Unter Kombikarten werden Fahrkarten, zumeist Tages- oder Mehrtageskarten, verstanden, die neben der
Fahrtberechtigung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln den Zugang oder die Teilnahme an Veranstaltungen / Ausstellungen / Konzerten oder Fahrten mit anderen Transportunternehmen kombiniert. Dazu bestehen
besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsbetrieb / Verkehrsverbund und dem Veranstalter.
Am bekanntesten sind Eintrittskarten zu Veranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympiastadion oder
der Messe Berlin, die bereits eine variable Form der Fahrtberechtigung beinhalten. Auf der Eintrittskarte befindet sich dann das BVG oder VBB-Logo mit kurzer Erläuterung der Fahrtberechtigung, ob nur
zur Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltung gültig, oder ein Tages- oder Mehrtägige Fahrtberechtigung besteht. Der Verein Berliner Unterwelten hat bspw. über eine besondere Vertragsabsprache eine
Fahrtberechtigung für seine Besucher, da für den Besuch einiger Führungen durch den Berliner Untergrund die Benutzung der U-Bahn erforderlich ist. Entsprechende Vermerke finden sich auf den betreffenden
Eintrittskarten.
Darüber hinaus gibt es Kombikarten zwischen der BVG und der Stern- und Kreisschifffahrt oder mit den
Museen der Stadt, die eine gegenseitige Anerkennung dieser speziellen Fahrkarten erlauben und freien oder rabattierten Eintritt erlauben.
Die Vielfalt ist hier enorm groß, eine komplette Auflistung wird uns nicht
möglich sein. Wenn Sie Fahrkarten zur Vervollständigung digital zur Verfügung stellen können, freuen wir uns über eine Zuschrift (siehe Impressum).
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