr)
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Gültigkeitsbereich von Zeitkarten:
Mit einer Zeitkarte können alle fahrplanmäßigen Linien des gleichen Betriebsteils*, soweit sie dieselben Straßenzüge wie die belegte Linie durchfahren, also zwischen der ersten und letzten gemeinsamen Haltestelle
mitbenutzt werden. Wenn eine E-Linie einen von der Stammlinie abweichenden Streckenabschnitt befährt, kann der Zeitkartenbesitzer diese Linie selbstverständlich mitbenutzen, nicht aber die auf dem abweichenden Streckenabschnitt verkehrenden anderen Linien. Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung, wonach ein
Abonnement für eine Omnibuslinie zur Benutzung der mit dieser Omnibuslinie streckenweise gleichlaufenden Straßenbahnlinie
berechtigt. Diese Regelung wurde zur Entlastung der größtenteils stark frequentierten Omnibuslinien geschaffen und darf deshalb im umgekehrten Sinne nicht angewendet werden.
* U-Bahn, Straßenbahn und Omnibus gelten jeweils als selbstständiger Betriebsteil.
Hinweis aus dem Fahrplanbuch der BVB, Sommer 1973
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Ergänzungen ab Februar 1976:
Einheitliche Fahrausweise bei der BVB und S-Bahn (Reichsbahn, Preisstufe 1) mit dem Aufdruck:
“Städt. Nahverkehr Hauptstadt der DDR”.
Am Tarifangebot der BVB verändert sich jedoch nichts.
Mit einem am Fahrkartenschalter der S-Bahn gekauften Fahrschein zu 0,20 M kann nun die Einzelfahrt auch in einem Verkehrsmittel der BVB angetreten werden.
Das Tarifangebot blieb mit den wenigen kleinen
Änderungen seit 1949 unverändert.
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Ergänzungen ab Mai 1985:
Die BVB haben für ihre Zeitkartenkunden 1984/85 ein Abbuchungsverfahren
(Abonnementfahrkarten) eingerichtet, die mit einer Vergünstigung gegenüber dem Wertmarkenkauf lockt.
Bestimmungen zur Ausgabe und Benutzung von Zeitkarten beim VE Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) im -> BVS Online Textarchiv (Nummer F_012) <- abrufbar (.pdf).
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Zeitkarte
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Monat
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Abonnement
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Woche
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Bemerkungen
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1 Linie
(Schwerbeschädigte)
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9,00 M
6,50 M
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7,80 M
5,70 M
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2,10 M
--
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Schwerbeschädigte nur mit entsprechendem Berechtigungsausweis der DDR.
Linien: Omnibus, Straßenbahn oder U-Bahn. Bei der U-Bahn gelten als Linien folgende Strecken: I
Pankow - Thälmannplatz, II Pankow - Friedrichsfelde, III Friedrichsfelde - Thälmannplatz..
Abonnementvertrag: Abbuchung des monatlichen Betrages vom Spargirokonto. Karte ist nicht übertragbar.
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2 Linien
(Schwerbeschädigte)
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12,50 M
9,70 M
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10,90 M
8,50 M
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3,00 M
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3 Linien
(Schwerbeschädigte)
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16,00 M
--
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13,90 M
--
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3,90 M
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Netz Straßenbahn
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24,00 M
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20,90 M
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5,60 M
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Gesamtnetz Straßenbahn der BVB
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Netz U-Bahn
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30,00 M
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26,10 M
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7,00 M
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Gesamtnetz U-Bahn der BVB (nicht Linie C und D)
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Schülermonatskarte
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6,00 M
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5,20 M
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Gültig nur in Verbindung mit bestätigtem Antrag. Die
Festlegung der Fahrtberechtigung (Strecke / Linien) erfolgt durch die BVB zwischen Lehrstätte und Wohnadresse.
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Monats- und Wochenkarten sowie alle übrigen Sichtkarten sind beim Besteigen des Wagens
bzw. beim Durchgang an der U-Bahn- Bahnsteigsperre unaufgefordert zur Fahrgast- Selbstkontrolle hochzuhalten!
