D i e B ü r g e r w e h r e n s i c h g e g e n d i e B a u p l ä n e
Das Düppeler Feld
zwischen der Clauertstrasse soll erhalten bleiben, so kurz und einfach die Fordeung der Aktionsgruppen aus Zehlendorf.
Schon in den frühen 70er Jahren brodelt es um die Bebauung des Düppeler Feldes.
Zunächst wurden die Flächen nördlich des Königsweges an der Lindenthaler Allee für die Alliierten Streitkräfte bebaut. Im Frühjahr 1978 ist absehbar, dass auch südlich des Königsweges, also auf dem Düppeler Feld gebaut
werden soll.
Die “Aktionsgemeinschaft Königsweg - Düppeler Feld” schlägt nun mit der Wählergemeinschjaft Unabhängiger Bürger Alarm.
Die Aktionsgruppen sind gegen eine Bebauung des Düppeler Feldes, schlagen einen alternativen Standort vor: nördlich des Königsweges könnten 250 Wohnungen für
US-Soldaten und ihre Familie entstehen, daneben sogar 500 Wohnungen für deutsche Familien.
Die Aktionsgruppen reichten zunächst einen Antrag auf Baustopp ein, da es keine rechtsgültigen Bebauungspläne
gibt. Eine Kleingärtnerin aus der Benschallee reichte mit Hilfe der Aktionsgemeinschaft eine einstweilige Verfügung gegen den Baubeginn beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Diese wiederum musste erst bei der
Alliierten Kommandatur nachfragen, ob sie überhaupt Gerichtsbarkeit ausüben darf. Während der Unklarheiten, selbst die Verwaltungen nicht wissen, nach
welchem Recht hier gebaut wird, gehen die Bauarbeiten auf dem Düppeler Feld voran. Da die Stadtverwaltung im Auftrag des amerikanischen Stadt- kommandanten die Arbeiten ausübt, und
die Amerikaner auf ihr seit 1945 gültiges Besatzungsrecht verweisen, ist die Sachlage verzwickt: Auftrag von den Alliierten, gebaut wird aber von deutschen Behörden auf deutschen Boden. Aber nach dem Recht beider
Staaten hätten die Bürger ein Mitspracherecht in der Bauplanung.
Bauzaun Sommer 1978 am Düppeler Feld
In Düppel wurden bei der Durchsetzung des Bauvorhabens elementare Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt. Herr Lüder, Landesvorsitzender der FDP und Bürgermeister Herr Lorenz,
der Landesvorsitzende der CDU und der Präsident des Abgeordnetenhauses sowie der regierende Bürgermeister Herr Stobbe schweigen zu diesem Thema.
Die Aktionsgemeinschaft sammelte im Sommer 1978 rund 12.000
Unterschriften aus der Zehlendorfer Bevölkerung, organisierte zwei große Protestdemonstrationen sowie stimmte die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirkes Zehlendorf geschloßen gegen diese Ungerechtigkeit
amerikanischer und deutscher Behörden. Am 20. Juli verfasste der Bezirksbürgereister Rothkegel einen Brief an den regierenden Bürgermeister von Berlin, Dietrich Stobbe, mit der Bitte nochmals mit dem Stadtkommandenten
über den Standort nördlich des Königsweges zu sprechen. Das Bezirksamt Zehlendorf sieht auch eine einmaligen Chance, das kulturhistorische Konzept der Aktionsgemeinschaft für den Bezirk
durchzusetzen.
Zwei amerikanische Zivilanwälte, die bei der US-Militärregierung angestellt sind, kamen zu der Auffassung, dass deutsche Gerichte für das Bauvorhaben in Düppel/ Nord nicht zuständig
sind. Die WUB hält mit der Haager Landkriegordnung gegen. Zusammenfassung der Ereignisse bis zum 27.8.1978
Die WUB
und die anschließenden Aktionsgruppen versuchen mit mehreren Aktionen auf ihre Alternativpläne hinzuweisen. Ein Gespräch mit dem amerikanischen Stadtkommandenten ergab, dass die Amerikaner keinesfalls gegen den Willen der Deutschen Bevölkerung bauen wollen. Sie verwiesen daruf, dass der Senat ihnen keine andere Baufläche zuordnet. Die amerikanische Stadtkommandatur lässt deutlich erklären, dass sie aber keine zeitliche Verschiebung dulden. Der regierende Bürgermeister schweigt sich dazu weiterhin aus. Dennoch lässt sich durch unsachliche Medienberichterstattung nicht vermeiden, dass den Aktionsgruppen in eine anti-amerikanische Haltung nachgesagt wird. Obwohl sich die Aktionsgruppen eindeutig nicht gegen die neuen Nachbarn wehren und von Anfang an einen Ersatzstandort wenige Hundert Meter neben dem Düppeler Feld vorschlagen, und gar eine gemeinsame Wohnanlage von Deutschen und Amerikanern vorschlagen, lassen sich diese Behauptungen jahrelang nicht mehr lösen.
Vorschlag der WUB und der Aktionsgruppen zum Düppeler Feld Sommer 1978
Der Bezirksbürgermeister Dr. Rothkegel gibt am 15.8.1978 bekannt, dass das Bezirksamt einen Terminplan aufgestellt hat, nachdem die 250 Wohnungen für die US-Amerikaner
auch nördlich des Königsweges, also wie von den Aktionsgruppen gefordert, bis zum vom Stadtkommandenten festgesetzten Termin Ende 1980 stehen können. Aber auch dies nützte nichts mehr: Die Senatskanzlei Berlin
antwortete am 4. September, dass die Oberfinanzdirektion (Bauausführender) dargelegt hätte, dass der Terminplan nicht zu halten wäre. Die Vertreter der Stadtkommandanten wären nicht bereit, eine Verzögerung hinzunehmen.
