Das Online Magazin zum Berliner Nahverkehr mit Online-Archiv

Das Online-Archiv zum Berliner Nahverkehr

Tarifperioden 1929 - 1949 BVG

Überblick über die Tarifentwicklung ab 1929 (BVG) bis zur politischen Trennung in BVG Ost und West (1949).

Vorstellung der Tarifjahre. Tabelle, Preise Kurzinformationen. So ein Überblick über die Tarifentwicklung seit 1929 (BVG) bis zur politischen Spaltung der BVG (1949).

Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht der Fahrscheine (Fahrkarten- Sammlung) unter dem Menüpunkt “Mustersammlung”.

Übersicht der Tarifperioden (Zeitraum gleichbleibender Tarifgestaltung)

Verbund 15.3.1927 - 1.1.1930

BVG 2.1.1930 - 1.7.1930

BVG 2.7.1930 - 31.8.1931

BVG 1.9.1931 - 30.12.1931

BVG 31.12.1931 - 31.8.1933

BVG 1.9.1933 - 30.9.1937

BVG 1.10.1937 - 31.1.1942

BVG 1.2.1942 - 30.8.1944

Kriegstarif BVG 1.9.1944 - 21.4.1945

BVG 18.5.1945 - 31.5.1949

BVG-West 1.6.1949 - 31.5.1952

BVG-Ost 1.6.1949 - 30.7.1991

BVG-West 1.6.1952 - 1.1.1960

BVG-West 2.1.1960 - 29.2.1976

BVG-West 1.3.1976 - 30.4.1988

BVG-West 1.5.1988 - 31.12.1991

BVB 1.8.1991 - 31.12.1991

TBU 1.1.1992 - 28.2.1997

TBU 1.3.1997 - 31.3.1999

VBB 1.4.1999 - ...

 

Verkehrstarif ab 15.3.1927

Mit der Gründung der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) am 1.1.1929 wurden das bereits vor Gründung bestehende Tarifwesen ohne Änderung übernommen. Hier war der so genannte Einheitsfahrschein für die städtischen Verkehrsmittel (= ohne  Vorortzüge der Deutschen Reichsbahn, später als S-Bahn bezeichnet) erst 1927 eingeführt worden. Die Fahrscheine jedoch trugen nun die Vermerke der neuen Verkehrsgesellschaft, an der Preistafel änderte sich zunächst nichts.

Verkehrstarife der BVG 15.3.1927 - 1.1.1930

Karikatur, BVG 1929

Einzelfahrschein (20 Pf. Einheitstarif)

(Autobus, Straßenbahn, Hoch- und Untergrundbahn)

20 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung bis zu 90 Minuten nach Entwertung

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten. Überstieg zur Verkehrsart Autobus erst ab 1.1.1928 erlaubt

Einzelfahrschein (Schüler)

(Autobus, Straßenbahn, Hoch- und Untergrundbahn)

10 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung bis zu 90 Minuten nach Entwertung

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten. Überstieg zur Verkehrsart Autobus erst ab 1.1.1928 erlaubt

Gemeinschaftsfahrschein

(BVG / Reichsbahn)

30 Pfennig

Einmaliger Überstieg von einem Verkehrsmittel Strab / U- Bahn / Bus (= ab 1.1.1929 BVG) auf die Vorortzüge der Reichsbahn möglich

Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der Nahzone(später als S-Bahn-Netz bezeichnet)

Nachtfahrschein

(Autobus)

40 Pfennig

( Schüler: 20 Pfennig)

Nachtverkehr 1 - 4 Uhr, einmalige Umsteigeberechtigung

Keine Umsteigeberechtigung, keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten.

Monatskarte 1 Linie

(Straßenbahn)

7,70 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung einer Straßenbahnlinie

 

Monatskarte 2 Linien

(Straßenbahn)

10,50 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von 2 Straßenbahnlinien

 

Monatskarte 3 Linien

(Straßenbahn)

13,50 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von 3 Straßenbahnlinien

 

Monatskarte Gesamtnetz

(Straßenbahn)

18 Reichsmark

Gesamtnetz Straßenbahn

 

Monatskarte 3 Linien

 (Schüler, Straßenbahn)

3,75 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von 3 Straßenbahnlinien

 

Monatskarte 1 Linie + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

15 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung einer ausgewählten Straßenbahnlinie sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte 2 Linien + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

17,50 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 2 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte 3 Linien + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

20 Reichsmark

(Schüler: 7,50 Reichsmark)

Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 3 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte Gesamtnetze

(Straßenbahn + U-Bahn)

24 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung des Gesamtnetzes von Straßen- und Untergrundbahn

 

Monatskarte Gesamtnetz

(U-Bahn)

10 Reichsmark

(Schüler: 5 Reichsmark)

Gesamtnetz Straßenbahn

 

Verkehrstarif ab 2.1.1930 bei der BVG

(1898) Anzeige Fahrscheinfabrik-Fasbender

Die Vorgängergesellschaften der BVG sowie die BVG selbst beauftragte rund 100 Jahre die Fa. Fasbender für die Herstellung von Fahrscheinen und Quittungsblöcken. Hier abgebildet eine Annonce aus dem Jahr 1898

Dieser neue Tarif, der am 2. Januar 1930 in Kraft trat, sah für alle drei Verkehrsmittel gleichmäßig eine lineare Anhebung des Preises der Einheitsfahrscheine (Einheitstarif) mit allgemeiner einmaliger Umsteigeberechtigung von 20 Pfennig auf 25 Pfennig vor. Die Kosten für die Zeitkarten wurden entsprechend erhöht. Zeitkarten für den Autobus und Monatskarten für Schüler mit Übergang (kombiniert Straßenbahn + U-Bahn) wurden in dieser Tarifperiode nicht angeboten. Der 25-Pfennig-Einheitstarif galt nur auf den Stadtlinien, Vorortlinien im Autobusverkehr (Dreieck- oder Buchstabenlinien) waren mit Sondertarifen belegt (siehe dazu gesonderte Aufstellung Ausflugs- und Vorortverkehre).

Verkehrstarife der BVG 2.1.1930 - 1.7.1930

25-Pf.- Einheitsfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

(Schüler: 15 Pfennig)

einmalige Umsteigeberechtigung bis zu  90 Minuten nach Entwertung

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Gemeinschaftsfahrschein

(BVG / Reichsbahn)

30 Pfennig

Einmaliger Überstieg von einem Verkehrsmittel der BVG auf die Vorortzüge der Reichsbahn möglich

Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der Nahzone(später als S-Bahn-Netz bezeichnet)

Gemeinschaftsfahrschein Nachttarif

(BVG Autobus / Reichsbahn)

55 Pfennig

Einmaliger Überstieg von einem Autobus (Nachtwagen) der BVG auf die Vorortzüge der Reichsbahn möglich

Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der Nahzone (später als S-Bahn-Netz bezeichnet)

Nachtfahrschein

(Autobus)

50 Pfennig

(Schüler: 30 Pfennig)

Nachtverkehr 1 - 4 Uhr, einmalige Umsteigeberechtigung

 

Monatskarte 1 Linie

(Straßenbahn)

10 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung einer Straßenbahnlinie

 

Monatskarte 2 Linien

(Straßenbahn)

17 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von 2 Straßenbahnlinien

 

Monatskarte Gesamtnetz

(Straßenbahn)

30 Reichsmark

Monatskarte Gesamtnetz Straßenbahn

 

Monatskarte 3 Linien

 (Schüler, Straßenbahn)