Hinweis aus dem Fahrplanbuch der BVB, 1989
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Ergänzungen ab 1. Juli 1989:
Mit der neuen Umsteigesituation “Wuhletal” bedurfte es einem Umsteigefahrschein zwischen den beiden
Verkehrsmitteln U- Bahn und S-Bahn. So erfolgte die Ausgabe von Kombifahrscheinen, um auf dem
Umsteigebahnhöfen Wuhletal, Schönhauser Allee, Alexanderplatz, Frankfurter Allee und Lichtenberg auf die
Entwertung eines neuen Fahrscheines zu vermeiden. Ein Preisrabatt hatten diese Fahrscheine nicht, der Preis
setzte sich aus dem BVB-Einheitstarif (bzw. Ermässigung) und der jeweils ausgewählten Preisstufe der S-Bahn zusammen.
Abbildungen siehe in der Fahrkartenmustersammlung. Die dazu gehörende Tarifinformation findet sich im Textarchiv “Tarifwesen” unter der Signatur F_020.
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Ergänzungen ab 1. Oktober 1989:
Fahrscheine im städtischen Nahverkehr sind innerhalb
der DDR universell einsetzbar. Ein Fahrausweis anderer Verkehrsbetriebe der DDR werden nun auch bei der BVB anerkannt, sofern der Wert übereinstimmt. Stückelungen aus
verschiedenen Fahrscheinen sind möglich. Diese Regelung konnte aufgrund der dann veränderten Abrechnungsmodalitäten nur bis zum 1.7.1990 aufrecht erhalten werden.
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Ergänzungen ab 1.1.1990
Mit der Veränderung des Reisegesetzes der DDR ergab sich zwar eine
Reisefreiheit zum Besuch nach Westberlin, jedoch war der Fahrpreis in Westberlin für die BVG-West in Westmark zu zahlen und deutlich höher dem der BVB (Ostberlin). Bis zum
31.12.1989 war es den Bürgern der DDR daher erlaubt, bei Vorlage des DDR-Personaldokumentes frei befördert zu werden, jedoch konnte diese Sonderregelung nun keinen Bestand mehr
haben.
Nach Gesprächen im Dezember 1989 um 1.1.1990 mit den Verkehrsbetrieben
in und um Berlin wurde eine Sonderregelung geschaffen. Die an das Verkehrssystem der BVG-West grenzenden Verkehrsbetriebe verkauften nun vergünstigte Fahrausweise im Vorverkauf
gegen Mark der DDR (M) nur an Bürger der DDR, die von der BVG-West anerkannt wurden. Im Gegenzug wurden die Fahrausweise der BVG-West auf zahlreichen Verkehrsmitteln der
DDR-Betriebe anerkannt. Aus diesem ersten Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung der Fahr- und Dienstausweise (Freifahrt der Beschäftigten der betroffenen Verkehrsbetriebe) entstand dann später die Tarifgemeinschaft Berlin und Umland (TBU), aus der sich dann der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) 1999 bildete. Aufgelistet sind diese Fahrscheine in der Tariftafel “BVG-West”, da sie zur Fahrt im Verkehrsbereich BVG-West vorgesehen sind. Für eine Fahrt innerhalb des BVB-Verkehrsangebotes (Binnentarif) sind weiterhin die Zeitkarten und Einzelfahrausweise der BVB gültig.
-> Die Beförderungsbedingungen der BVG (West) zu diesem Thema hier zum Nachlesen <-
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Diese von der BVG (West) im Auftrag
der benachbarten Verkehrsunternehmen verkauften Fahrausweise gegen Mark der DDR sind eine absolute Besonderheit in der Tarifgeschichte der BVG, was deutschlandweit einmalig ist.
-> Die nur 6
Monate geltenden Tarifregelungen sind so außergewöhnlich, dass wir Ihnen hier zur Vertiefung der Regelungen die damaligen Tarifbestimmungen (Stand April 1990) abgedruckt haben.
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Ergänzungen ab 1.7.1990
Mit der Einführung der Westmark (1.7.1990) in der DDR wurden die Fahrausweise gegen Westmark verkauft.
