Vorstellung der Tarifjahre. Tabelle, Preise Kurzinformationen. So ein Überblick über die
Tarifentwicklung seit 1929 (BVG) bis zur politischen Spaltung der BVG (1949).
Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht der Fahrscheine (Fahrkarten- Sammlung)
unter dem Menüpunkt “Mustersammlung”.
Verkehrstarif ab 15.3.1927
Mit der Gründung der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) am 1.1.1929 wurden das bereits vor Gründung bestehende
Tarifwesen ohne Änderung übernommen. Hier war der so genannte Einheitsfahrschein für die städtischen Verkehrsmittel (=
ohne Vorortzüge der Deutschen Reichsbahn, später als S-Bahn bezeichnet) erst 1927 eingeführt worden. Die Fahrscheine jedoch
trugen nun die Vermerke der neuen Verkehrsgesellschaft, an der Preistafel änderte sich zunächst nichts.
Verkehrstarife der BVG 15.3.1927 - 1.1.1930
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Einzelfahrschein (20 Pf. Einheitstarif)
(Autobus, Straßenbahn, Hoch- und Untergrundbahn)
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20 Pfennig
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einmalige Umsteigeberechtigung bis zu 90 Minuten nach Entwertung
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten. Überstieg zur Verkehrsart Autobus erst ab 1.1.1928
erlaubt
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Einzelfahrschein (Schüler)
(Autobus, Straßenbahn, Hoch- und Untergrundbahn)
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10 Pfennig
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einmalige Umsteigeberechtigung bis zu 90 Minuten nach Entwertung
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten. Überstieg zur Verkehrsart Autobus erst ab 1.1.1928
erlaubt
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Gemeinschaftsfahrschein
(BVG / Reichsbahn)
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30 Pfennig
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Einmaliger Überstieg von einem Verkehrsmittel Strab / U- Bahn / Bus (= ab 1.1.1929 BVG) auf die Vorortzüge der Reichsbahn möglich
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Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der Nahzone(später als S-Bahn-Netz bezeichnet)
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Nachtfahrschein
(Autobus)
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40 Pfennig
( Schüler: 20 Pfennig)
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Nachtverkehr 1 - 4 Uhr, einmalige Umsteigeberechtigung
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Keine Umsteigeberechtigung, keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten.
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Monatskarte 1 Linie
(Straßenbahn)
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7,70 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung einer Straßenbahnlinie
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Monatskarte 2 Linien
(Straßenbahn)
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10,50 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von 2 Straßenbahnlinien
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Monatskarte 3 Linien
(Straßenbahn)
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13,50 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von 3 Straßenbahnlinien
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Monatskarte Gesamtnetz
(Straßenbahn)
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18 Reichsmark
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Gesamtnetz Straßenbahn
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Monatskarte 3 Linien
(Schüler, Straßenbahn)
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3,75 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von 3 Straßenbahnlinien
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Monatskarte 1 Linie + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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15 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung einer ausgewählten Straßenbahnlinie sowie dem Gesamtnetz
U-Bahn
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Monatskarte 2 Linien + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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17,50 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 2 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem Gesamtnetz
U-Bahn
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Monatskarte 3 Linien + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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20 Reichsmark
(Schüler: 7,50 Reichsmark)
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 3 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem Gesamtnetz
U-Bahn
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Monatskarte Gesamtnetze
(Straßenbahn + U-Bahn)
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24 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung des Gesamtnetzes von Straßen- und Untergrundbahn
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Monatskarte Gesamtnetz
(U-Bahn)
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10 Reichsmark
(Schüler: 5 Reichsmark)
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Gesamtnetz Straßenbahn
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Verkehrstarif ab 2.1.1930 bei der BVG
Die Vorgängergesellschaften der BVG sowie die BVG selbst beauftragte rund 100 Jahre die Fa. Fasbender für die Herstellung
von Fahrscheinen und Quittungsblöcken. Hier abgebildet eine Annonce aus dem Jahr 1898
Dieser neue Tarif, der am 2. Januar 1930 in Kraft trat, sah für alle drei Verkehrsmittel gleichmäßig eine lineare Anhebung des
Preises der Einheitsfahrscheine (Einheitstarif) mit allgemeiner einmaliger Umsteigeberechtigung von 20 Pfennig auf 25 Pfennig
vor. Die Kosten für die Zeitkarten wurden entsprechend erhöht. Zeitkarten für den Autobus und Monatskarten für Schüler mit Übergang (kombiniert Straßenbahn + U-Bahn) wurden in dieser Tarifperiode nicht angeboten. Der 25-Pfennig-Einheitstarif galt nur
auf den Stadtlinien, Vorortlinien im Autobusverkehr (Dreieck- oder Buchstabenlinien) waren mit Sondertarifen belegt (siehe dazu gesonderte Aufstellung Ausflugs- und Vorortverkehre).
Verkehrstarife der BVG 2.1.1930 - 1.7.1930
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25-Pf.- Einheitsfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
(Schüler: 15 Pfennig)
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einmalige Umsteigeberechtigung bis zu 90 Minuten nach Entwertung
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten
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Gemeinschaftsfahrschein
(BVG / Reichsbahn)
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30 Pfennig
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Einmaliger Überstieg von einem Verkehrsmittel der BVG auf die Vorortzüge der
Reichsbahn möglich
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Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der
Nahzone(später als S-Bahn-Netz bezeichnet)
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Gemeinschaftsfahrschein Nachttarif
(BVG Autobus / Reichsbahn)
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55 Pfennig
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Einmaliger Überstieg von einem Autobus (Nachtwagen) der BVG auf die Vorortzüge der
Reichsbahn möglich
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Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der
Nahzone (später als S-Bahn-Netz bezeichnet)
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Nachtfahrschein
(Autobus)
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50 Pfennig
(Schüler: 30 Pfennig)
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Nachtverkehr 1 - 4 Uhr, einmalige Umsteigeberechtigung
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Monatskarte 1 Linie
(Straßenbahn)
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10 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung einer Straßenbahnlinie
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Monatskarte 2 Linien
(Straßenbahn)
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17 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von 2 Straßenbahnlinien
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Monatskarte Gesamtnetz
(Straßenbahn)
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30 Reichsmark
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Monatskarte Gesamtnetz Straßenbahn
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Monatskarte 3 Linien
(Schüler, Straßenbahn)
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5 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von 3 Straßenbahnlinien
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Monatskarte 1 Linie + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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18 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung einer ausgewählten Straßenbahnlinie sowie dem
Gesamtnetz U-Bahn
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Monatskarte 2 Linien + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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24 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 2 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem
Gesamtnetz U-Bahn
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Monatskarte Gesamtnetze
(Straßenbahn + U-Bahn)
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35 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung des Gesamtnetzes von Straßen- und Untergrundbahn
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Monatskarte Gesamtnetz
(U-Bahn)
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13 Reichsmark
(Schüler: 6,50 Reichsmark)
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Monatskarte Gesamtnetz U-Bahn
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Verkehrstarif ab 2.1.1930 bei der BVG
Sinkende Fahrgastzahlen ließen die Fahrgeldeinnahmen sinken und erforderten eine Korrektur des Tarifsystems nach nur 6
Monaten. Dabei wurde der “Einheitstarif” für das Verkehrsmittel Autobus aufgegeben, die in den höheren Betriebskosten in
diesem Betriebsteil begründet lagen. Weiterhin wurden auch so begründet keine Zeitkarten für den Betriebsteil Autobus
ausgegeben. Der Umsteigezeitraum der Fahrausweise wurde wegen der zunehmenden Schmetterlingssammler (Weiternutzung
des Fahrausweises nach Fahrtende durch weitere Fahrgäste innerhalb des Gültigkeitszeitraumes) eingeschränkt. Dazu diese klare Tarifregelung:
Beförderungsbestimmungen für Straßenbahn, 1/1931:
Der Fahrschein gilt zur Erreichung eines Reisezieles. Einmaliges Umsteigen auf
Straßenbahn oder U-Bahn gestattet. Die 2. Fahrt muß zeitlich und räumlich eine unmittelbare Anschlußfahrt an die erste sein. Fahrtunterbrechungen zwecks
Erledigung von Besorgungen und Zwischenfahrten mit anderen Verkehrsmitteln sind nicht gestattet. Ein Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon benutzten
Linie ist unzulässig. Eine Stunde nach der bei Fahrtantritt gekennzeichneten Zeit verliert der Fahrschein seine Gültigkeit zum Umsteigen. Rückfahrten, auch auf
Umwegen sind nicht gestattet.