5 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von 3 Straßenbahnlinien

 

Monatskarte 1 Linie + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

18 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung einer ausgewählten Straßenbahnlinie sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte 2 Linien + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

24 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 2 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte Gesamtnetze

(Straßenbahn + U-Bahn)

35 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung des Gesamtnetzes von Straßen- und Untergrundbahn

 

Monatskarte Gesamtnetz

(U-Bahn)

13 Reichsmark

(Schüler: 6,50 Reichsmark)

Monatskarte Gesamtnetz U-Bahn

 

Verkehrstarif ab 2.1.1930 bei der BVG

Sinkende Fahrgastzahlen ließen die Fahrgeldeinnahmen sinken und erforderten eine Korrektur des Tarifsystems nach nur 6 Monaten. Dabei wurde der “Einheitstarif” für das Verkehrsmittel Autobus aufgegeben, die in den höheren Betriebskosten in diesem Betriebsteil begründet lagen. Weiterhin wurden auch so begründet keine Zeitkarten für den Betriebsteil Autobus ausgegeben. Der Umsteigezeitraum der Fahrausweise wurde wegen der zunehmenden Schmetterlingssammler (Weiternutzung des Fahrausweises nach Fahrtende durch weitere Fahrgäste innerhalb des Gültigkeitszeitraumes) eingeschränkt. Dazu diese klare Tarifregelung:

Beförderungsbestimmungen für Straßenbahn, 1/1931:

Der Fahrschein gilt zur Erreichung eines Reisezieles. Einmaliges Umsteigen auf Straßenbahn oder U-Bahn gestattet. Die 2. Fahrt muß zeitlich und räumlich eine unmittelbare Anschlußfahrt an die erste sein. Fahrtunterbrechungen zwecks Erledigung von Besorgungen und Zwischenfahrten mit anderen Verkehrsmitteln sind nicht gestattet. Ein Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon benutzten Linie ist unzulässig. Eine Stunde nach der bei Fahrtantritt gekennzeichneten Zeit verliert der Fahrschein seine Gültigkeit zum Umsteigen. Rückfahrten, auch auf Umwegen sind nicht gestattet.

Verkehrstarife der BVG 2.7.1930 - 31.8.1931

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

(Schüler: 15 Pfennig)

einmalige Umsteigeberechtigung in den ersten 60 Minuten zwischen den Bahnen,

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

(Schüler: 15 Pfennig)

einmalige Umsteigeberechtigung auf oder von einem Autobus / Obus in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Nachtfahrschein

(Autobus)

50 Pfennig

( Schüler: 30 Pfennig)

Nachtverkehr 1 - 4 Uhr, einmalige Umsteigeberechtigung

 

Gemeinschaftsfahrschein Nachttarif

(BVG Autobus / Reichsbahn)

65 Pfennig

Einmaliger Überstieg von einem Autobus (Nachtwagen) der BVG auf die Vorortzüge der Reichsbahn möglich

Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der Nahzone (später als S-Bahn-Netz bezeichnet)

Gemeinschaftsfahrschein

(BVG / Reichsbahn)

40 Pfennig

Einmaliger Überstieg von einem Verkehrsmittel der BVG auf die Vorortzüge der Reichsbahn möglich

Bei der Reichsbahn berechtigt zur Nutzung von Vorortzügen der 3. Wagenklasse in der Nahzone (später als S-Bahn-Netz bezeichnet)

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

2,60 Reichsmark

12 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 21,67 Pfennig

Monatskarte 1 Linie

(Straßenbahn)

10 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung einer Straßenbahnlinie

 

Monatskarte 2 Linien

(Straßenbahn)

17 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von 2 Straßenbahnlinien

 

Monatskarte Gesamtnetz

(Straßenbahn)

30 Reichsmark

Monatskarte Gesamtnetz Straßenbahn

 

Monatskarte 3 Linien

 (Schüler, Straßenbahn)

5 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von max. 3 Straßenbahnlinien

Linien könnten nicht frei gewählt werden, Die BVG ermittelte die erforderlichen Linien (max. 3) zwischen Wohnanschrift und besuchter Schule.

Monatskarte 1 Linie + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

18 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung einer ausgewählten Straßenbahnlinie sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte 2 Linien + U-Netz

(Straßenbahn + U-Bahn)

24 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung von 2 ausgewählten Straßenbahnlinien sowie dem Gesamtnetz U-Bahn

 

Monatskarte Gesamtnetze

(Straßenbahn + U-Bahn)

35 Reichsmark

Monatskarte kombiniert zur Nutzung des Gesamtnetzes von Straßen- und Untergrundbahn

 

Monatskarte Gesamtnetz

(U-Bahn)

13 Reichsmark

(Schüler: 6,50 Reichsmark)

Monatskarte Gesamtnetz U-Bahn

 

Verkehrstarif ab 1.9.1931

Noch 1930 entbrannte eine Diskussion über die gerechte Tarifstruktur bei der BVG. Die beiden Gutachten von Professor Dr. Giese (“Die Tarifverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der Berliner Verkehrs-AG”) und vom Geheimen Baurat Dr. Ing. Kemman (“Betrachtungen zur Tarif- und Verkehrsgestaltung der Berliner Verkehrs-AG”) veröffentlichten jeweils unterschiedliche Vorschläge zur Korrektur der Tarifgestaltung von 1927 (Einheitsfahrschein). Ab September 1931 galten nun folgende Verkehrstarife.

Verkehrstarife der BVG 1.9.1931 - 30.12.1931

Einzelfahrschein 

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

keine Umsteigeberechtigung

 

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung in den ersten 60 Minuten (?)

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1 Reichsmark

5 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 20 Pfennig

Monatskarte 1 Straßenbahn

 

1 Linie

 

Monatskarte 2 Straßenbahn

17 Reichsmark

2 Linien

 

Monatskarte  Straßenbahn

 

Gesamtnetz

 

Monatskarte U-Bahn

13 Reichsmark

Gesamtnetz

 

Schaffnerabrechnung Betriebshof 16 (1930): "Dat Jeld jede Woche meener Ollen mit uffn Wochenmarkt, dann hastet jeschafft!"

Verkehrstarif ab 31.12.1931

Die wirtschaftliche Not in Deutschland wirkte sich auf die Betriebskosten der BVG aus. Durch die 4. Notverordnung des Reichspräsidenten vom 8. November 1931 waren Preissenkungen gefordert worden, verbunden mit 10 %-igen Gehalts- und Lohnkürzungen. Verkehrsunternehmen wurde die Verkehrssteuer erlassen. Die BVG errechnete eine Einsparung von 13,02 Mio. Reichsmark, entsprechend wurden die Verkehrstarife gesenkt. Hier wurde der Fahrpreis jedoch nur für die U- und Straßenbahnen gesenkt, der Autobus erhielt aufgrund der höheren Betriebskosten keine Fahrpreissenkung.