Der BVB-Binnentarif (20-Pfennig, Geradeaustarif) blieb im Angebot für alle Fahrgäste erhalten. Für Fahrten
nach Westberlin jedoch war für Bürger der DDR ein Fahrschein zu 2 DM erforderlich, für Ausländer,
Westdeutsche und Westberliner der BVG-Tarif zu 2,70 DM. Das ist heute nicht nur schwer zu verstehen, auch
damals nicht nur für Ortsfremde sehr kompliziert die die Tarifgrenzen (ehemalige Sektorengrenze) nicht so vor Augen hatten.
↔ Die Deutsche Reichsbahn verfasste zur Klärung diesen Informationsflyer (Juli 1990)
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Fahrscheinsorte
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Bemerkungen
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Einzelfahrausweise
Fahrten BVG / BVB
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2,00 DM
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1,00 DM
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5,00 DM
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2,50 DM
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Fahrkarten haben nur Gültigkeit für Bürger der DDR
bei Vorlage des DDR- Personaldokument. Mit diesen Fahrscheinen kann man das Verkehrsangebot der BVB und BVG nutzen (Stadttarif). Nicht in Westberlin erhältlich, dafür jedoch im
Vorverkauf. -> Detaillierte Bestimmungen entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt der BVG (West) vom 1.1.1990 (pdf-Datei) aus dem Online-Archiv der Berliner
Verkehrsseiten, Signatur F_001.
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Einzelfahrausweise
Fahrten nur bei der BVB
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0,20 DM
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0,10 DM
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2,00 DM
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--
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Fahrkarten haben nur Gültigkeit im Verkehrsangebot
der BVB und DR (S-Bahn), sogenannter Binnentarif. Entsprechend als Ostberlin bezeichnet. 5-Fahrtenkarte für 1 DM, ermäßigt 0,50 DM erhältlich.
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Zeitkarte
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Bemerkungen
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Umweltkarte (Ost)
(ab 1.7.90 Preis in DM)
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Jahr
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Monat
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Jahr
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Monat
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Fahrkarten haben nur Gültigkeit für Bürger
der DDR bei Vorlage des DDR- Personaldokument. Nicht in Westberlin erhältlich.
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300 DM
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30 DM
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150 DM
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15 DM
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Ergänzungen ab 1. Dezember 1990
Zur Senkung der Wartungskosten an den
Fahrkartenentwertern werden die neuen Entwertermodelle bei der BVB ohne Schneidevorrichtung beschafft, wie vorher bei der BVG verwendet. Damit ist die traditionelle 5er
Karte der BVG-West nicht mehr (oder nur bedingt) verwendbar. Folgend (ab Dezember 1990 Automatenausgabe, Januar 1991 Verkaufsstellen-Ausgabe) wird die 4er Karte
ausgegeben. In der Übergangszeit sind beide Karten verwendbar, der Preis pro Einzelfahrt verändert sich dabei nicht. Diese Fahrscheinen werden nur zur Fahrt nach
Westberlin benötigt. Sie haben zwar auch bei der BVB (Tarifgebiet B) Gültigkeit, der Binnenverkehrstarif (nur innerhalb der BVB) der BVB von 1949 (20 Pfennig
Einfache Fahrt) hat weiterhin für alle Nutzer Gültigkeit und wird auch an den mittlerweile neuen Fahrkartenautomaten ausgegeben.
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Tarifsorte
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Bemerkungen
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4er Sammelkarte
(BVB)
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6,00 DM
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3,00 DM
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3,00 DM
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1,60 DM
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4er Karte, Tarif B (BVB) in Tarifgebiet A (BVG)
nur gültig für Bürger mit Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Kurzstrecke Tarifgebiet B: in Kombination Autobus und Straßenbahn keine Umsteigeberechtigung. Im Tarifgebiet B zudem für Autobus und Straßenbahn keine Haltestellenbegrenzung bis 30.9.1996.
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Verkehrstarif ab 1.8.1991
Verkehrstarif ab 1. August 1991
Wenige Monate vor der Fusion beider Berliner Verkehrsbetriebe, und damit der Auflösung der BVB zum 31.12.1991, folgte
eine Anhebung des Verbundtarifes BVG/BVB. Der Berechtigtenkreis der BVB-Tarifkunden formuliert sich 1991 wie folgt:
“Fahrausweise der BVB gelten im Tarifgebiet der BVG nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument der neuen
Bundesländer bzw. Berlin (Ost)”.