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Verkehrstarife der BVG 2.7.1930 - 31.8.1931
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
(Schüler: 15 Pfennig)
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einmalige Umsteigeberechtigung in den ersten 60 Minuten zwischen den Bahnen,
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
(Schüler: 15 Pfennig)
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einmalige Umsteigeberechtigung auf oder von einem Autobus / Obus in den
ersten 60 Minuten
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Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten
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Nachtfahrschein
(Autobus)
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50 Pfennig
( Schüler: 30 Pfennig)
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Nachtverkehr 1 - 4 Uhr, einmalige Umsteigeberechtigung
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Gemeinschaftsfahrschein Nachttarif
(BVG Autobus / Reichsbahn)
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65 Pfennig
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Einmaliger Überstieg von einem Autobus (Nachtwagen) der BVG auf die
Vorortzüge der Reichsbahn möglich
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Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse
in der Nahzone (später als S-Bahn-Netz bezeichnet)
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Gemeinschaftsfahrschein
(BVG / Reichsbahn)
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40 Pfennig
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Einmaliger Überstieg von einem Verkehrsmittel der BVG auf die Vorortzüge der
Reichsbahn möglich
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Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse
in der Nahzone (später als S-Bahn-Netz bezeichnet)
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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2,60 Reichsmark
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12 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte
nutzbar),
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Einzelfahrt: 21,67 Pfennig
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Monatskarte 1 Linie
(Straßenbahn)
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10 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung einer Straßenbahnlinie
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Monatskarte 2 Linien
(Straßenbahn)
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17 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von 2 Straßenbahnlinien
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Monatskarte Gesamtnetz
(Straßenbahn)
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30 Reichsmark
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Monatskarte Gesamtnetz Straßenbahn
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Monatskarte 3 Linien
(Schüler, Straßenbahn)
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5 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von max. 3 Straßenbahnlinien
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Linien könnten nicht frei
gewählt werden, Die BVG ermittelte die erforderlichen Linien (max. 3) zwischen Wohnanschrift und besuchter Schule.
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Monatskarte 1 Linie + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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18 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung einer ausgewählten Straßenbahnlinie sowie
dem Gesamtnetz U-Bahn
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Monatskarte 2 Linien + U-Netz
(Straßenbahn + U-Bahn)
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24 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 2 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie
dem Gesamtnetz U-Bahn
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Monatskarte Gesamtnetze
(Straßenbahn + U-Bahn)
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35 Reichsmark
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Monatskarte kombiniert zur Nutzung des Gesamtnetzes von Straßen- und
Untergrundbahn
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Monatskarte Gesamtnetz
(U-Bahn)
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13 Reichsmark
(Schüler: 6,50 Reichsmark)
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Monatskarte Gesamtnetz U-Bahn
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Verkehrstarif ab 1.9.1931
Noch 1930 entbrannte eine Diskussion über die gerechte Tarifstruktur bei der BVG. Die beiden Gutachten von Professor Dr.
Giese (“Die Tarifverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der Berliner Verkehrs-AG”) und vom Geheimen Baurat Dr. Ing. Kemman
(“Betrachtungen zur Tarif- und Verkehrsgestaltung der Berliner Verkehrs-AG”) veröffentlichten jeweils unterschiedliche
Vorschläge zur Korrektur der Tarifgestaltung von 1927 (Einheitsfahrschein). Ab September 1931 galten nun folgende Verkehrstarife.
Verkehrstarife der BVG 1.9.1931 - 30.12.1931
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
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keine Umsteigeberechtigung
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
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einmalige
Umsteigeberechtigung in den ersten 60 Minuten (?)
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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1 Reichsmark
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5 Fahrten ohne
Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),
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Einzelfahrt: 20 Pfennig
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Monatskarte 1 Straßenbahn
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1 Linie
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Monatskarte 2 Straßenbahn
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17 Reichsmark
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2 Linien
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Monatskarte Straßenbahn
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Gesamtnetz
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Monatskarte U-Bahn
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13 Reichsmark
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Gesamtnetz
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Verkehrstarif ab 31.12.1931
Die wirtschaftliche Not in Deutschland wirkte sich auf die Betriebskosten der BVG aus. Durch die 4. Notverordnung des
Reichspräsidenten vom 8. November 1931 waren Preissenkungen gefordert worden, verbunden mit 10 %-igen Gehalts- und
Lohnkürzungen. Verkehrsunternehmen wurde die Verkehrssteuer erlassen. Die BVG errechnete eine Einsparung von 13,02
Mio. Reichsmark, entsprechend wurden die Verkehrstarife gesenkt. Hier wurde der Fahrpreis jedoch nur für die U- und
Straßenbahnen gesenkt, der Autobus erhielt aufgrund der höheren Betriebskosten keine Fahrpreissenkung.
Verkehrstarife der BVG 31.12.1931 - 31.8.1933
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten
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Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus
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Einzelfahrschein
(Autobus)
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30 Pfennig
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einmalige
Umsteigeberechtigung vom / zum Autobus in den ersten 60 Minuten
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Keine Rückfahrten, keine
Umwegfahrten
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Einzelfahrschein Schüler
(alle Verkehrsmittel)
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15 Pfennig
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einmalige Umsteigeberechtigung
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Nachttarif
(alle Verkehrsmittel)
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50 Pfennig
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Um- und
Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG
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ab 1 Uhr
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Nachttarif Schüler
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
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Um- und
Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG
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ab 1 Uhr
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Übergangsfahrschein
(BVG / S-Bahn)
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35 Pfennig
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einmaliger Übergang von
Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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90 Pfennig
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5 Fahrten ohne
Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),
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Einzelfahrt: 20 Pfennig
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Monatskarte 1 Straßenbahn
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11 Reichsmark
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1 Linie
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Monatskarte 2 Straßenbahn
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13 Reichsmark
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2 Linien
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Monatskarte Straßenbahn
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Gesamtnetz
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Monatskarte U-Bahn
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12 Reichsmark
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Gesamtnetz
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Übergangszeitkarten
(Bahnen)
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Kombiniert:
1 Strab-Linie + U-Bahnnetz /
2 Strab-Linien + U-Bahnetz /
Strab-Netz + U-Bahnnetz
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Monatskarte Schüler
Strab oder U-Bahn
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5,50 Reichsmark
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Ausgabe nur bis zum vollendeten 18. Lebensalter
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Ab 1.8.1933 Erhöhung der
Altersgrenze auf 20 Jahre (gilt nicht für den Erwerb von ermäßigten Fahrscheinen)
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Ergänzung zu Umsteigebestimmungen ab 15. Juli 1932
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Mit Wirkung vom 15. Juli 1932 tritt eine
Erleichterung der Umsteigebestimmungen ein. Nach den bisherigen Umsteigebestimmungen musste die zweite Fahrt räumlich eine unmittelbare Anschlussfahrt an
die erste Fahrt sein. Die Zwischenschaltung von Fusswegen war nur gestattet, soweit die Fusswege ausdrücklich freigegeben waren.