Verkehrstarife der BVG 31.12.1931 - 31.8.1933

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus

Einzelfahrschein

(Autobus)

30 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung vom / zum Autobus in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Einzelfahrschein Schüler

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung

 

Nachttarif

(alle Verkehrsmittel)

50 Pfennig

Um- und Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG

ab 1 Uhr

Nachttarif Schüler

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

Um- und Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG

ab 1 Uhr

Übergangsfahrschein

(BVG / S-Bahn)

35 Pfennig

einmaliger Übergang von Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn

 

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

90 Pfennig

5 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 20 Pfennig

Monatskarte 1 Straßenbahn

11 Reichsmark

1 Linie

 

Monatskarte 2 Straßenbahn

13 Reichsmark

2 Linien

 

Monatskarte Straßenbahn

 

Gesamtnetz

 

Monatskarte U-Bahn

12 Reichsmark

Gesamtnetz

 

Übergangszeitkarten

(Bahnen)

 

Kombiniert:

 1 Strab-Linie + U-Bahnnetz /

2 Strab-Linien + U-Bahnetz /

Strab-Netz + U-Bahnnetz

 

Monatskarte Schüler

Strab oder U-Bahn

5,50 Reichsmark

Ausgabe nur bis zum vollendeten 18. Lebensalter

Ab 1.8.1933 Erhöhung der Altersgrenze auf 20 Jahre (gilt nicht für den Erwerb von ermäßigten Fahrscheinen)

Ergänzung zu Umsteigebestimmungen ab 15. Juli 1932

Mit Wirkung vom 15. Juli 1932 tritt eine Erleichterung der Umsteigebestimmungen ein. Nach den bisherigen Umsteigebestimmungen musste die zweite Fahrt räumlich eine unmittelbare Anschlussfahrt an die erste Fahrt sein. Die Zwischenschaltung von Fusswegen war nur gestattet, soweit die Fusswege ausdrücklich freigegeben waren.

Nach der Neuregelung ab 15. Juli 1932 ist die Zwischenschaltung von Fusswegen wieder grundsätzlich gestattet. Ebenso sind Zwischenfahrten mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. der Reichsbahn) wieder zugelassen.

Die neuen Umsteigebestimmungen haben folgenden Wortlaut:

“Der Fahrschein mit Umsteigeberechtigung gilt zur Erreichung eines Reiseziels auf kürzestem Wege bei einmaligem Um- oder Übersteigen auf eine andere Strassenbahn oder einen anderen Omnibus im Bereiche des Umsteigetarifs oder auf die U-Bahn bzw. umgekehrt; der Umsteigefahrschein gilt nicht für zwei beliebige Fahrten, sondern die zweite Fahrt muss eine mittelbare oder unmittelbare Fortsetzung der ersten Fahrt zur Erreichung des einen Reiseziels sein. Rückfahrten, auch auf Umwegen, sind nicht gestattet.”

Das Umsteigen auf einen anderen Wagen der schon zur ersten Fahrt benutzten Linie ist auch künftig unzulässig.. Umsteigen zwischen Einsetzlinien und Stammlinien der gleichen Nummer bleibt zugelassen. Es ist also bei Einsetzlinien nach wie vor das “E” zu lochen.

Die Umsteigefrist bleibt mit einer Stunde unverändert. Gelocht wird wie bisher das Ende der angefangenen halben Stunde; mit den üblichen fünf Minuten zum Ausgleich von Uhrendifferenzen. Es ist also von 25 Minuten nach voll bereits die nächste volle Stunde, von 55 Minuten nach voll bereits die nächste halbe Stunde zu lochen.

Im Eisenbahnübersteigeverkehr verbleibt es auch weiterhin bei der Umsteigefrist von 1 1/2 Stunden.

Aus: Mitarbeiterzeitung der BVG, Heft 15/1932 Seite 115

Verkehrstarif ab 1.9.1933

Bedingt der wirtschaftlichen Lage fielen die Fahrgastzahlen immer weiter ab, damit auch die Einnahmen. Das Defizit der BVG wurde größer und das preußische Innenministerium fordert die BVG zum Bericht. Das Ergebnis war die Veränderung des BVG -Tarifes mit dem Ziel durch attraktive Fahrpreisgestaltung der BVG auf den Kurzstrecken wieder mehr Fahrgeldeinnahmen zu bescheren. So wurde erstmals der Teilstreckenfahrschein bei der BVG eingeführt. Der bisherige Einheitsfahrschein (ein Festpreis, egal wie lang die Fahrt durchgeführt wird) benachteiligt genau die Kurzstreckenfahrer.

Der neue Kurzstreckenfahrschein sollte bei der U- und Straßenbahn für durchschnittlich 2,3 Kilometer und beim Autobus für etwa 3,4 Kilometer angeboten werden. Bei der Untergrundbahn entspricht das grundsätzlich 3 Bahnhofsabschnitte. Ausnahmen bildeten hier nur die Bahnhöfe Osthafen, Schillingstr. und Kaiserhof, die aufgrund ihres geringen Stationsabstandes nicht gezählt wurden, hier durften 4 Stationen gefahren werden.

Diese theoretisch festgesetzten Kilometerangaben in die Praxis umzusetzen war im Bereich Autobus und Straßenbahn eine recht komplexe Aufgabe. Dazu wurden für jede Autobus- und Straßenbahnlinie sich überlappende Teilstreckenabschnitte festgelegt, also nicht variabel ab jeder Haltestelle neu wie heute üblich. An den Haltestellen und in den Fahrzeugen waren die wählbaren Teilstreckenabschnitte markiert, die Teilstreckengrenzen wurden auch vom Schaffner ausgerufen.

Änderungen gab es auch bei den Monatskarten. Diese wurden zu Grundkarten (weiterhin personengebunden), die zum Erwerb von vergünstigten Fahrkarten berechtigten.

Für den Bereich Autobus gab es weiterhin keine Zeitkarten, da der Betriebsteil wegen der höheren Betriebskosten sonst defizitär geführt worden wäre.

Ab dem 1.2.1934 entfiel der Nachttarif auf Bestreben des Gastronomie-Gewerbes, da die Beschäftigten ungleich bestraft würden. Mit dem Entfall des Sondertarifes für die Autobus-Nachtwagen wurde jedoch im Gegenzug die Anwendung von Sammelkarten, Schüler-Ermässigungen und Teilstrecken-Fahrscheinen im Zeitraum von 0 bis 4 Uhr gesperrt.

Einen Einblick in die Beförderungsbedingungen im U-Bahnbetrieb geben wir im BVS-Online-Archiv unter der Signatur F_022  mit einer Abschrift der damaligen Nutzungsregeln: F_022_Benutzungsbedingungen der Berliner U-Bahn im Stand von 1936 

Verkehrstarife der BVG 1.9.1933 - 30.9.1937

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus

Zuschlag “Umsteiger”

(Autobus)

5 Pfennig

Berechtigt nachträglich in Verbindung mit dem Einzelfahrschein zu 25 Pfennig zum Umsteigen auf den Autobus

 

Einzelfahrschein

(Autobus)

30 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung von und zum Autobus in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Teilstreckenfahrschein

(Bahnen)

10 Pfennig

Berechtigt zur Fahrt einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen

Keine Umsteigeberechtigung

Teilstreckenfahrschein

(Autobus)

15 Pfennig

Berechtigt zur Fahrt einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen

Keine Umsteigeberechtigung

Einzelfahrschein Schüler

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung

 

Einzelfahrschein für Arbeitslose

(alle Verkehrsmittel)

10 Pfennig

 

Keine Umsteigeberechtigung,

Gepäck oder Hund

10 (Autobus 15) Pfennig

 

Keine Umsteigeberechtigung

Nachttarif

(alle Verkehrsmittel)

50 Pfennig

Um- und Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG

ab 1 Uhr, ab 1.2.1934 entfallen

Nachttarif Schüler

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

Um- und Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG

ab 1 Uhr, ab 1.2.1934 entfallen

Übergangsfahrschein

(BVG / S-Bahn)

60 Pfennig

einmaliger Übergang von Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn

 

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1 Reichsmark

5 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 20 Pfennig

Monatsgrundkarte

 Straßenbahn

4 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

 

Monatsgrundkarte

U-Bahn

5 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

 

Monatsgrundkarte

Strab + U-Bahn

8 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

 

Monatsgrundkarte

Arbeitslose (alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

graue Karten nur gültig Sa, So ganztägig, Mo-Fr von 8 - 14 Uhr, blaue Karten ohne zeitliche Beschränkung

Monatskartenfahrschein

10 Pfennig

Berechtigt mit einer Monatsgrundkarte zur Fahrt

Keine Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf im Block 10 Stück / eine Reichsmark erhältlich

Schülermonatskarte

(Straßenbahn)

5,50 Reichsmark

max. 3 Linien

Linien könnten nicht frei gewählt werden, Die BVG ermittelte die erforderlichen Linien (max. 3) zwischen Wohnanschrift und besuchter Schule.

