Zur Fahrtberechtigung mit dem Berliner Nahverkehr ist nicht unbedingt ein gültiger Fahrausweis
erforderlich. Einige Benutzer dürfen aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder aufgrund ihrer amtlichen Funktion das Verkehrsangebot frei benutzen.
Dafür benötigen sie keine speziellen Fahrausweise sondern es genügt sich zu legitimieren. So wurden
in der Geschichte der Stadt Schwerbehindertenausweise, Dienstausweise von Mitarbeitern von BVG oder benachbarten Verkehrsunternehmen, der Polizei und Feuerwehr, Lazarettausweise verwundeter Soldaten,
Dienstausweise des Abgeordnetenhauses oder Militärausweise zur Freifahrt anerkannt. Die Bedingungen änderten sich über die Jahre und wurden selten öffentlich kommuniziert. Teilweise entrichteten die Behörden
eine Pauschalzahlung, in anderen Zeitepochen schätzt das Verkehrsunternehmen die kostenlose Beförderung aus eigenem Interesse (bspw. uniformierte Behördenträger zur Steigerung der Sicherheit).
Vereinzelt wurden berechtigten Amtsstellen auch unentgeltlich Fahrausweise ausgegeben, die
Hintergründe dazu sind vielseitig (bspw. um eine verdeckte Beschattung nicht erkennen zu lassen).
Hier eine kleine Übersicht des riesigen Feldes der Sonderausweise. Auch diese Mustersammlung
befindet sich noch (2011/2012) in der Vervollständigung durch die vorhandenen Vorlagen aus dem Redaktionsarchiv.
Den Anspruch auf Vollständigkeit kann diese Mustersammlung insgesamt nie erhalten, zu groß ist die Vielfalt der Vorlagen.
Sonderausweise
|