Nach der Neuregelung ab 15. Juli 1932 ist die
Zwischenschaltung von Fusswegen wieder grundsätzlich gestattet. Ebenso sind Zwischenfahrten mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. der Reichsbahn) wieder
zugelassen.
Die neuen Umsteigebestimmungen haben folgenden Wortlaut:
“Der Fahrschein mit Umsteigeberechtigung
gilt zur Erreichung eines Reiseziels auf kürzestem Wege bei einmaligem Um- oder Übersteigen auf eine andere Strassenbahn oder einen anderen Omnibus im
Bereiche des Umsteigetarifs oder auf die U-Bahn bzw. umgekehrt; der Umsteigefahrschein gilt nicht für zwei beliebige Fahrten, sondern die zweite Fahrt muss
eine mittelbare oder unmittelbare Fortsetzung der ersten Fahrt zur Erreichung des einen Reiseziels sein. Rückfahrten, auch auf Umwegen, sind nicht
gestattet.”
Das Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon
zur ersten Fahrt benutzten Linie ist auch künftig unzulässig.. Umsteigen zwischen Einsetzlinien und Stammlinien der gleichen Nummer bleibt zugelassen. Es
ist also bei Einsetzlinien nach wie vor das “E” zu lochen.
Die Umsteigefrist bleibt mit einer Stunde
unverändert. Gelocht wird wie bisher das Ende der angefangenen halben Stunde; mit den üblichen fünf Minuten zum Ausgleich von Uhrendifferenzen. Es ist also
von 25 Minuten nach voll bereits die nächste volle Stunde, von 55 Minuten nach voll bereits die nächste halbe Stunde zu lochen.
Im Eisenbahnübersteigeverkehr verbleibt es auch weiterhin bei der Umsteigefrist von 1 1/2 Stunden.
Aus: Mitarbeiterzeitung der BVG, Heft 15/1932 Seite 115
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Verkehrstarif ab 1.9.1933
Bedingt der wirtschaftlichen Lage fielen die Fahrgastzahlen immer weiter ab, damit auch die Einnahmen. Das Defizit der BVG
wurde größer und das preußische Innenministerium fordert die BVG zum Bericht. Das Ergebnis war die Veränderung des BVG
-Tarifes mit dem Ziel durch attraktive Fahrpreisgestaltung der BVG auf den Kurzstrecken wieder mehr Fahrgeldeinnahmen zu
bescheren. So wurde erstmals der Teilstreckenfahrschein bei der BVG eingeführt. Der bisherige Einheitsfahrschein (ein
Festpreis, egal wie lang die Fahrt durchgeführt wird) benachteiligt genau die Kurzstreckenfahrer.
Der neue Kurzstreckenfahrschein sollte bei der U- und Straßenbahn für durchschnittlich 2,3 Kilometer und beim Autobus für
etwa 3,4 Kilometer angeboten werden. Bei der Untergrundbahn entspricht das grundsätzlich 3 Bahnhofsabschnitte.
Ausnahmen bildeten hier nur die Bahnhöfe Osthafen, Schillingstr. und Kaiserhof, die aufgrund ihres geringen
Stationsabstandes nicht gezählt wurden, hier durften 4 Stationen gefahren werden.
Diese theoretisch festgesetzten Kilometerangaben in die Praxis umzusetzen war im Bereich Autobus und Straßenbahn eine
recht komplexe Aufgabe. Dazu wurden für jede Autobus- und Straßenbahnlinie sich überlappende Teilstreckenabschnitte
festgelegt, also nicht variabel ab jeder Haltestelle neu wie heute üblich. An den Haltestellen und in den Fahrzeugen waren die
wählbaren Teilstreckenabschnitte markiert, die Teilstreckengrenzen wurden auch vom Schaffner ausgerufen.
Änderungen gab es auch bei den Monatskarten. Diese wurden zu Grundkarten (weiterhin personengebunden), die zum Erwerb
von vergünstigten Fahrkarten berechtigten.
Für den Bereich Autobus gab es weiterhin keine Zeitkarten, da der Betriebsteil wegen der höheren Betriebskosten sonst
defizitär geführt worden wäre.
Ab dem 1.2.1934 entfiel der Nachttarif auf Bestreben des Gastronomie-Gewerbes, da die Beschäftigten ungleich bestraft
würden. Mit dem Entfall des Sondertarifes für die Autobus-Nachtwagen wurde jedoch im Gegenzug die Anwendung von
Sammelkarten, Schüler-Ermässigungen und Teilstrecken-Fahrscheinen im Zeitraum von 0 bis 4 Uhr gesperrt.
Einen Einblick in die Beförderungsbedingungen im U-Bahnbetrieb geben wir im BVS-Online-Archiv unter der Signatur F_022
mit einer Abschrift der damaligen Nutzungsregeln: F_022_Benutzungsbedingungen der Berliner U-Bahn im Stand von 1936
Verkehrstarife der BVG 1.9.1933 - 30.9.1937
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Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
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25 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten
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Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus
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Zuschlag “Umsteiger”
(Autobus)
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5 Pfennig
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Berechtigt nachträglich in
Verbindung mit dem Einzelfahrschein zu 25 Pfennig zum Umsteigen auf den Autobus
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Einzelfahrschein
(Autobus)
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30 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung von und zum Autobus in den ersten 60 Minuten
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Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten
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Teilstreckenfahrschein
(Bahnen)
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10 Pfennig
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Berechtigt zur Fahrt einer
der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen
|
Keine Umsteigeberechtigung
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Teilstreckenfahrschein
(Autobus)
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15 Pfennig
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Berechtigt zur Fahrt einer
der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen
|
Keine Umsteigeberechtigung
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Einzelfahrschein Schüler
(alle Verkehrsmittel)
|
15 Pfennig
|
einmalige Umsteigeberechtigung
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Einzelfahrschein für Arbeitslose
(alle Verkehrsmittel)
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10 Pfennig
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Keine Umsteigeberechtigung,
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Gepäck oder Hund
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10 (Autobus 15) Pfennig
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Keine Umsteigeberechtigung
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Nachttarif
(alle Verkehrsmittel)
|
50 Pfennig
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Um- und
Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG
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ab 1 Uhr, ab 1.2.1934
entfallen
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Nachttarif Schüler
(alle Verkehrsmittel)
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30 Pfennig
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Um- und
Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG
|
ab 1 Uhr, ab 1.2.1934
entfallen
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Übergangsfahrschein
(BVG / S-Bahn)
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60 Pfennig
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einmaliger Übergang von
Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
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1 Reichsmark
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5 Fahrten ohne
Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),
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Einzelfahrt: 20 Pfennig
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Monatsgrundkarte
Straßenbahn
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4 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
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Monatsgrundkarte
U-Bahn
|
5 Reichsmark
|
Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
|
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Monatsgrundkarte
Strab + U-Bahn
|
8 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
|
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Monatsgrundkarte
Arbeitslose (alle
Verkehrsmittel)
|
25 Pfennig
|
Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
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graue Karten nur gültig Sa,
So ganztägig, Mo-Fr von 8 - 14 Uhr, blaue Karten ohne zeitliche Beschränkung
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Monatskartenfahrschein
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10 Pfennig
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Berechtigt mit einer
Monatsgrundkarte zur Fahrt
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Keine Umsteigeberechtigung,
im Vorverkauf im Block 10 Stück / eine Reichsmark erhältlich
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Schülermonatskarte
(Straßenbahn)
|
5,50 Reichsmark
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max. 3 Linien
|
Linien könnten nicht frei
gewählt werden, Die BVG ermittelte die erforderlichen Linien (max. 3) zwischen Wohnanschrift und besuchter Schule.