Schülermonatskarte

(U-Bahn)

5,50  Reichsmark

Gesamtnetz

 

Sonderfahrscheine nur für den Zeitraum 25.7. - 21.8.1936 zu den Olympischen Spielen in Berlin

Tageskarte Netz

(5 - 24 Uhr)

1,50 RM

Berechtigt im Gültigkeitszeitraum zur Fahrt mit allen fahrplanmässigen Verkehrsmitteln der BVG

nicht übertragbar

10-Tageskarte Netz

(frei wählbarer Zeitraum)

13,50 RM

nicht übertragbar

Verkehrstarif ab 1.10.1937

Nach vier Jahren seit der umfangreichen Tarifumstellung wurden 1937 einige Anpassungen erforderlich. Die Teilstreckenfahrscheine wurden zunehmend überraschend gut angenommen. 1934 konnten 36,8%, 1935 schon 40,3% und bereits 1936 42,3% der Fahrten mit dem günstigen Teilstreckenfahrschein durchgeführt werden. So konnte diese neu eingeführte Fahrscheinart als Erfolg bezeichnet werden. Die Verkaufszahlen für die Monatsgrundkarten sanken jedoch zunehmend. Ursachen wurden hier im preiswerten Kurzstreckenfahrschein aber auch in der unbequemen Handhabung durch den Erwerb der ermäßigten Fahrscheine gesucht. So wurden hier die großen Änderungen der Tarifgestaltung angesetzt.

Verkehrstarife der BVG 1.10.1937 - 31.1.1942

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus

Zuschlag “Umsteiger”

(Autobus)

5 Pfennig

Berechtigt nachträglich in Verbindung mit dem Einzelfahrschein zu 25 Pfennig zum Umsteigen auf den Autobus

 

Einzelfahrschein

(Autobus)

30 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung von und zum Autobus in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Teilstreckenfahrschein

(Straßenbahn)

10 Pfennig

Berechtigt zur Fahrt einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen

Keine Umsteigeberechtigung

Teilstreckenfahrschein

(U-Bahn)

10 Pfennig

15 Pfennig

Fahrt von 3 Stationen

Fahrt von 5 Stationen

Keine Umsteigeberechtigung, Stationen Osthafen, Kaiserhof und Schillingstraße zählen nicht mit

Teilstreckenfahrschein

(Autobus)

15 Pfennig

Berechtigt zur Fahrt einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen

Keine Umsteigeberechtigung

Einzelfahrschein Schüler

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung

 

Einzelfahrschein für Arbeitslose

(alle Verkehrsmittel)

10 Pfennig

 

Keine Umsteigeberechtigung,

Gepäck oder Hund

10 (Autobus 15) Pfennig

 

Keine Umsteigeberechtigung

Nachttarif

(alle Verkehrsmittel)

50 Pfennig

Um- und Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG

ab 1 Uhr, ab 1.2.1934 entfallen

Nachttarif Schüler

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

Um- und Übersteigeberechtigung zwischen allen Verkehrsmitteln der BVG

ab 1 Uhr, ab 1.2.1934 entfallen

Übergangsfahrschein

(BVG / S-Bahn)

35 Pfennig

einmaliger Übergang von Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn

 

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1 Reichsmark

5 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 20 Pfennig

Sammelkarte  auf Beförderungsschein

75 Pfennig

Gruppenfahrten auf Vorbestellung (Vereinsgruppen oder Schulklassen) erhalten einen Beförderungsschein

Einzelfahrt: 15 Pfennig ohne Umsteigeberechtigung, erst ab 1.11.1938 eingeführt

Zeitkarte 1 Linie

 Straßenbahn

Monat

Woche

 

Nicht für die Linie 120 gültig

11 RM

2,80 RM

Zeitkarte 2 Linien

 Straßenbahn

15 RM

3,80 RM

 

 

Monatskarte Netz

 Straßenbahn

27 RM

7 RM

 

 

Zeitkarte 8 Bahnhöfe

U-Bahn

8 RM

2 RM

Berechtigt zur Fahrt eines aus 8 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend

Stationen Osthafen, Kaiserhof und Schillingstraße zählen nicht mit

Zeitkarte 12 Bahnhöfe

U-Bahn

9 RM

2,30 RM

Berechtigt zur Fahrt eines aus 12 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend

Stationen Osthafen, Kaiserhof und Schillingstraße zählen nicht mit

Zeitkarte  16 Bahnhöfe

U-Bahn

10 RM

2,50 RM

Berechtigt zur Fahrt eines aus 16 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend

Stationen Osthafen, Kaiserhof und Schillingstraße zählen nicht mit

Zeitkarte  Netz

U-Bahn

5 RM

3,50 RM

 

 

Zeitkarte

1 Strab + 1 U-Bahn

15 RM

3,80 RM

Auswahl einer Straßenbahn und einer U-Bahnlinie

 

Zeitkarte Netz

Strab + U-Bahn

32 RM

8,40 RM

 

 

Monatskarte Schüler

Straßenbahn max. 3 Linien

5,50 Reichsmark

Linien könnten nicht frei gewählt werden, Die BVG ermittelte die erforderlichen Linien (max. 3) zwischen Wohnanschrift und besuchter Schule.

Monatskarte Schüler

U-Bahn Netz

5,50 Reichsmark

 

 

Monatsgrundkarte

(Straßenbahn)

4 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

 

Monatsgrundkarte

(U-Bahn)

4 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

 

Monatsgrundkarte

(Arbeitslose)

25 Pfennig

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen

Mangels Nachfrage wurde diese Tarifart ab 1.11.1938 aus dem Angebot genommen

Monatskartenfahrschein

10 Pfennig

Berechtigt mit einer Monatsgrundkarte zur Fahrt

Keine Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf im Block 10 Stück / eine Reichsmark erhältlich

Ergänzungen ab 3.10.1939

Uniform der Wehrmacht

(anfänglich war ein Lazarettausweis erforderlich)

Freifahrt

Das Tragen der Wehrmacht- Uniform in Verbindung mit einem Lazarettausweis berechtigte im gesamten Deutschen Reich zur uneingeschränkten Freifahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln

Für den Personenkreis von Verwundete und Kriegsverletzte eingerichtet. Nach einigen Monaten wurde die Freifahrtregelung auf alle Uniformträger der Wehrmacht ausgeweitet [*]

Ergänzungen 13.1.1940

Teilstreckenfahrscheine

Tarifbestimmungen unverändert

Ausgabe im Vorverkauf in beliebiger Menge für den Fahrtantritt bei der U-Bahn. Begründet war das mit dem kriegsbedingten enormen Verkehrsanstieg, um die Engstelle an den Fahrkartenschaltern zu beseitigen

Ergänzungen 9.10.1940

Nachtfahrscheine

Fahrscheinart wurde aufgehoben

Der für die Nachtwagen erforderliche höhere Fahrpreis wurde aufgehoben, die am Tage gültigen Fahrscheine (Einzelfahrschein, Kurzstreckenfahrschein, Sammelkarten) hatten nun auch in der Zeit von 0 bis 4 Uhr Gültigkeit.

