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Tarifinformation für Fahrten in und zwischen den Verkehrsbereichen der BVG, der BVB, der S-Bahn (DR) und des Verkehrsbetriebes Potsdam

Für Fahrten über den Verkehrsbereich der BVG hinaus in die Verkehrsbereiche der BVB, der S-Bahn (DR) und des Verkehrsbetriebes Potsdam sowie umgekehrt finden bis auf Widerruf die nachstehenden Bestimmungen Anwendung:

1. Für Fahrgäste aus Berlin (West)

Sämtliche BVG-Fahrausweise (mit Ausnahme der Kurzstreckenfahrausweise) gelten über das BVG-Gesamtnetz hinaus auch für Fahrten im Tarifgebiet der BVB (außer Dreieck-Linien), im S-Bahn-Tarifbereich, im Tarifgebiet des Verkehrsbetriebes Potsdam sowie in den Straßenbahnbetrieben Schöneiche, Wolterdorf und Strausberg.

Die Freifahrtberechtigung von Schwerbehinderten mit gültigem Beiblatt wird auf den o.g. erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt. Der Nachweis ist in der üblichen Form entsprechend den Tarifbestimmungen der BVG zu erbringen.

Die Entwertung der Fahrausweise erfolgt, soweit erforderlich, bei Fahrtantritt mit der BVG. Endet die Gültigkeit außerhalb des Tarifgebietes der BVG, ist für weitere Fahrten der jeweils übliche Ortstarif zu entrichten.


2. Für DDR-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der DDR

In den veröffentlichten Fahrscheinverkaufsstellen außerhalb von Berlin (West) werden an DDR-Bürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der DDR Fahrausweise gegen Mark der DDR verkauft. Diese gelten auf allen Verkehrsmitteln der BVG. Sie sind bei Zustieg in BVG-Omnibusse bzw. an den Bahnhofszugängen von BVG-S- oder U-Bahn zu entwerten. Auf Ausflugslinien haben die Fahrscheine keine Gültigkeit.

Die Fahrausweise können nur im Vorverkauf erworben werden und sind erst nach Entwertung gültig. Sie werden von der BVG nur zusammen mit gültigen DDR-Personaldokument anerkannt.

Verkauft werden:

  • Fahrschein-Normaltarif,  2 Stunden ab Entwertung  2, -- M
  • Fahrschein-Ermäßigungstarif,  2 Stunden ab Entwertung 1, -- M
  • 24-Stunden-Karte Normaltarif, 24 Stunden ab Entwertung 5 -- M
  • 24-Stunden-Karte Ermäßigungstarif, 24 Stunden ab Entwertung  2,50 M

Jeder Fahrgast mit gültigem Fahrausweis darf Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr unentgeltlich mitnehmen; die 24-Stundenkarte des Normaltarif berechtigt zusätzlichen zur unentgeltlichen Mitnahme eines Kindes vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Ermäßigungsberechtigt sind Rentner, Schwer - und Schwerstbeschädtigte mit entsprechendem gültigen Ausweis und Kinder der vom vollendeten. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter 6 Jahren sowie Schwerstbeschädigte, die im Besitz eines Ausweises mit gelbem Diagonalstreifen für Schwerstbeschädigte mit Begleiter sind, sowie die zuerkannte Begleitperson und Kinderwagen, sofern sie nicht zweckentfremdet verwendet werden, werden unentgeltlich befördert.

Die Fahrtausweise berechtigen innerhalb ihrer Geltungsdauer auch zur Benutzung aller Verkehrsmittel der BVB, im S-Bahn-Tarifbereich, im Tarifgebiet des Verkehrsbetriebes Potsdam sowie in den Straßenbahnbetrieben Schöneiche, Woltersdorf und Strausberg.

Bei den BVB, der S-Bahn (DR), dem Verkehrsbetrieb Potsdam und den Straßenbahnbetrieben Schöneiche, Woltersdorf und Strausberg werden mit Gültigkeit ab 1. April 1990 auch Umweltkarten für das oben genannte Tarifgebiet angeboten:

  • Umweltkarte Normaltarif 30, -- M / Monat (300,-- M / Jahresabonnement)
  • Umweltkarte ermäßigt 15,-- M / Monat (150,-- M / Jahresabonnement)

Diese Zeitkarte wird für Rentner, Schwer- und Schwerstbehinderte, Studenten, Lehrlinge und Schüler ausgegeben.

Umweltkarten werden von der BVG nur zusammen mit gültigem DDR-Reisedokument anerkannt.

Alle Inhaber von Umweltkarten und 24-Stunden-Karten Normaltarif sind zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades (soweit zugelassen), eines Gepäckstückes oder eines Hundes berechtigt.


3. Besondere Hinweise für den Omnibusbetrieb

Auf den Fahrzeugen des Verkehrsbetriebes Potsdam, die auf den Omnibuslinien nach Nauen, Falkensee, Potsdam, Bahnhof Schönefeld, Stahnsdorf und Mahlow-Blankenfelde eingesetzt werden, werden keine Fahrausweise verkauft. Die Fahrgäste haben die Möglichkeit, neben Zeitkarten der BVG auch Sammelkarten zu benutzen, und von anderen BVG-Linien mit gültigem Fahrausweis umzusteigen.


4. Besondere Hinweise für den Fahrausweiserwerb

 Für Fahrgäste aus Berlin (West) besteht in den Verkaufseinrichtungen und in den Fahrzeugen der BVB, der DR und des Verkehrsbetriebes Potsdam keine Möglichkeit, Fahrausweise gegen DM-West zu erwerben.

An einigen Übergangsstellen im Bahnbereich (z.Z. Rosenthaler Platz und Jannowitzbrücke) können jedoch Einzelfahrscheine und Sammelkarten der BVG gegen DM-West aus Automaten erworben werden. Auf dem Bahnhof Friedrichstraße ist die Entwertung von BVG-Vorverkaufsfahrausweisen möglich.


5. Erhöhtes Beförderungsentgelt

Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen die Nachlösegebühr bzw. das erhöhte Beförderungsentgelt, welches bei dem Verkehrsbetrieb gilt, in dessen Tarifgebiet der Fahrgast angetroffen wurde.

Berliner Verkehrsbetriebe, 1.April 1990

Aus dem Angebot der Berliner Verkehrsseiten

FAK Berliner Verkehrsseiten 3/2010