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Schülermonatskarte
(U-Bahn)
|
5,50 Reichsmark
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Gesamtnetz
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Sonderfahrscheine nur für den Zeitraum 25.7. - 21.8.1936 zu den Olympischen Spielen in Berlin
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Tageskarte Netz
(5 - 24 Uhr)
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1,50 RM
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Berechtigt im
Gültigkeitszeitraum zur Fahrt mit allen fahrplanmässigen Verkehrsmitteln der BVG
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nicht übertragbar
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10-Tageskarte Netz
(frei wählbarer Zeitraum)
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13,50 RM
|
nicht übertragbar
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Verkehrstarif ab 1.10.1937
Nach vier Jahren seit der umfangreichen Tarifumstellung wurden 1937 einige Anpassungen erforderlich. Die
Teilstreckenfahrscheine wurden zunehmend überraschend gut angenommen. 1934 konnten 36,8%, 1935 schon 40,3% und
bereits 1936 42,3% der Fahrten mit dem günstigen Teilstreckenfahrschein durchgeführt werden. So konnte diese neu
eingeführte Fahrscheinart als Erfolg bezeichnet werden. Die Verkaufszahlen für die Monatsgrundkarten sanken jedoch
zunehmend. Ursachen wurden hier im preiswerten Kurzstreckenfahrschein aber auch in der unbequemen Handhabung durch
den Erwerb der ermäßigten Fahrscheine gesucht. So wurden hier die großen Änderungen der Tarifgestaltung angesetzt.
Verkehrstarife der BVG 1.10.1937 - 31.1.1942
|
Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
|
25 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten
|
Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus
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Zuschlag “Umsteiger”
(Autobus)
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5 Pfennig
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Berechtigt nachträglich in
Verbindung mit dem Einzelfahrschein zu 25 Pfennig zum Umsteigen auf den Autobus
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Einzelfahrschein
(Autobus)
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30 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung von und zum Autobus in den ersten 60 Minuten
|
Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten
|
Teilstreckenfahrschein
(Straßenbahn)
|
10 Pfennig
|
Berechtigt zur Fahrt einer
der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen
|
Keine Umsteigeberechtigung
|
Teilstreckenfahrschein
(U-Bahn)
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10 Pfennig
15 Pfennig
|
Fahrt von 3 Stationen
Fahrt von 5 Stationen
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Keine Umsteigeberechtigung,
Stationen Osthafen, Kaiserhof und Schillingstraße zählen nicht mit
|
Teilstreckenfahrschein
(Autobus)
|
15 Pfennig
|
Berechtigt zur Fahrt einer
der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen
|
Keine Umsteigeberechtigung
|
Einzelfahrschein Schüler
(alle Verkehrsmittel)
|
15 Pfennig
|
einmalige Umsteigeberechtigung
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Einzelfahrschein für Arbeitslose
(alle Verkehrsmittel)
|
10 Pfennig
|
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Keine Umsteigeberechtigung,
|
Gepäck oder Hund
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10 (Autobus 15) Pfennig
|
|
Keine Umsteigeberechtigung
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Nachttarif
(alle Verkehrsmittel)
|
50 Pfennig
|
Um- und
Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG
|
ab 1 Uhr, ab 1.2.1934
entfallen
|
Nachttarif Schüler
(alle Verkehrsmittel)
|
30 Pfennig
|
Um- und
Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG
|
ab 1 Uhr, ab 1.2.1934
entfallen
|
Übergangsfahrschein
(BVG / S-Bahn)
|
35 Pfennig
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einmaliger Übergang von
Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn
|
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
|
1 Reichsmark
|
5 Fahrten ohne
Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),
|
Einzelfahrt: 20 Pfennig
|
Sammelkarte auf
Beförderungsschein
|
75 Pfennig
|
Gruppenfahrten auf Vorbestellung (Vereinsgruppen
oder Schulklassen) erhalten einen Beförderungsschein
|
Einzelfahrt: 15 Pfennig ohne
Umsteigeberechtigung, erst ab 1.11.1938 eingeführt
|
Zeitkarte 1 Linie
Straßenbahn
|
Monat
|
Woche
|
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Nicht für die Linie 120 gültig
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11 RM
|
2,80 RM
|
Zeitkarte 2 Linien
Straßenbahn
|
15 RM
|
3,80 RM
|
|
|
Monatskarte Netz
Straßenbahn
|
27 RM
|
7 RM
|
|
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Zeitkarte 8 Bahnhöfe
U-Bahn
|
8 RM
|
2 RM
|
Berechtigt zur Fahrt eines
aus 8 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend
|
Stationen Osthafen, Kaiserhof
und Schillingstraße zählen nicht mit
|
Zeitkarte 12 Bahnhöfe
U-Bahn
|
9 RM
|
2,30 RM
|
Berechtigt zur Fahrt eines
aus 12 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend
|
Stationen Osthafen, Kaiserhof
und Schillingstraße zählen nicht mit
|
Zeitkarte 16 Bahnhöfe
U-Bahn
|
10 RM
|
2,50 RM
|
Berechtigt zur Fahrt eines
aus 16 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend
|
Stationen Osthafen, Kaiserhof
und Schillingstraße zählen nicht mit
|
Zeitkarte Netz
U-Bahn
|
5 RM
|
3,50 RM
|
|
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Zeitkarte
1 Strab + 1 U-Bahn
|
15 RM
|
3,80 RM
|
Auswahl einer Straßenbahn und
einer U-Bahnlinie
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Zeitkarte Netz
Strab + U-Bahn
|
32 RM
|
8,40 RM
|
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Monatskarte Schüler
Straßenbahn max. 3 Linien
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5,50 Reichsmark
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Linien könnten nicht frei
gewählt werden, Die BVG ermittelte die erforderlichen Linien (max. 3) zwischen Wohnanschrift und besuchter Schule.
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Monatskarte Schüler
U-Bahn Netz
|
5,50 Reichsmark
|
|
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Monatsgrundkarte
(Straßenbahn)
|
4 Reichsmark
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Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
|
|
Monatsgrundkarte
(U-Bahn)
|
4 Reichsmark
|
Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
|
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Monatsgrundkarte
(Arbeitslose)
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25 Pfennig
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Berechtigt zur Nutzung von
Monatskartenfahrscheinen
|
Mangels Nachfrage wurde diese
Tarifart ab 1.11.1938 aus dem Angebot genommen
|
Monatskartenfahrschein
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10 Pfennig
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Berechtigt mit einer
Monatsgrundkarte zur Fahrt
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Keine Umsteigeberechtigung,
im Vorverkauf im Block 10 Stück / eine Reichsmark erhältlich
|
Ergänzungen ab 3.10.1939
|
Uniform der Wehrmacht
(anfänglich war ein
Lazarettausweis erforderlich)
|
Freifahrt
|
Das Tragen der Wehrmacht-
Uniform in Verbindung mit einem Lazarettausweis berechtigte im gesamten Deutschen Reich zur uneingeschränkten Freifahrt in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln
|
Für den Personenkreis von
Verwundete und Kriegsverletzte eingerichtet. Nach einigen Monaten wurde die Freifahrtregelung auf alle Uniformträger der Wehrmacht ausgeweitet [*]
|
Ergänzungen 13.1.1940
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Teilstreckenfahrscheine
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Tarifbestimmungen unverändert
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Ausgabe im Vorverkauf in
beliebiger Menge für den Fahrtantritt bei der U-Bahn. Begründet war das mit dem kriegsbedingten enormen Verkehrsanstieg, um die Engstelle an den
Fahrkartenschaltern zu beseitigen
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Ergänzungen 9.10.1940
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Nachtfahrscheine
|
Fahrscheinart wurde aufgehoben
|
Der für die Nachtwagen
erforderliche höhere Fahrpreis wurde aufgehoben, die am Tage gültigen Fahrscheine (Einzelfahrschein, Kurzstreckenfahrschein, Sammelkarten) hatten nun auch
in der Zeit von 0 bis 4 Uhr Gültigkeit.
|
Schülermonatskarten
Straßenbahn (1 - 3 Linien)
|
Fahrpreis unverändert
|
Bisher wurden nur die max. 3
Straßenbahnlinien auf der Karte eingetragen, die zur Fahrt zwischen Wohnadresse und besuchter Schule erforderlich waren. Nun durften auch weitere Adressen
(Luftschutzunterkünfte) berücksichtigt werden.