Schülermonatskarten Straßenbahn (1 - 3 Linien)

Fahrpreis unverändert

Bisher wurden nur die max. 3 Straßenbahnlinien auf der Karte eingetragen, die zur Fahrt zwischen Wohnadresse und besuchter Schule erforderlich waren. Nun durften auch weitere Adressen (Luftschutzunterkünfte) berücksichtigt werden.

Ergänzungen 1.11.1941

Monatsgrundkarte

(Straßenbahn und U-Bahn)

Zusammenlegung dieser beiden Karten

Bisher waren die beiden Grundkarten für Straßenbahn und U-Bahn getrennt für je 4 RM zu erwerben, die dann zur Nutzung der vergünstigten Monatskartenfahrscheine (ohne Umsteigeberechtigung) berechtigten. Nun waren die beiden Karten zusammengelegt worden, der Preis für die Grundkarte verblieb bei 4 RM.

Verkehrstarif ab 1.2.1942

Im Jahre 1942 konzentrierte man dann die Bemühungen auf dem Tarifgebiet weiterhin auf das der Zeitkarten. Man hatte damals rund 100.000 Zeitkartenbenutzer, was am Verkehrsaufkommen gemessen recht gering war. Als Maßnahme zur verstärkten Nutzung dieser Dauerfahrausweise und eine Überwanderung von Fahrgästen zur Untergrundbahn zu erreichen, senkte man zunächst die Preise für die Zeitkarten. 

Die privaten Verkaufsstellen zum Erwerb der Zeitkartenmarken wurde in einer groß angelegten Werbeaktion auf 400 Verkaufsstellen (Takakläden, Lotto-Annahmestellen, Lebensmittel- und Drogerieläden) erweitert. Die Händler wurden mit 2% des Verkaufserlöses am Gewinn beteiligt.

Ab dem 1. April 1942 wurden nach Verhandlungen mit den Großbetrieben (Siemens, Osram, AEG, Telefunken, Borsigwerke, und zahlreiche weitere) in der Stadt dort jeweils besondere innerbetriebliche Ausgabestellen für Wertmarken eingerichtet. So verteilten sich die Wertmarkenbezieher auf mehr als 450 neu geschaffene Ausgabestellen, die langen Schlangen vor den BVG eigenen Fahrkartenschalter reduzierten sich dadurch. Die Kurzstreckenfahrscheine und Monatskarten-Fahrscheine (in Verbindung mit der Monatsgrundkarte zu benutzen)  wurden weiterhin im Vorverkauf (Block á 10 Stück) abgegeben.

Die BVG vereinfachte durch die Maßnahme das Abfertigungsverfahren (Schaffnertätigkeit), was in den letzten 3 Jahren aufgrund des enorm gestiegenen Verkehrsaufkommens immer schwieriger wurde. Um den Anteil der Zeitkartenbesitzer noch weiter zu steigern, wurde am 1. Dezember 1942 die Kurzstrecken-Zeitkarte eingeführt.

Verkehrstarife der BVG 1.2.1942 - 31.8.1944

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

25 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung nur zwischen den Bahnen in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg zum oder vom Bus

Zuschlag “Umsteiger”

(Autobus)

5 Pfennig

Berechtigt nachträglich in Verbindung mit dem Einzelfahrschein zu 25 Pfennig zum Umsteigen auf den Autobus

 

Einzelfahrschein

(Autobus)

30 Pfennig

Einmalige Umsteigeberechtigung von und zum Autobus in den ersten 60 Minuten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten

Teilstreckenfahrschein

(Straßenbahn)

10 Pfennig

Berechtigt zur Fahrt einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen

Keine Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf Block á 10 Stück erhältlich

Teilstreckenfahrschein

(U-Bahn)

10 Pfennig

15 Pfennig

Fahrt von 3 Stationen

Fahrt von 5 Stationen

Keine Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf Block á 10 Stück erhältlich

Teilstreckenfahrschein

(Autobus)

15 Pfennig

Berechtigt zur Fahrt einer der festgelegten Teilfahrstrecken einer Linie zu benutzen

Keine Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf Block á 10 Stück erhältlich

Einzelfahrschein Schüler

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung

 

Gepäck oder Hund

10 (Autobus 15) Pfennig

Verwendet wurde dafür der Kurzstreckenfahrschein

Keine Umsteigeberechtigung

Übergangsfahrschein

(BVG / S-Bahn)

35 Pfennig

einmaliger Übergang von Verkehrsmitteln der BVG zur von der Deutschen Reichsbahn betriebenen S-Bahn

 

Sammelkarte (Sk)

(Bahnen)

1 Reichsmark

5 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 20 Pfennig

Sammelkarte  auf Beförderungsschein

75 Pfennig

Gruppenfahrten auf Vorbestellung (Vereinsgruppen oder Schulklassen) erhalten einen Beförderungsschein

Einzelfahrt: 15 Pfennig ohne Umsteigeberechtigung, erst ab 1.11.1938 eingeführt

Zeitkarte 1 Linie

 Straßenbahn

Monat

Woche

 

Nicht für die Linie 120 gültig

10 RM

2,40 RM

Zeitkarte 2 Linien

 Straßenbahn

12,50 RM

3 RM

 

 

Zeitkarte Netz

 Straßenbahn

27 RM

7 RM

 

 

Zeitkarte 8 Bahnhöfe

U-Bahn

8 RM

2 RM

Berechtigt zur Fahrt eines aus 8 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend

 

Zeitkarte 12 Bahnhöfe

U-Bahn

9 RM

2,20 RM

Berechtigt zur Fahrt eines aus 12 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend

 

Zeitkarte  16 Bahnhöfe

U-Bahn

10 RM

2,40 RM

Berechtigt zur Fahrt eines aus 16 Bahnhofsabschnitten bestehenden Streckenabschnitts, auch linienübergreifend

Oder nur eine ganze Linie?

Zeitkarte  Netz

U-Bahn

14 RM

3,50 RM

 

 

Zeitkarte

1 Strab + 1 U-Bahn

12,50 RM

2,90 RM

Auswahl einer Straßenbahn und einer U-Bahnlinie

 

Zeitkarte Netz

Strab + U-Bahn

32 RM

8,40 RM

 

 

Monatskarte Schüler

Straßenbahn max. 3 Linien

5,50 Reichsmark

Max. 3 Straßenbahnlinien auf der Karte eingetragen, die zur Fahrt zwischen Wohnadresse und besuchter Schule erforderlich waren. Zusätzlich durften auch weitere Adressen (Luftschutzunterkünfte) berücksichtigt werden.