Brief der Senatskanzlei vom 4. September 1978
Protestzug vom Rathaus Zehlendorf über den Königsweg zum Düppeler Feld 8/78
Der im Sommer eingereichten Klage beim Landesverwaltungsgricht Berlin wurde von der alliierten Stadtkommandur die Gerichtsbarkeit entzogen. So führte die Aktionsgruppe
eine Klage auf Anwendung des deutschen Rechts bei dieser Baudurchführung nach Washington zum Bundesgericht weiter. Im Oktober 1978 wurde die Klage dort abgewiesen. Ein kurzzeitiger Baustop bis zum 10. November soll bis
zu einer Einigung verfügt werden. Er lässt aber nicht wirklich hoffen, da die Fundamente für die ersten Häuser bereits gesetzt wurden.
Infoblatt über den Baustop und das amerikanische Gerichtsurteil vom 18.10.78
Am 28. Mai fand eine öffentliche Verhandlung des US-Gericht für Berlin” im Flughafen Tempelhof statt. Die von der WUB unterstützte Anwohnerin klagte gegen das Land Berlin, welche den fall an das US-Gericht weitergab. Dieses sollte klären, ob das Besatzungsrecht über den rechtsstaatlichen Prinzpien steht.
Infoblatt über den Baustopantrag Düppel (öffentliche Verhandlung 28.5.1979)
7 deutsche und amerikanische Staatsbürger haben vor dem US-Bundesgericht in Washington erneut Klage
gegen das rechtswidrige Bauprojekt auf dem Düppeler Feld durch das Land Berlin erhoben. Ziel der Klage war es, festzustellen, dass den Klägern in Berlin das verfassungsmäßige Recht auf eine gerichtliche Anhörung
genommen wurde, sowie einen Baustop bis zur Klärung zu erreichen. Zudem sollten die Zuständigkeit des Berliner Verwaltungsgerichtes hergestellt werden, damit die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt ist. Infoblatt (Auszug) Nummer 55 vom Juli 1979 über die Klage in Waschington
So wurde das Düppeler Feld gegen den energischen Protest der Zehlendorfer Bürger wie auf der Abbildung erkennbar nach Besatzungsrecht bebaut. Das Bezirksamt Zehlendorf
konnte jedoch bewirken, dass die Verlegung der Verknüpfung Clauertstrasse / Lindenthaler Allee auf der alten Trasse verbleibt. Ebenso konnte auf die Verlängerung der Lindenthaler Allee “, solange die Anbindung an das
Umland fehlt”, verzichtet werden. Wenn man heute genau hinschaut, kann man die Trasse sehr gut erkennen. Auch ist die veränderte Anbindung der Clauertstrasse sehr gut vorbereitet erkennbar.
Glücklicherweise hat
mit der Anbindung des Umlandes im Herbst 1989 niemand diese Pläne zur Diskussion gebracht.. Auf die Freihaltung der Trasse für die U-Bahn wurde mittlerweile auch verzichtet. Hier ist lediglich eine Verlängerung bis zum
S-Bhf. Mexikoplatz vorgesehen.
Die Kleingärten an der Benschallee wurden in den aktualisierten FNP übernommen. Die Fläche ist seitdem nicht mehr als Bauland ausgewiesen, was die Kolonie langfristig sichert.
Das letzte Stück des Düppeler Feldes, das westliche Stück an der Benschallee wurde
rund 15 Jahre später mit einem Vereinssportplatz bebaut. Einzelne Proteste versuchten auch dieses letzte Feld noch zu retten, aber scheinbar hat der Bürger durch die bereits erfolgte unrechtliche Zerschneidung des
Flurstückes als schon zerstört angesehen, sodass es hier nichts mehr zu retten gibt. .
Im WUB-Infoblatt Nummer 139 (März 1995) ist zu lesen:
Wer rettet das letzte freie Feld in Düppel?
Im vergangenen Jahr beantragten wir, den zusammengebrochenen Zaun um das letzte freie Feld an der Benschallee zu erneuern. Er soll das Reiten dort verhindern. Wir haben
Verständnis für die Freude am Reiten, aber dieser Stelle ist dafür ungeeignet, denn hier wachsen noch viele seltene Pflanzen. Wir wollen die Umgebung des Naturschutzgebietes Krummes Fenn erhalten, dessen
Wassereinzugsgebiet hier beginnt. Das Bezirksamt sicherte zu, den Zaun zu erneuern, und wir zogen dehalb den Antrag zurück. Dies war zu vertrauensseelig. Denn seit September 1994 wird nicht mehr an dem Zaun gearbeitet.
Durch das Reiten sind inzwischen größere Flächen ohne jeden Planzenbewuchs. Es gibt nicht einmal Hinweisschilder, dass das Reiten dort nicht gestattet ist. Noch viel dringender ist es, die drohende Bebauung des
Feldes zu verhindern. In den siebziger Jahren hatten wir vergeblich dagegen prozessiert, dass die Amerikaner einen Teil des Landschaftsschutzgebietes bebauten. Jetzt stimmten CDU, SDP und FDP im Planungsausschuß einem
Bebauungsplan zu, der für die verbleibende Freifläche einen sogenannten “Sportpark” vorsieht. Landschaftsplaner haben unterstrichen, dass hier ein wertvolles Biotop liegt, welches in der Düppeler Landschaft unersetzlich
ist. Wie blind sind die Parteien?
Setzte sich noch 1978 der CDU-Bezirksbürgermeister für die Erhaltung des Feldes ein, war hier plötzlich nicht mehr von zu hören. Damit ist der Traum vom Naturpark
Düppeler Feld gestorben - endgültig. Der WUB gelang es jedoch, den Königsweg unter Naturschutz zu stellen.