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Ergänzungen 1.11.1941
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Monatsgrundkarte
(Straßenbahn und U-Bahn)
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Zusammenlegung dieser beiden
Karten
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Bisher waren die beiden
Grundkarten für Straßenbahn und U-Bahn getrennt für je 4 RM zu erwerben, die dann zur Nutzung der vergünstigten Monatskartenfahrscheine (ohne
Umsteigeberechtigung) berechtigten. Nun waren die beiden Karten zusammengelegt worden, der Preis für die Grundkarte verblieb bei 4 RM.
|
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Verkehrstarif ab 1.2.1942
Im Jahre 1942 konzentrierte man dann die Bemühungen auf dem Tarifgebiet weiterhin auf das der Zeitkarten. Man hatte
damals rund 100.000 Zeitkartenbenutzer, was am Verkehrsaufkommen gemessen recht gering war. Als Maßnahme zur
verstärkten Nutzung dieser Dauerfahrausweise und eine Überwanderung von Fahrgästen zur Untergrundbahn zu erreichen, senkte man zunächst die Preise für die Zeitkarten.
Die privaten Verkaufsstellen zum Erwerb der Zeitkartenmarken wurde in einer groß angelegten Werbeaktion auf 400
Verkaufsstellen (Takakläden, Lotto-Annahmestellen, Lebensmittel- und Drogerieläden) erweitert. Die Händler wurden mit 2% des Verkaufserlöses am Gewinn beteiligt.
Ab dem 1. April 1942 wurden nach Verhandlungen mit den Großbetrieben (Siemens, Osram, AEG, Telefunken, Borsigwerke, und zahlreiche weitere) in der Stadt dort jeweils besondere innerbetriebliche Ausgabestellen für Wertmarken eingerichtet. So
verteilten sich die Wertmarkenbezieher auf mehr als 450 neu geschaffene Ausgabestellen, die langen Schlangen vor den BVG
eigenen Fahrkartenschalter reduzierten sich dadurch. Die Kurzstreckenfahrscheine und Monatskarten-Fahrscheine (in
Verbindung mit der Monatsgrundkarte zu benutzen) wurden weiterhin im Vorverkauf (Block á 10 Stück) abgegeben.
Die BVG vereinfachte durch die Maßnahme das Abfertigungsverfahren (Schaffnertätigkeit), was in den letzten 3 Jahren
aufgrund des enorm gestiegenen Verkehrsaufkommens immer schwieriger wurde. Um den Anteil der Zeitkartenbesitzer noch
weiter zu steigern, wurde am 1. Dezember 1942 die Kurzstrecken-Zeitkarte eingeführt.
Verkehrstarife der BVG 1.2.1942 - 31.8.1944
|
Einzelfahrschein
(alle Verkehrsmittel)
|
25 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten
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Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus
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Zuschlag “Umsteiger”
(Autobus)
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5 Pfennig
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Berechtigt nachträglich
in Verbindung mit dem Einzelfahrschein zu 25 Pfennig zum Umsteigen auf den Autobus
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Einzelfahrschein
(Autobus)
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30 Pfennig
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Einmalige
Umsteigeberechtigung von und zum Autobus in den ersten 60 Minuten
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Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten
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Teilstreckenfahrschein
(Straßenbahn)
|
10 Pfennig
|
Berechtigt zur Fahrt
einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen
|
Keine
Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf Block á 10 Stück erhältlich
|
Teilstreckenfahrschein
(U-Bahn)
|
10 Pfennig
15 Pfennig
|
Fahrt von 3 Stationen
Fahrt von 5 Stationen
|
Keine
Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf Block á 10 Stück erhältlich
|
Teilstreckenfahrschein
(Autobus)
|
15 Pfennig
|
Berechtigt zur Fahrt
einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen
|
Keine
Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf Block á 10 Stück erhältlich
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Einzelfahrschein Schüler
(alle Verkehrsmittel)
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15 Pfennig
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einmalige
Umsteigeberechtigung
|
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Gepäck oder Hund
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10 (Autobus 15) Pfennig
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Verwendet wurde dafür der Kurzstreckenfahrschein
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Keine Umsteigeberechtigung
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Übergangsfahrschein
(BVG / S-Bahn)
|
35 Pfennig
|
einmaliger Übergang von
Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn
|
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Sammelkarte (Sk)
(Bahnen)
|
1 Reichsmark
|
5 Fahrten ohne
Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),
|
Einzelfahrt: 20 Pfennig
|
Sammelkarte auf
Beförderungsschein
|
75 Pfennig
|
Gruppenfahrten auf Vorbestellung
(Vereinsgruppen oder Schulklassen) erhalten einen Beförderungsschein
|
Einzelfahrt: 15 Pfennig
ohne Umsteigeberechtigung, erst ab 1.11.1938 eingeführt
|
Zeitkarte 1 Linie
Straßenbahn
|
Monat
|
Woche
|
|
Nicht für die Linie 120 gültig
|
10 RM
|
2,40 RM
|
Zeitkarte 2 Linien
Straßenbahn
|
12,50 RM
|
3 RM
|
|
|
Zeitkarte Netz
Straßenbahn
|
27 RM
|
7 RM
|
|
|
Zeitkarte 8 Bahnhöfe
U-Bahn
|
8 RM
|
2 RM
|
Berechtigt zur Fahrt
eines aus 8 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend
|
|
Zeitkarte 12 Bahnhöfe
U-Bahn
|
9 RM
|
2,20 RM
|
Berechtigt zur Fahrt
eines aus 12 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend
|
|
Zeitkarte 16 Bahnhöfe
U-Bahn
|
10 RM
|
2,40 RM
|
Berechtigt zur Fahrt
eines aus 16 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend
|
Oder nur eine ganze Linie?