Monatskarte Schüler

U-Bahn Netz

5,50 Reichsmark

 

 

Monatsgrundkarte

(Straßenbahn und U-Bahn)

4 Reichsmark

Berechtigt zur Nutzung von Monatskartenfahrscheinen auf Straßen- und Untergrundbahn

 

Monatskartenfahrschein

10 Pfennig

Berechtigt mit einer Monatsgrundkarte zur Fahrt

Keine Umsteigeberechtigung, im Vorverkauf im Block 10 Stück / eine Reichsmark erhältlich

Uniform der Wehrmacht

(anfänglich war ein Lazarettausweis erforderlich)

Freifahrt

Das Tragen der Wehrmacht- Uniform in Verbindung mit einem Lazarettausweis berechtigte im gesamten Deutschen Reich zur uneingeschränkten Freifahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln

Für den Personenkreis von Verwundete und Kriegsverletzte eingerichtet. Nach einigen Monaten wurde die Freifahrtregelung auf alle Uniformträger der Wehrmacht ausgeweitet [*]

Schülermonatskarten Straßenbahn (1 - 3 Linien)

Fahrpreis unverändert

Bisher wurden nur die max. 3 Straßenbahnlinien auf der Karte eingetragen, die zur Fahrt zwischen Wohnadresse und besuchter Schule erforderlich waren. Nun durften auch weitere Adressen (Luftschutzunterkünfte) berücksichtigt werden.

Ergänzungen 1.4.1942

BVG Hinweis aus dem Jahr 1942

Nachlösegebühr

3 RM

Erhöhtes Fahrgeld für Schwarzfahrer, zusätzlich zum nachzulösenden Fahrschein zu entrichten

Ergänzungen 1.12.1942

Teilstrecken Zeitkarte

(Straßenbahn)

Monat

Woche

Zeitkarte für die immer gleichbleibende Teilstrecke zu 15 Pfennig

Nicht übertragbar, jedoch ohne Lichtbild

5 RM

1,20 RM

Zeitkarte 3 Bahnhöfe

(U-Bahn)

5 RM

1,20 RM

Zeitkarte für eine festgelegte Kurzstrecke  3 Stationen

Nicht übertragbar, jedoch ohne Lichtbild

Zeitkarte 5 Bahnhöfe

(U-Bahn)

7 RM

1,60 RM

Zeitkarte für eine festgelegte Kurzstrecke 5 Stationen

Nicht übertragbar, jedoch ohne Lichtbild

Teilstrecken-Fahrschein

(Straßenbahn)

Um die Berufspendler zur Zeitkartenbenutzung zu drängen und das Abfertigungsverfahren in der Verkehrsspitzenzeit zu beschleunigen wurde der Teilstreckenfahrschein vom Schaffner von 5 bis 8:30 Uhr am Werktag nicht verkauft.

Ergänzungen 26.6.1943

Mit der kriegsbedingten Einstellung des Omnibusverkehrs auf der Linie A34 (Kraftstoffmangel) sowie der Reduzierung des Busverkehrs im Ortsteil Wannsee wurden zwei Schiffslinien im Auftrag der BVG eingerichtet: Linie I Kladow - Wannsee, Linie II: Pichelsdorf (Stößenseebrücke) über Gatow, Badewiese, Akademie nach Kladow. Der Tarif wurde weitestgehend dem BVG-Tarif  angepasst

Schaffnerinnen bei der Straßenbahn (1943)

Kriegsbedingt fehlten die Männer in Berlin, daher nahmen die Frauen die Aufgaben in den sonst typischen Männerberufen wahr

Einzelfahrscheine (20 / 25 Pf.), Kurzstrecke (15 Pf.), Übergangsfahrschein zur S-Bahn (35 Pf.) wie bei übrigen BVG-Tarif.

(Fähre)

Ergänzungen 1.7.1944

Zeitkarte Kurzstrecke

(Fähre)

Monat

Woche

Nutzung einer Station auf den BVG-Fähren

7 RM

1,60 RM

Zeitkarte Teilstrecke

 (Fähre)

10 RM

2,40 RM

Eine Teilstrecke auf den Verbindungen Wannsee - Kladow oder Pichelsberg - Wannsee wählrbar

Zeitkarte einer Fährlinie

20 RM

4,60 RM

Gesamte Strecke Pichelsberg - Wannsee

Übergangs Zeitkarte

14 RM

3,50 RM

Fährlinie Pichelsdorf - Kladow und eine anschließende Straßenbahnlinie

Zeitkarte für die Autobuslinie J und K

7 RM

1,60 RM

 

 

Verkehrstarif ab 1.9.1944

Bedingt der immer schwieriger werdenden Lebens- und Geschäftsbedingungen in der Stadt im letzten Kriegsjahr erlahmte der Verkehr. Betriebsbeeinträchtigungen durch Kriegsschäden an den Betriebseinrichtungen ermöglichten trotz der weiterhin starken Nachfrage nur einen behelfsmäßigen Betriebsablauf. Die wenigen Fahrten waren entsprechend überfüllt was die Schaffnertätigkeit erschwerte und für Unmut in der Bevölkerung sorgte. Die Wehrmacht zog auch bei der BVG die vorwiegend männlichen Mitarbeiter in den Kriegsdienst ab, was die Personalsituation nicht vereinfachte. Das Reichsverkehrsministerium verfügte 1944 zur Vereinfachung der Verkehrsabfertigung bei allen deutschen Verkehrsbetrieben einen einheitlichen Kriegstarif, der die Vielfalt der Fahrscheinsorten nun drastisch einschränkte. Erstmals gab es damit einen einheitlichen Tarif im gesamten Verkehrsangebot der BVG (inkl. der Fähren) und erstmalig eine Gesamtnetzkarte für das Komplettangebot des größten deutschen Nahverkehrsanbieters.

Verkehrstarife der BVG 1.9.1944

Einheitstarif

(alle Verkehrsmittel)

20 Pfennig

(auch für Schüler, Gepäck und Tiere anzuwenden)

“Geradeausfahrt”, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, keine Umsteigeberechtigung

Sammelkarte (Sk)

(alle Verkehrsmittel)

1 Reichsmark

8 Fahrten ohne Umsteigeberechtigung, übertragbar (auch als Gruppenkarte nutzbar),

Einzelfahrt: 12,5 Pfennig

Bekanntmachung:

Alle anderen Tarifpreise für Kurzstrecken, Umsteiger, Schüler, Übergangsfahrscheine zur S-Bahn usw. fallen fort.

Berechtigungsscheine und Ermäßigungsausweise verlieren ihre Gültigkeit.

 

Die Sondertarife der Omnibus-Vorortlinien und der Straßenbahnlinie 120 werden aufgehoben, es gilt künftig auch hier der Einheitstarif.

Berlin, im August 1944 BERLINER VERKEHRSBETRIEBE (BVG)

Zeitkarte 1 Linie

 (Straßenbahn, Bus, U-Bahn)

Monat

Woche

Wahlweise eine U-Bahnstrecke, Straßenbahn- oder Autobuslinie

 

6,50 RM

1,50 RM

Zeitkarte 2 Linien

 (Straßenbahn, Bus, U-Bahn)

12 RM

2,90 RM

Wahlweise zwei U-Bahnstrecken, Straßenbahn- oder Autobuslinien

 

Zeitkarte Netz

 Straßenbahn

27 RM

7 RM

 

 

Zeitkarte  Netz

U-Bahn

14 RM

3,50 RM

 

 

Zeitkarte Netz

Strab + U-Bahn

32 RM

8,40 RM

 

 

Zeitkarte Netz

(alle Verkehrsmittel)

35 RM

9 RM

Berechtigt zur Fahrt im gesamten Verkehrsangebot der BVG

 

Ergänzungen etwa ab Februar 1945

Aufgrund des immer geringeren Verkehrsangebotes (ab 27. Januar 1945 wurde der Sonntag-Fahrplan wenigstens an allen Wochentagen versucht anzubieten) wurden zunächst berufstätigen Berechtigungsausweise ausgegeben, die zur Fahrt zwischen 5 und 8:30 Uhr sowie 15 - 18 Uhr berechtigten.