Diese Tarifanpassung diente der Vereinheitlichung der Tarifstruktur zwischen beiden Berliner Verkehrsbetrieben. Dem bei
der BVG verwendeten Kurzstrecken-Fahrschein wird zunächst der bei der BVB ausgegebene Fahrschein zur einfachen
Fahrt gegenüber gestellt. Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur gelten alle BVB-Fahrausweise auch bei der BVG,
sofern der Fahrgast bereits am 2.10.1990 seinen Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hatte.
Die Tarifperiode von 1949 endet damit nach 42 Jahren, der Einzelfahrschein ohne Umsteigeberechtigung (“Geradeaustarif”)
erhöht sich damit über Nacht nach 42 Jahren von 0,20 DM auf 1,00 DM!
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Fahrscheinsorte
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Bemerkungen
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Einzelfahrschein
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1,80 DM
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1,00 DM
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1,00 DM
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0,50 DM
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Kurzstrecke: in Kombination Autobus oder Straßenbahn keine Umsteigeberechtigung. Im Tarifgebiet B zudem für Autobus und Straßenbahn keine Haltestellenbegrenzung bis 30.9.1996.
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Sammelkarte
(4 Fahrten)
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6,00 DM
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1,00 DM
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3,00 DM
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1,60 DM
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Sammelkarten mit je 4 Fahrten, Bestimmungen wie Einzelfahrschein
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Tageskarte
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12 DM
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6 DM
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24 Stunden ab Entwertung gültig
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Familien- Tageskarte
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5 DM
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--
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--
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--
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Nur für Sa, So und Feiertage gültig.
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Zeitkarten
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Jahr
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Abo
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Monat
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Mo - Sa
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Bemerkungen
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Umweltkarte
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310 DM
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330 DM
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40 DM
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15 DM
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Jahr:
Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei
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Seniorenkarte
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170 DM
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170 DM
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17 DM
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--
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Jahr:
Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei
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Schülerticket
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170 DM
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170 DM
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16 DM
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--
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Jahr:
Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei
|
Auszubildenen Ticket
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170 DM
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170 DM
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18 DM
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--
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Jahr:
Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei
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Sozialkarte
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--
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--
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10 DM
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--
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Jahr:
Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei, Gesamtnetz
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Arbeitslosenticket
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--
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--
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17 DM
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Jahr:
Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei, Gesamtnetz
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Berechtigungskarte
für Ermäßigungstarif
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--
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--
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0,20 DM
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Nur für
sozial schwachen Personenkreis, Vorlage der Berechtigung vom Sozialamt
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Familiengrundkarte
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--
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--
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2,50 DM
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Erlaubt
dem Erziehungsberechtigten bei Bezahlung der eigenen Fahrt die kostenlose Mitnahme der eigenen Kinder. Nicht kombinierbar mit anderen
Ermäßigungen.
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Diese Tarifperiode endet am 31.12.1991 mit der Fusion der BVG und BVB zu einem Verkehrsunternehmen.
-> Weiter hier ab 1992 Tarif TBU für Gesamtberlin
<-
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Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:
- Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
- Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
- Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten:
- Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat,
Thomas Krickstadt, (Archiv Berliner Verkehrsseiten)
- “Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe 1949 - 1991, Transpressverlag, Hilkenbach / Kramer (2. Auflage
1999)
- Fahrplan- und Informationshefte der BVG-Ost (ab 1969 VEB Kombinat BVB), 1960, 1966, 1970, 1971, 1973, 1976,
1978, 1980, 1985, 1986, 1988, 1989, 1990
- Berliner Verkehrsblätter, Heft 8/1990, Seite 174 -175 “Abschied von der Zahlbox”, Hauschild, Kramer, Meyer-Kronthaler,
- “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark,
Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus
Arbeitsstand 4.4.2011, Autor: Jurziczek von Lisone,
* Angaben ohne Gewähr * Korrekturen und ergänzende Hinweise erwünscht * Kontakt siehe Impressum *
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