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Zeitkarte Netz
U-Bahn
|
14 RM
|
3,50 RM
|
|
|
Zeitkarte
1 Strab + 1 U-Bahn
|
12,50 RM
|
2,90 RM
|
Auswahl einer Straßenbahn
und einer U-Bahnlinie
|
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Zeitkarte Netz
Strab + U-Bahn
|
32 RM
|
8,40 RM
|
|
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Monatskarte Schüler
Straßenbahn max. 3 Linien
|
5,50 Reichsmark
|
Max. 3 Straßenbahnlinien
auf der Karte eingetragen, die zur Fahrt zwischen Wohnadresse und besuchter Schule erforderlich waren. Zusätzlich durften auch weitere Adressen
(Luftschutzunterkünfte) berücksichtigt werden.
|
Monatskarte Schüler
U-Bahn Netz
|
5,50 Reichsmark
|
|
|
Monatsgrundkarte
(Straßenbahn und U-Bahn)
|
4 Reichsmark
|
Berechtigt zur Nutzung
von Monatskartenfahrscheinen auf Straßen- und Untergrundbahn
|
|
Monatskartenfahrschein
|
10 Pfennig
|
Berechtigt mit einer
Monatsgrundkarte zur Fahrt
|
Keine
Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf im Block 10 Stück / eine Reichsmark erhältlich
|
Uniform der Wehrmacht
(anfänglich war ein
Lazarettausweis erforderlich)
|
Freifahrt
|
Das Tragen der Wehrmacht-
Uniform in Verbindung mit einem Lazarettausweis berechtigte im gesamten Deutschen Reich zur uneingeschränkten Freifahrt in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln
|
Für den Personenkreis von
Verwundete und Kriegsverletzte eingerichtet. Nach einigen Monaten wurde die Freifahrtregelung auf alle Uniformträger der Wehrmacht ausgeweitet [*]
|
Schülermonatskarten
Straßenbahn (1 - 3 Linien)
|
Fahrpreis unverändert
|
Bisher wurden nur die
max. 3 Straßenbahnlinien auf der Karte eingetragen, die zur Fahrt zwischen Wohnadresse und besuchter Schule erforderlich waren. Nun durften auch
weitere Adressen (Luftschutzunterkünfte) berücksichtigt werden.
|
Ergänzungen 1.4.1942
|
Nachlösegebühr
|
3 RM
|
Erhöhtes Fahrgeld für Schwarzfahrer, zusätzlich zum nachzulösenden
Fahrschein zu entrichten
|
Ergänzungen 1.12.1942
|
Teilstrecken Zeitkarte
(Straßenbahn)
|
Monat
|
Woche
|
Zeitkarte für die immer gleichbleibende Teilstrecke zu 15 Pfennig
|
Nicht übertragbar, jedoch ohne Lichtbild
|
5 RM
|
1,20 RM
|
Zeitkarte 3 Bahnhöfe
(U-Bahn)
|
5 RM
|
1,20 RM
|
Zeitkarte für eine festgelegte Kurzstrecke 3 Stationen
|
Nicht übertragbar, jedoch ohne Lichtbild
|
Zeitkarte 5 Bahnhöfe
(U-Bahn)
|
7 RM
|
1,60 RM
|
Zeitkarte für eine festgelegte Kurzstrecke 5 Stationen
|
Nicht übertragbar, jedoch ohne Lichtbild
|
Teilstrecken-Fahrschein
(Straßenbahn)
|
Um die Berufspendler zur Zeitkartenbenutzung zu drängen und das
Abfertigungsverfahren in der Verkehrsspitzenzeit zu beschleunigen wurde der Teilstreckenfahrschein vom Schaffner von 5 bis 8:30 Uhr am Werktag
nicht verkauft.
|
Ergänzungen 26.6.1943
|
Mit der kriegsbedingten Einstellung des Omnibusverkehrs auf der Linie A34 (Kraftstoffmangel) sowie der Reduzierung
des Busverkehrs im Ortsteil Wannsee wurden zwei Schiffslinien im Auftrag der BVG eingerichtet: Linie I Kladow - Wannsee, Linie II: Pichelsdorf (Stößenseebrücke)
über Gatow, Badewiese, Akademie nach Kladow. Der Tarif wurde weitestgehend dem BVG-Tarif angepasst
Kriegsbedingt fehlten die Männer in Berlin, daher nahmen die Frauen die Aufgaben in den sonst typischen Männerberufen wahr
|
Einzelfahrscheine (20 / 25 Pf.), Kurzstrecke (15 Pf.), Übergangsfahrschein zur S-Bahn (35 Pf.) wie bei übrigen BVG-Tarif.
(Fähre)
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Ergänzungen 1.7.1944
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Zeitkarte Kurzstrecke
(Fähre)
|
Monat
|
Woche
|
Nutzung einer Station auf den BVG-Fähren
|
7 RM
|
1,60 RM
|
Zeitkarte Teilstrecke
(Fähre)
|
10 RM
|
2,40 RM
|
Eine Teilstrecke auf den Verbindungen Wannsee - Kladow oder
Pichelsberg - Wannsee wählrbar
|
Zeitkarte einer Fährlinie
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20 RM
|
4,60 RM
|
Gesamte Strecke Pichelsberg - Wannsee
|
Übergangs Zeitkarte
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14 RM
|
3,50 RM
|
Fährlinie Pichelsdorf - Kladow und eine anschließende
Straßenbahnlinie
|
Zeitkarte für die Autobuslinie J und K
|
7 RM
|
1,60 RM
|
|
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Verkehrstarif ab 1.9.1944
Bedingt der immer schwieriger werdenden Lebens- und Geschäftsbedingungen in der Stadt im letzten Kriegsjahr erlahmte der
Verkehr. Betriebsbeeinträchtigungen durch Kriegsschäden an den Betriebseinrichtungen ermöglichten trotz der weiterhin
starken Nachfrage nur einen behelfsmäßigen Betriebsablauf. Die wenigen Fahrten waren entsprechend überfüllt was die
Schaffnertätigkeit erschwerte und für Unmut in der Bevölkerung sorgte. Die Wehrmacht zog auch bei der BVG die vorwiegend
männlichen Mitarbeiter in den Kriegsdienst ab, was die Personalsituation nicht vereinfachte. Das Reichsverkehrsministerium
verfügte 1944 zur Vereinfachung der Verkehrsabfertigung bei allen deutschen Verkehrsbetrieben einen einheitlichen
Kriegstarif, der die Vielfalt der Fahrscheinsorten nun drastisch einschränkte. Erstmals gab es damit einen einheitlichen Tarif im
gesamten Verkehrsangebot der BVG (inkl. der Fähren) und erstmalig eine Gesamtnetzkarte für das Komplettangebot des größten deutschen Nahverkehrsanbieters.
Verkehrstarife der BVG 1.9.1944
|
Einheitstarif
(alle Verkehrsmittel)
|
20 Pfennig
(auch für Schüler, Gepäck und
Tiere anzuwenden)
|
“Geradeausfahrt”,
kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie
|
Keine
Rückfahrten, keine Umwegfahrten, keine Umsteigeberechtigung
|
Sammelkarte (Sk)
(alle Verkehrsmittel)
|
1 Reichsmark
|
8 Fahrten
ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),
|
Einzelfahrt: 12,5 Pfennig
|
Bekanntmachung:
Alle anderen Tarifpreise für Kurzstrecken, Umsteiger, Schüler, Übergangsfahrscheine zur S-Bahn usw. fallen fort.
Berechtigungsscheine und Ermäßigungsausweise verlieren ihre Gültigkeit.
Die Sondertarife der Omnibus-Vorortlinien und der Straßenbahnlinie 120 werden
aufgehoben, es gilt künftig auch hier der Einheitstarif.
Berlin, im August 1944 BERLINER VERKEHRSBETRIEBE (BVG)
|
Zeitkarte 1 Linie
(Straßenbahn, Bus, U-Bahn)
|
Monat
|
Woche
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Wahlweise eine U-Bahnstrecke, Straßenbahn- oder Autobuslinie
|
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6,50 RM
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1,50 RM
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Zeitkarte 2 Linien
(Straßenbahn, Bus, U-Bahn)
|
12 RM
|
2,90 RM
|
Wahlweise zwei U-Bahnstrecken, Straßenbahn- oder Autobuslinien
|
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Zeitkarte Netz
Straßenbahn
|
27 RM
|
7 RM
|
|
|
Zeitkarte Netz
U-Bahn
|
14 RM
|
3,50 RM
|
|
|
Zeitkarte Netz
Strab + U-Bahn
|
32 RM
|
8,40 RM
|
|
|
Zeitkarte Netz
(alle Verkehrsmittel)
|
35 RM
|
9 RM
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Berechtigt zur Fahrt im gesamten Verkehrsangebot der BVG
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Ergänzungen etwa ab Februar 1945
|
Aufgrund des immer geringeren Verkehrsangebotes (ab 27. Januar 1945 wurde der
Sonntag-Fahrplan wenigstens an allen Wochentagen versucht anzubieten) wurden zunächst berufstätigen Berechtigungsausweise ausgegeben,
die zur Fahrt zwischen 5 und 8:30 Uhr sowie 15 - 18 Uhr berechtigten.