Erste allgemeine Form der Fahrgenehmigung

Erste Fahrtgenehmigung ohne Verkehrsstufe. Weitere Abbildungen siehe unter Mustersammlung / Berechtigungskarten

Es wurden drei Berechtigungsgruppen gebildet, die je nach Umfang des möglichen Verkehrsangebotes. Die ausgerufene Verkehrsstufe wurde an den Bahnhöfen und über die Medien frühzeitig in Absprache der BVG, Reichsbahn und der Strom liefernden Kraftwerke festgelegt. Die Berechtigungskarten trugen die Farben grün (Verkehrsstufe I, Arbeitsweg länger als 30 Gehminuten), gelb (Verkehrsstufe II, Arbeitsweg länger als 60 Minuten) und rot (Verkehrsstufe III, ohne Rücksicht auf die Länge jedoch zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens erforderliche Arbeitskraft). Je nach der Kennzeichnung der Karte war die Berechtigung für Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn (Reichsbahn) ausgestellt. Die Einschränkung wurde immer häufiger ausgerufen, bis täglich eine Verkehrsstufe galt.

Am 14.4.1945 wurde diese Regelung an Sonn- und Sonntagen aufgehoben, die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel war nun auch an diesen Tagen ohne Berechtigungsausweise ganztägig möglich. Der Betriebsschluß wurde bereits auf 20 Uhr vorverlegt. Das Verkehrsangebot war mittlerweile sehr dünn geworden. Einzelne U-Bahnstrecken verkehrten noch auf personalfreien Bahnhöfen, einzelne Straßenbahnen fuhren noch durch die Straßen. Die Fahrt endete, wenn ein Triebwagen mit einem technischen Defekt oder nach Entgleisung durch Hindernisse die Weiterfahrt versperrte. Die letzten Kampfhandlungen spielten bereits in der Stadt, die BVG und Reichsbahn bewegte noch ihre Fahrzeuge soweit es ging. Dieser Tage scherzte der Berliner: “Hier in Berlin kannste von der Ost- zur Westfront mit der BVG fahren” Täglich fielen immer mehr Fahrzeuge aus, immer weitere Streckenabschnitte wurden unpassierbar und blockierten die Linien. Schäden an den Fahrzeugen und Fahrleitungen der Straßenbahn konnten mangels Material, Maschinen und Personal nicht mehr beseitigt werden. Die von Kampfhandlungen der Roten Armee betroffenen Stadtteile ließen einen gefahrlosen Betrieb nicht mehr zu.

Am 20. April 1945 wurde der Fährverkehr eingestellt, und am 21. April fuhren die letzten elektrischen Bahnen, von 5 bis 18 Uhr nur für den Berechtigungskreis III. Der öffentliche Personennahverkehr kam am 23. April 1945 in der Reichshauptstadt Berlin zum Erliegen. Der BVG-Vorstand und die Mitarbeiter der Betriebsabteilungen zogen sich auf den Betriebshof Zehlendorf, später in die Räumlichkeiten des Straßenbahnbetriebshofes Charlottenburg zurück.

Am 8. Mai kapitulierte die Wehrmacht vor den alliierten Streitkräften. Die Kriegshandlungen waren beendet.

Neuanfang ab Mai.1945

Mit Kriegsende erlahmten die Strukturen der Stadt. Kein Wasser, kein Strom und kein öffentlicher Verkehr. Die Direktion der BVG mit Mitarbeitern der Betriebsführung befanden sich im Straßenbahn Betriebsbahnhof Charlottenburg, vom sowjetischen Bezirkskommandanten wurde zunächst eine leerstehende Privatwohnung im Kaiserdamm 95 (4. Stock) zugewiesen, um das Unternehmen neu zu organisieren. Binnen weniger Tage folgte der Umzug in das leerstehende Verwaltungsgebäude der Deutschen Reichsautobahnen in der Potsdamer Straße 188 (Stadtbezirk Schöneberg), Adresse der BVG-Hauptverwaltung für die folgenden 65 Jahre. Von hier wurde das verfügbare Personal erfasst (die Mitarbeiter hatten sich hier zum Dienst zu melden), und mangels Telefonverbindungen beauftragt, die Fahrzeuge, Gebäude und Betriebsanlagen des Verkehrsunternehmens in der Stadt zu begutachten und Meldung über den Zustand abzugeben. Dabei angetroffene Mitarbeiter sollen, sofern sie noch nicht erfasst wurden, zur Potsdamer Straße 188 geschickt werden. So erhielt die Direktion innerhalb von 48 Stunden einen umfassenden Überblick über den Zustand der Betriebsanlagen und Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge. Das Ergebnis dieser Zusammenfassung  mündete im militärischen Befehl des Militärkommandanten und Generaloberst Bersarin vom 13. Mai 1945, mit der Auflistung der zuerst in Betrieb zu nehmenden Strecken der Straßenbahn und U-Bahn. Generaloberst Bersarin besorgte das dafür erforderliche Material (hauptsächlich Kupfer für die Fahrleitung) und liess die Kraftwerke betriebsfähig in Gang setzen. Mit elektrischer Energie war die Möglichkeit für Licht, Wasser und elektrische Bahnen gegeben.

Der Fahrbetrieb wurde ab 18. Mai 1945 auf der Straßenbahnlinie 87 (Köpenick - Dönhoffplatz) aufgenommen. Rückblickend kann die Stunde Null für den Verkehrsbetrieb auf den Zeitraum vom 21. April bis 18. Mai 1945 festgelegt werden. Der Zeitraum von 4 Wochen ohne öffentlichen Fahrbetrieb, Stillstand des öffentlichen Personennahverkehrs für 4 Wochen. Einzigartig in der bisherigen Verkehrsgeschichte dieser Stadt. Aber auch erstaunlich und eine großartige Leistung, in der völlig zerstörten Stadt in nur 2 Wochen den Betriebsbeginn zu planen. Nahezu täglich wurde das Verkehrsangebot ab dem 18. Mai erweitert. Ab dem 31. Mai 1945 wurde auch der Fährbetrieb im Auftrag der BVG (Anwendung des BVG-Tarifes) auf der Strecke Pichelsdorf - Kladow - Wannsee wieder aufgenommen.

Die Betriebszeit wurde zunächst auf den Zeitraum zwischen 7 und etwa 21 Uhr festgesetzt (U-Bahn ab Mitte Juli 1945 bereits 6 Uhr).

Mit der Wiederaufnahme des Fahrbetriebes wurden auch wieder Fahrscheine verkauft:

Verkehrstarif der BVG 18.5.1945

Einheitstarif

(alle Verkehrsmittel)

20 Pfennig

(auch für Schüler, Gepäck und Tiere anzuwenden)

“Geradeausfahrt”, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie. Ausnahme: Linienunterbrechungen durch Kriegsschäden

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, keine Umsteigeberechtigung. 

Uniform der Alliierten Streikräfte

Soldaten der Siegermächte hatten Freifahrt auf allen Linien, später erhielten sie auch spezielle Fahrausweise, diese Regelung galt bis zum Abzug der Truppen 1994.

Freifahrtregelungen

Jegliche Freifahrtbestimmungen aus der Vergangenheit für Behördenträger (Polizei) oder Berechtigungskarten wurden außer Kraft gesetzt. Mit Ausnahme der seit 1929 bestehenden uneingeschränkten Freifahrtberechtigung der BVG-Mitarbeiter und Pensionären, sofern sie sich mit dem seit Mai 1945 neu gültig gestempelten Dienstausweis legitimieren konnten. Freifahrtberechtigt blieben Schwerbehinderte (Behinderungsgrad zu 70% und mehr) sowie Blinde (+ Begleiter oder Hund)

Ergänzungen ab Juni 1945

Dienstfahrscheine

Auf Bitte der Stadtverwaltung wurden Dienstfahrscheine im Block (je 20 Pf.) an die Stadtverwaltung abgegeben, die für dienstliche Fahrten der Mitarbeiter abgegeben wurde.

Ergänzungen ab September 1945

Polizeifahrausweise

Ernannte Polizisten erhielten zur Dienstfahrt Fahrtausweise (graue Karten, P-Fahrtausweise), die Stadt entrichtete zunächst nur für 2.400 Polizeibeamte 24.000 RM (10 Reichsmark pro persönlichen Fahrtausweis). Ab Mitte 1946 auch für die Feuerwehrleute ausgegeben.

Ergänzungen ab 3.9.1945

Vorverkauf

Zur Vereinfachung des Abfertigungsverfahrens (u.a. Mangel an Kleingeldmünzen) bedingt der steigenden Verkehrszahlen wurde der Einheitsfahrschein zu 20 Pf. ohne Preisermäßigung in Fahrscheinheften im Vorverkauf angeboten. Eine von der BVG vorgeschlagene Einführung von Sammel- und Zeitkarten zum 1. April 1946 wurde von der Militärverwaltung abgelehnt. Nach Einführung der Sk am 3.9.1946 eingestellt

Ergänzungen ab 1.5.1946

Zur Vereinfachung der Verkehrsabfertigung (Schaffnertätigkeit) bat die BVG bei der alliierte Kommandantur um die Einführung von Zeitkarten, um den Anteil der Barzahler zu reduzieren. Die militärische Stadtregierung gab zögerlich der Einführung von Zeitkarten ausschließlich für Berufstätige statt. Eine Tarifgestaltung, die zum Ziel führen könnte, mehr Fahrgäste zu werben, war aufgrund des noch immer schwachen Verkehrsangebotes nicht gewünscht.

Monatskarte 1 Linie / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

9 RM

Gültig für eine auszuwählende Straßenbahnlinie oder U-Bahnstrecke

Ausgabe nur an Berufstätige gegen Vorlage der Arbeitsbescheinigung.

Ab 1.8.1946 waren auch Studenten und Lehrlinge bei Vorlage der Hochschul- oder Fachschulausweise berechtigt

Monatskarte 2 Linie / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

12,50 RM

2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder 2 U-Bahnstrecken

Monatskarte Übergang

(alle Verkehrsmittel)

12,50 RM

1 Straßenbahnlinie + 1 U-Bahnstrecke oder 1 Omnibuslinie und eine U-Bahnstrecke

Monatskarte Netz

U-Bahn

14 RM

Gesamtnetz U-Bahn

Monatskarte Netz

Straßenbahn

24 RM

Gesamtnetz Straßenbahn

Monatskarte Netz

Bahnen

30 RM

Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn

Ergänzungen ab 1.9.1946

Sammelkarten (Sk)

5 Fahrten

1 RM

 

Kein Preisnachlass für Einzelfahrten

Ergänzungen ab 1.9.1946

Schülermonatskarte

6 RM

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- bzw. Lehrort, wobei Linien der Straßenbahn, des Omnibusbetriebes und U-Bahnstrecken benutzt werden dürfen, die von der BVG bestimmt werden.

Schüler nur bis zum 14. Lebenjahr berechtigt

Ergänzungen ab 29.9.1946

Wochenkarte 1

(alle Verkehrsmittel)

2,10 RM

Eine Linie oder U-Bahnstrecke

Ausgabe nur an Berufstätige, Lehrlinge  oder Studenten gegen Vorlage eines Arbeitsbuches oder Ersatzkarte, Hochschul- oder Fachschulausweise

Wochenkarte Übergang

(alle Verkehrsmittel)

3 RM

1 Straßenbahnlinie + 1 U-Bahnstrecke oder 1 Omnibuslinie und eine U-Bahnstrecke

Wochenkarte 2

3 RM

2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder 2 U-Bahnstrecken

Wochenkarte Netz

(U-Bahn)

3,50 RM

Gesamtnetz U-Bahn

Wochenkarte Netz

Straßenbahn

5,60 RM

Gesamtnetz Straßenbahn

Wochenkarte Netz

Straßenbahn / U-Bahn

7 RM

Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn

Dienstmonatskarten

37,50 RM

Gesamtnetz Bahnen, übertragbar

Ausgabe nur an Dienststellen der Stadtverwaltung zur Erledigung von dienstlichen Fahrten

Ergänzungen ab 1.7.1947

Ermäßigung für Schwerbeschädigte

50 %

Berechtigungsausweis der Versicherungsanstalt Berlin ermöglichte den Erwerb von Sammelkarten (5 Fahrten) zu 50 Pfennig. Zeitkarten konnten mangels Vorlage der dazu erforderlichen Papiere (Bescheinigungen) nicht ausgestellt werden.

Ermäßigung wurde eingeräumt bei mind. 5%er arbeitsbehinderung und weniger als 300 RM Einkommen im Monat. Blinde + Begleitperson oder Blindenhund konnten seit Mai 1945 bereits frei fahren.

Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:

  • Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
  • Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
  • Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten: Axel Mauruszat,
  • Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat, (Archiv Berliner Verkehrsseiten)
  • “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 8, Seiten 89-100 (Tarifperioden 1929 ,1930, 1931), Seiten 217 - 230 (Tarifperiode 1933, 1937)
  • Professor Dr. Giese: “Die Tarifverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der Berliner Verkehrs-AG”, 1931 (Tarifperiode 1927)
  • Geheimer Baurat Dr. Ing. Kemman: “Betrachtungen zur Tarif- und Verkehrsgestaltung der Berliner Verkehrs-AG”, 1931
  • “Tarif 1937”, Informationsheft für die Mitarbeiter zum neuen Verkehrstarif (1937), BVG
  • “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 9, Tarifänderungen 1940: Seiten 74/75, Tarifperiode 1942: Seiten 76 - 85, Tarifergänzung 1943: Seiten 173-174, Tarifperiode 1944: Seiten 177 - 179, Tarifänderung 1945: Seiten 190 - 202,
  • “Der städtische Berliner öffentliche Nahverkehr” von Dr. Walter Schneider, Band 10, Tarifänderungen 1945-47: Seiten 138 -149, Seite 241,
  • [*] Zur Freifahrt der Wehrmacht gab es in den folgenden Jahren noch weitere Regelungen, etwa der kostenlosen Begleitung für Kriegsblinde und Ohnhänder (=alter Begriff für beidseitig armamputierte), ff. Dr. Walter Schneider, Band 9, Seite 74
  • “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark, Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus

Arbeitsstand 5.12.2010, Autor: Jurziczek von Lisone,

* Angaben ohne Gewähr * Korrekturen und ergänzende Hinweise erwünscht * Kontakt siehe Impressum *

 

Zurückblättern 

 

Nach oben blättern
Vorblättern
[Tonarchiv] [Filmarchiv] [Textarchiv] [Fahrkartenarchiv] [Linksammlung] [Impressum]
Das Verkehrsmagazin Berliner Verkehrsseiten