Erste Fahrtgenehmigung ohne Verkehrsstufe. Weitere Abbildungen siehe unter Mustersammlung / Berechtigungskarten
Es wurden drei Berechtigungsgruppen gebildet, die je nach Umfang des möglichen Verkehrsangebotes. Die ausgerufene
Verkehrsstufe wurde an den Bahnhöfen und über die Medien frühzeitig in Absprache der BVG, Reichsbahn und der Strom
liefernden Kraftwerke festgelegt. Die Berechtigungskarten trugen die Farben grün (Verkehrsstufe I, Arbeitsweg länger als 30 Gehminuten), gelb (Verkehrsstufe II, Arbeitsweg länger als 60 Minuten) und rot (Verkehrsstufe III, ohne Rücksicht auf die Länge jedoch
zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens erforderliche Arbeitskraft). Je nach der Kennzeichnung der Karte war die
Berechtigung für Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn (Reichsbahn) ausgestellt. Die Einschränkung wurde immer häufiger
ausgerufen, bis täglich eine Verkehrsstufe galt.
Am 14.4.1945 wurde diese Regelung an Sonn- und Sonntagen aufgehoben, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
war nun auch an diesen Tagen ohne Berechtigungsausweise ganztägig möglich. Der Betriebsschluß wurde bereits auf 20 Uhr
vorverlegt. Das Verkehrsangebot war mittlerweile sehr dünn geworden. Einzelne U-Bahnstrecken verkehrten noch auf
personalfreien Bahnhöfen, einzelne Straßenbahnen fuhren noch durch die Straßen. Die Fahrt endete, wenn ein Triebwagen
mit einem technischen Defekt oder nach Entgleisung durch Hindernisse die Weiterfahrt versperrte. Die letzten
Kampfhandlungen spielten bereits in der Stadt, die BVG und Reichsbahn bewegte noch ihre Fahrzeuge soweit es ging. Dieser
Tage scherzte der Berliner: “Hier in Berlin kannste von der Ost- zur Westfront mit der BVG fahren” Täglich fielen immer mehr
Fahrzeuge aus, immer weitere Streckenabschnitte wurden unpassierbar und blockierten die Linien. Schäden an den
Fahrzeugen und Fahrleitungen der Straßenbahn konnten mangels Material, Maschinen und Personal nicht mehr beseitigt
werden. Die von Kampfhandlungen der Roten Armee betroffenen Stadtteile ließen einen gefahrlosen Betrieb nicht mehr zu.
Am 20. April 1945 wurde der Fährverkehr eingestellt, und am 21. April fuhren die letzten elektrischen Bahnen, von 5 bis 18
Uhr nur für den Berechtigungskreis III. Der öffentliche Personennahverkehr kam am 23. April 1945 in der Reichshauptstadt
Berlin zum Erliegen. Der BVG-Vorstand und die Mitarbeiter der Betriebsabteilungen zogen sich auf den Betriebshof
Zehlendorf, später in die Räumlichkeiten des Straßenbahnbetriebshofes Charlottenburg zurück.
Am 8. Mai kapitulierte die Wehrmacht vor den alliierten Streitkräften. Die Kriegshandlungen waren beendet.
|
|
Neuanfang ab Mai.1945
Mit Kriegsende erlahmten die Strukturen der Stadt. Kein Wasser, kein Strom und kein öffentlicher Verkehr. Die Direktion der
BVG mit Mitarbeitern der Betriebsführung befanden sich im Straßenbahn Betriebsbahnhof Charlottenburg, vom sowjetischen
Bezirkskommandanten wurde zunächst eine leerstehende Privatwohnung im Kaiserdamm 95 (4. Stock) zugewiesen, um das
Unternehmen neu zu organisieren. Binnen weniger Tage folgte der Umzug in das leerstehende Verwaltungsgebäude der
Deutschen Reichsautobahnen in der Potsdamer Straße 188 (Stadtbezirk Schöneberg), Adresse der BVG-Hauptverwaltung für die
folgenden 65 Jahre. Von hier wurde das verfügbare Personal erfasst (die Mitarbeiter hatten sich hier zum Dienst zu melden), und
mangels Telefonverbindungen beauftragt, die Fahrzeuge, Gebäude und Betriebsanlagen des Verkehrsunternehmens in der
Stadt zu begutachten und Meldung über den Zustand abzugeben. Dabei angetroffene Mitarbeiter sollen, sofern sie noch nicht
erfasst wurden, zur Potsdamer Straße 188 geschickt werden. So erhielt die Direktion innerhalb von 48 Stunden einen
umfassenden Überblick über den Zustand der Betriebsanlagen und Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge. Das Ergebnis dieser
Zusammenfassung mündete im militärischen Befehl des Militärkommandanten und Generaloberst Bersarin vom 13. Mai 1945,
mit der Auflistung der zuerst in Betrieb zu nehmenden Strecken der Straßenbahn und U-Bahn. Generaloberst Bersarin besorgte das dafür erforderliche Material (hauptsächlich Kupfer für die Fahrleitung) und liess die Kraftwerke betriebsfähig in Gang
setzen. Mit elektrischer Energie war die Möglichkeit für Licht, Wasser und elektrische Bahnen gegeben.
Der Fahrbetrieb wurde ab 18. Mai 1945 auf der Straßenbahnlinie 87 (Köpenick - Dönhoffplatz) aufgenommen. Rückblickend
kann die Stunde Null für den Verkehrsbetrieb auf den Zeitraum vom 21. April bis 18. Mai 1945 festgelegt werden. Der Zeitraum
von 4 Wochen ohne öffentlichen Fahrbetrieb, Stillstand des öffentlichen Personennahverkehrs für 4 Wochen. Einzigartig in der
bisherigen Verkehrsgeschichte dieser Stadt. Aber auch erstaunlich und eine großartige Leistung, in der völlig zerstörten Stadt
in nur 2 Wochen den Betriebsbeginn zu planen. Nahezu täglich wurde das Verkehrsangebot ab dem 18. Mai erweitert. Ab dem
31. Mai 1945 wurde auch der Fährbetrieb im Auftrag der BVG (Anwendung des BVG-Tarifes) auf der Strecke Pichelsdorf - Kladow
- Wannsee wieder aufgenommen.
Die Betriebszeit wurde zunächst auf den Zeitraum zwischen 7 und etwa 21 Uhr festgesetzt (U-Bahn ab Mitte Juli 1945 bereits 6 Uhr).
Mit der Wiederaufnahme des Fahrbetriebes wurden auch wieder Fahrscheine verkauft:
Verkehrstarif der BVG 18.5.1945
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Einheitstarif
(alle Verkehrsmittel)
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20 Pfennig
(auch für Schüler, Gepäck
und Tiere anzuwenden)
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“Geradeausfahrt”, kein Umstieg auf andere
Wagen gleicher Linie. Ausnahme: Linienunterbrechungen durch Kriegsschäden
|
Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, keine Umsteigeberechtigung.
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Uniform der Alliierten Streikräfte
|
Soldaten der Siegermächte hatten Freifahrt auf allen
Linien, später erhielten sie auch spezielle Fahrausweise, diese Regelung galt bis zum Abzug der Truppen 1994.
|
Freifahrtregelungen
|
Jegliche Freifahrtbestimmungen aus der Vergangenheit für
Behördenträger (Polizei) oder Berechtigungskarten wurden außer Kraft gesetzt. Mit Ausnahme der seit 1929 bestehenden uneingeschränkten
Freifahrtberechtigung der BVG-Mitarbeiter und Pensionären, sofern sie sich mit dem seit Mai 1945 neu gültig gestempelten Dienstausweis
legitimieren konnten. Freifahrtberechtigt blieben Schwerbehinderte (Behinderungsgrad zu 70% und mehr) sowie Blinde (+ Begleiter oder Hund)
|
Ergänzungen ab Juni 1945
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Dienstfahrscheine
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Auf Bitte der Stadtverwaltung wurden Dienstfahrscheine im
Block (je 20 Pf.) an die Stadtverwaltung abgegeben, die für dienstliche Fahrten der Mitarbeiter abgegeben wurde.
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Ergänzungen ab September 1945
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Polizeifahrausweise
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Ernannte Polizisten erhielten zur Dienstfahrt Fahrtausweise (graue Karten, P-Fahrtausweise), die Stadt entrichtete zunächst nur für 2.400 Polizeibeamte 24.000 RM (10 Reichsmark pro persönlichen Fahrtausweis). Ab Mitte 1946 auch für die Feuerwehrleute ausgegeben.
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Ergänzungen ab 3.9.1945
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Vorverkauf
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Zur Vereinfachung des Abfertigungsverfahrens (u.a. Mangel
an Kleingeldmünzen) bedingt der steigenden Verkehrszahlen wurde der Einheitsfahrschein zu 20 Pf. ohne Preisermäßigung in
Fahrscheinheften im Vorverkauf angeboten. Eine von der BVG vorgeschlagene Einführung von Sammel- und Zeitkarten zum 1. April 1946 wurde
von der Militärverwaltung abgelehnt. Nach Einführung der Sk am 3.9.1946 eingestellt
|
Ergänzungen ab 1.5.1946
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Zur
Vereinfachung der Verkehrsabfertigung (Schaffnertätigkeit) bat die BVG bei der alliierte Kommandantur um die Einführung von Zeitkarten,
um den Anteil der Barzahler zu reduzieren. Die militärische Stadtregierung gab zögerlich der Einführung von Zeitkarten ausschließlich
für Berufstätige statt. Eine Tarifgestaltung, die zum Ziel führen könnte, mehr Fahrgäste zu werben, war aufgrund des noch immer
schwachen Verkehrsangebotes nicht gewünscht.
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Monatskarte 1 Linie / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
|
9 RM
|
Gültig für eine auszuwählende Straßenbahnlinie oder
U-Bahnstrecke
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Ausgabe nur an Berufstätige gegen Vorlage der Arbeitsbescheinigung.
Ab 1.8.1946 waren auch Studenten und Lehrlinge bei
Vorlage der Hochschul- oder Fachschulausweise berechtigt
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Monatskarte 2 Linie / Strecke
Bus / Straßenbahn / U-Bahn
|
12,50 RM
|
2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder 2 U-Bahnstrecken
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Monatskarte Übergang
(alle Verkehrsmittel)
|
12,50 RM
|
1 Straßenbahnlinie + 1 U-Bahnstrecke oder 1 Omnibuslinie
und eine U-Bahnstrecke
|
Monatskarte Netz
U-Bahn
|
14 RM
|
Gesamtnetz U-Bahn
|
Monatskarte Netz
Straßenbahn
|
24 RM
|
Gesamtnetz Straßenbahn
|
Monatskarte Netz
Bahnen
|
30 RM
|
Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn
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Ergänzungen ab 1.9.1946
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Sammelkarten (Sk)
5 Fahrten
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1 RM
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Kein Preisnachlass für Einzelfahrten
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Ergänzungen ab 1.9.1946
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Schülermonatskarte
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6 RM
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Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- bzw.
Lehrort, wobei Linien der Straßenbahn, des Omnibusbetriebes und U-Bahnstrecken benutzt werden dürfen, die von der BVG bestimmt werden.
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Schüler nur bis zum 14. Lebenjahr berechtigt
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Ergänzungen ab 29.9.1946
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Wochenkarte 1
(alle Verkehrsmittel)
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2,10 RM
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Eine Linie oder U-Bahnstrecke
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Ausgabe nur an Berufstätige, Lehrlinge oder
Studenten gegen Vorlage eines Arbeitsbuches oder Ersatzkarte, Hochschul- oder Fachschulausweise
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Wochenkarte Übergang
(alle Verkehrsmittel)
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3 RM
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1 Straßenbahnlinie + 1 U-Bahnstrecke oder 1 Omnibuslinie
und eine U-Bahnstrecke
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Wochenkarte 2
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3 RM
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2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder 2 U-Bahnstrecken
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Wochenkarte Netz
(U-Bahn)
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3,50 RM
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Gesamtnetz U-Bahn
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Wochenkarte Netz
Straßenbahn
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5,60 RM
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Gesamtnetz Straßenbahn
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Wochenkarte Netz
Straßenbahn / U-Bahn
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7 RM
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Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn
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Dienstmonatskarten
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37,50 RM
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Gesamtnetz Bahnen, übertragbar
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Ausgabe nur an Dienststellen der Stadtverwaltung zur
Erledigung von dienstlichen Fahrten
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Ergänzungen ab 1.7.1947
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Ermäßigung für Schwerbeschädigte
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50 %
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Berechtigungsausweis der Versicherungsanstalt Berlin
ermöglichte den Erwerb von Sammelkarten (5 Fahrten) zu 50 Pfennig. Zeitkarten konnten mangels Vorlage der dazu erforderlichen Papiere
(Bescheinigungen) nicht ausgestellt werden.
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Ermäßigung wurde eingeräumt bei mind. 5%er
arbeitsbehinderung und weniger als 300 RM Einkommen im Monat. Blinde + Begleitperson oder Blindenhund konnten seit Mai 1945 bereits
frei fahren.
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Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:
- Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
- Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
- Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten: Axel Mauruszat,
- Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat, (Archiv
Berliner Verkehrsseiten)
- “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 8, Seiten 89-100 (Tarifperioden 1929
,1930, 1931), Seiten 217 - 230 (Tarifperiode 1933, 1937)
- Professor Dr. Giese: “Die Tarifverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der Berliner Verkehrs-AG”, 1931 (Tarifperiode 1927)
- Geheimer Baurat Dr. Ing. Kemman: “Betrachtungen zur Tarif- und Verkehrsgestaltung der Berliner Verkehrs-AG”, 1931
- “Tarif 1937”, Informationsheft für die Mitarbeiter zum neuen Verkehrstarif (1937), BVG
- “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 9, Tarifänderungen 1940: Seiten 74/75,
Tarifperiode 1942: Seiten 76 - 85, Tarifergänzung 1943: Seiten 173-174, Tarifperiode 1944: Seiten 177 - 179, Tarifänderung 1945: Seiten 190 - 202,
- “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 10, Tarifänderungen 1945-47: Seiten
138 -149, Seite 241,
- [*] Zur Freifahrt der Wehrmacht gab es in den folgenden Jahren noch weitere Regelungen, etwa der kostenlosen
Begleitung für Kriegsblinde und Ohnhänder (=alter Begriff für beidseitig armamputierte), ff. Dr. Walter Schneider, Band 9, Seite 74
- “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark,
Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus
Arbeitsstand 5.12.2010, Autor: Jurziczek von Lisone,
* Angaben ohne Gewähr * Korrekturen und ergänzende Hinweise erwünscht * Kontakt siehe Impressum *
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